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Budgie69 09.01.2015 22:37

nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
 
Hallo, ich hoffe jemand hat vielleicht ein oder zwei Tipps bezüglich meiner Frage :) Meine Frau schien nach diagnostiziertem triple-negativen, inflammatorischen Brustkrebs und den darauffolgenden Behandlungen auf einem gutem Weg und sollte am 5.1.2015 eine stufenweise Wiedereingliederung an ihrem Arbeitsplatz (den sie über 20 Jahre innehielt) beginnen, welche am 2.3. in Vollzeit übergehen sollte. Die Krankenkasse hat ihr zu dieser Zeit (Mitte Dezember) mitgeteilt, dass das Krankengeld nach 78 Wochen am 29.3.2015 auslaufen wird. Kein Problem, dachten wir...bis der Krebs kürzlich mit voller Wucht zurückkam und sie nun seit einer Woche eine palliative Chemo machen muss, da Knochenmetastasen festgestellt wurden. Auch steht wohl noch eine zusätzliche Behandlung mittels Elektrochemotherapie an...
Wir hatten heute ein Gespräch mit einer Frau vom sozialmedizinischen Dienst des behandelnden Krankenhauses, die ihr schnellstmöglich die Beantragung von 'Nahtlosigkeitsgeld' nach Paragr. 145 bei der Agentur für Arbeit empfahl. Meine Frau will auch unbedingt trotz der Diagnose wieder arbeiten, aber als erstes steht nun dieser Besuch beim Amt an (langt da ein Anruf zwecks Terminvergabe?).Wir beide haben allerdings überhaupt keine Ahnung, was an Vorbereitung vonnöten ist und vielleicht gibt es hier im Forum jemanden der mir sagen kann, was an Dokumenten - ausser dem Perso - beim ersten Besuch unbedingt mitzubringen ist und was genau da auf einem
zukommt. Erst einmal nur Bürokratisches, oder wird da schon bereits nach konkreten Details gefragt?

axellino 10.01.2015 07:10

AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
 
Guten Morgen Budgie69,

die eigentliche Arbeitslosmeldung nimmt deine Frau unbedingt persönlich vor. Terminvereinbarung ist dafür gar nicht erforderlich, weil solche Meldungen an jedem Tag aufgenommen werden müssen.Ihr solltet das jetzt auch demnächst in Angriff nehmen,da der Medizinische Dienst der Arbeitsagentur mit involviert wird und dadurch die Bearbeitung des Antrages durchaus einige Wochen dauern kann,bei mir waren es ca. 6 Wochen.Zur persönlichen Arbeitslosmeldung nimmt deine Frau den Perso und das Schreiben der Krankenkasse über den Aussteuerungstermin mit,das reicht erstmal.Danach möchte man von deiner Frau evtl. noch eine ausgefüllte Verdienstbescheinigung des letzten Arbeitgebers haben und aufjedenfall eine Schweigepflichtsentbindung der behandelnen Ärzte und einen ausgefüllten Gesundheitsfragebogen.Diese beiden Angaben sind freiwillig,auch wenn die Arbeitsagentur immer gegenteiliges behauptet.Ich habe damals diese Angaben gemacht und dazu Kopien meiner Arztberichte in einen verschlossenen Umschlag für den Med. Dienst bei der Arbeitsagentur abgegeben.
Daraufhin hat der Med. Dienst per Aktenlage über meine Leistungsfähigkeit entschieden.Wenn man evtl. ein wenig Einfluss über die Beurteilung des Med. Dienst nehmen möchte,dann macht man keine freiwilligen Angaben vorab und teilt der Arbeitsagentur mit,das man persönlich vorstellig werden möchte beim Med. Dienst zur Beurteilung des Leistungsvermögens.
Wichtig ist noch bei Antragsabgabe,deine Frau stellt sich aufgrund ihres Restleistungsvermögens den Arbeitsmarkt zur Verfügung,dieses ist ihr nicht bekannt und wird ebend der Med. Dienst feststellen.Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist bei Antragsabgabe und im Leistungsbezug nicht abzugeben,das könnte nur Verwirrung bei der Arbeitsagentur stiften,auch wenn man dem Arbeitsmarkt nur fiktiv zur Verfügung steht.Dennoch sollte man diese Bescheinigungen sammeln,für ein evtl. folgenden Antrag auf Erwerbsminderungsrente.Wenn das ALG 1 nach Nahtlosigkeit bewilligt wurde,muss deine Frau innerhalb von 4 Wochen einen LTA - Antrag stellen,ansonsten wird die Zahlung des ALG 1 eingestellt,diesen Antrag kann man auch über die Arbeitsagentur stellen.Sollte dieser Antrag abgelehnt werden,kann dieser in einen Rentenantrag umgewandelt werden.

In allen Ehren das deine Frau wieder schnell Vollzeit arbeiten möchte,doch jetzt sollte sie und ihr euch erstmal um die grössere und wichtigere Baustelle kümmern,dafür werdet ihr alle Kraft und Energie aufbringen müssen.

Ein wenig was zum einlesen für euch,

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...wHDmELrXI8QyyQ

http://www.deutsche-rentenversicheru...ndex_node.html

wenn noch Fragen sind,her damit.

Liebe Grüsse und alles alles Gute für Euch

axellino

Budgie69 10.01.2015 08:30

AW: Nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
 
Vielen Dank, das hat uns sehr geholfen. Wir werden gleich nächste Woche vorstellig werden, mit Deinem "Leitfaden" wird das bestimmt klappen :winke:

Budgie69 11.01.2015 14:24

Definition "Erwerbstätig" bei Schwerbehinderung-Neufeststellungsantrag
 
Ich stehe gerade auf dem Schlauch: ich will für meine Frau den "Neufeststellungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX)" ausfüllen und stolpere über den Passus "Sind Sie ewerbstätig?" und weiß jetzt nicht, ob ich Ja oder Nein ankreuzen muss. Sie hat einen laufenden Arbeitsvertrag, ist aber seit 15 Monaten als arbeitsunfähig krankgeschrieben. Bezieht sich die Frage nur auf den momentanen Stand bei Ausfüllen des Antrags, oder ob man generell in einem Arbeitsverhältnis steht (sei es auch momentan "ruhend")? :confused:

axellino 11.01.2015 19:13

AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
 
Ja !

Erwerbstätige sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, selbständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben.

Budgie69 12.01.2015 12:45

AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
 
Ich habe noch eine Verständnisfrage zum "Nahtlosigkeitsgeld". Aufgrund der Erkrankung meiner Frau (palliativ, Knochenmetastasen mit noch ausstehender Elektrochemotherapie) scheint eine volle Rückkehr ins Berufsleben ausgeschlossen und eine (teilweise?) Erwerbsminderungsrente im Bereich des Wahrscheinlichen.
Setzt die Beantragung von Nahtlosigkeitsgeld eigentlich voraus, dass man selber bereits schon einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hat, oder überlasst man dies dann der Agentur für Arbeit bzw. wäre es nicht ratsam, hier schon vorher tätig zu werden? Die Entscheidung der Rentenversicherung kann ja anscheinend in Einzelfällen mehrere Monate dauern, bei meiner Frau sind es noch 11 Wochen bis zur Einstellung des Krankengeldes.

axellino 12.01.2015 14:01

AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
 
Das ALG 1 nach Nahtlosigkeitsregelung setzt nicht vorraus,das vorher eine Erwerbsminderungsrente beantragt wurde.Die Arbeitsagentur fordert sowieso auf innerhalb von 4 Wochen einen LTA - Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen.Damit nimmt dann alles seinen lauf.Bei mir wurde der Antrag nach 3 Monaten abgelehnt.Keine Besserung der Erwerbsfähigkeit durch eine Reha zu erwarten.Dann 2 Monate später wurde mir mitgeteilt,das dieser Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt wird.Danach musste ich noch einiges an Papieren bei der Rentenversicherung einreichen und nach ca. 10 Monaten Bezug des ALG 1 nach Nahtlosigkeit,wurde mir eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen.
Bei mir spielte damals auch der finanzielle Aspekt eine grosse Rolle,so das ich versuchte das Krankengeld und ALG 1 voll auszuschöpfen.
Das Krankengeld und dann das folgende ALG 1 nach Nahtlosigkeit,waren um einige Euros höher wie eine evtl. zu erwartende Erwerbsminderungsrente.
Da ich annehme das ein ALG 1 Anspruch von 12 Monaten vorhanden ist (wenn ebend nicht vorher schon über eine Erwerbsminderung rechtskräftig entschieden wurde) und auch durch den Bezug von Krankengeld und ALG 1 noch ein paar winzige Pünktchen ins Rentenkonto fliessen,würde ich einen Rentenantrag nicht vorher stellen.Das ist aber nur meine persönliche Meinung.
Desweiteren ist zu diesen Zeitpunkt nicht vorher zu sehen,wie sich der Gesundheitszustand und die damit verbundene Erwerbsfähigkeit entwickelt oder verbessert und darum wäre ich mit Äusserungen gegenüber der Arbeitsagentur und vorallendingen gegenüber der Rentenversicherung vorsichtig,evtl. nur eine teil Erwerbsminderungsrente beanspruchen zu wollen,vielleicht kommt man um eine volle Erwerbsminderungsrente und wenn nur befristet nicht herum.

conquerer 12.01.2015 20:59

AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
 
An der gleichen Stelle bin ich auch. Habe beim Arbeitsamt angerufen und die meinten wenn der Schrieb von der KK käme dort melden oder spätestens am ersten Tag nach dem letzten Bezugstag.

axellino Du meinst also besser gar keine grossen Angeben wegen Art der Rente zu machen ? Ich würde am liebsten wieder voll arbeiten, kann aber aufgrund Chemo und etwaiger Bestrahlungen wohl nicht allzu schnell wenn überhaupt noch. Aber eine teilweise EU kann ich mir schwer vorstellen zu machen.

axellino 13.01.2015 08:20

AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
 
Hallo conquerer,

ich habe auch vor gut 2 Jahren gedacht und gewollt,am liebsten wieder voll arbeiten zu gehen,wie sollte es auch anders sein mit 44 Jahren.
Andererseits wusste ich genau,das bei meiner metastierten Krebserkrankung mit Pallativer Behandlung,ein weiterer Verlauf der Erkrankung absolut nicht vorhersehbar ist.Aufgrund dessen und auch um finanziell ein wenig abgesichert zu sein für den fall der fälle,habe ich mich entschieden und wenn ebend vorerst und vielleicht befristet eine volle Erwerbsminderungsrente bei der DRV durch zu bekommen.Das das ganze natürlich kein Wunschkonzert ist,wusste ich natürlich genau.Darum habe ich mir auch einen guten Neurologen mit ins Boot geholt,mit dem ich über alles offen reden konnte,auch über dieses Thema.Er sagte mir seine vollste Unterstützung zu,denn man sollte unbedingt den Psychologischen Aspekt mit einbeziehen um evtl. eine volle Rente durch zu bekommen.
Nun,bin ich ebend erstmal Frührentner und suche händeringend nach einen kleinen Nebenjob den ich machen darf zu der Rente,ohne sie natürlich zu gefährden.Desweiteren kann man eine zugesprochene Erwerbsminderungsrente,jederzeit wieder zurück geben,wenn man meint man kann und will wieder voll arbeiten gehen,doch so einen Schritt sollte man natürlich vorher genauestens überdenken.

Budgie69 13.01.2015 17:05

AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
 
Eine letzte Frage hätte ich noch, bevor ich meine Frau diesen Freitag zur Arge begleite: sie steht seit 20+ Jahren in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst und hatte bis zu ihrer Erkrankung eine Vollzeitstelle (38,7 Std./Woche). Sie hat momentan einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 60. Sofern es sich herausstellen würde, dass sie Erwerbsminderungsrente beziehen muss, ist dann (gesetzlich) gewährleistet dass sie nach Entscheidung der Agentur für Arbeit/Rentenversicherungsträger auch wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren kann, oder kann der Arbeitgeber wegen betrieblicher oder anderer Gründe dagegen Einspruch erheben und sie müsste eine andere adäquate Stelle zugewiesen bekommen und diese annehmen? Ich bin nur durch diesen "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen"-Jargon etwas verunsichert..

axellino 13.01.2015 18:24

AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
 
Eine evtl. vorhandene Erwerbsminderung darf nur durch die Rentenversicherung festgestellt werden und diese Entscheidung ist für alle Leistungsträger bindend.

Sollte eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente zugesprochen werden,also bis zum Eintritt ins Rentenalter,dann wird das Arbeitsverhältnis natürlich beendet.

Sollte eine befristete Rente zugesprochen werden,endet das Arbeitsverhältnis nach § 33 Abs. 2 Satz 5 TVöD nicht.Stattdessen ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird (§ 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD).

Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erhalten dann noch zusätzlich eine Zusatzversorgung über die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) zur zugesprochenen Rente.

Wenn sich das "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen"
auf das ALG 1 nach Nahtlosigkeit bezieht,dann wird von einer fiktiven Bereitschaft hierzu geredet,anders kann es ja auch nicht sein,weil im Leistungsbezug die Feststellung der Erwerbsminderung ja noch nicht abgeschlossen ist.Also man braucht z.B. keine Bewerbungen schreiben usw.

conquerer 14.01.2015 20:35

AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
 
Darf man eigentlich bei EU Rente einen 400€ Job annehmen ? Irgendwie schliesst sich das ja auch aus oder ? Wird das dann nicht abgezogen ?

axellino 15.01.2015 07:13

AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
 
Zitat:

Zitat von conquerer (Beitrag 1306051)
Darf man eigentlich bei EU Rente einen 400€ Job annehmen ? Irgendwie schliesst sich das ja auch aus oder ? Wird das dann nicht abgezogen ?

Ja man darf conquerer,genaueres steht dann immer im Rentenbescheid.
Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente,so wie ich sie beziehe,darf man 450 Euro dazu verdienen,aber mit einer beschränkten Erwerbszeit von weniger als 3 Std. täglich und weniger wie 15 Std. wöchentlich,ansonsten würde man ja auch nicht als voll Erwerbsgemindert gelten.Bei einer zugesprochenen teil Rente ist komplizierter,steht dann aber detailliert im Rentenbescheid.Wenn man die Hinzuverdienstgrenzen einhält,wird nix von der Rente abgezogen.
Sollte eine zugesprochene Rente befristet sein und man geht zu der Rente einer Nebentätigkeit nach,kann ( ich betone kann ) es sein das die Rentenversicherung ein wenig genauer auf einen schaut wenn die Verlängerung der Rente anliegt,vielleicht geht ja doch ein bischen mehr nach Einschätzung der Rentenversicherung und der Kampf um eine Verlängerung geht dann ebend oft erst richtig los,das kann und ist oft aber auch ohne Nebenjob so,wenn die Verlängerung der Rente anliegt.Wichtig ist ebend,die Hinzuverdienstgrenze und max. erlaubten Erwerbszeiten sind einzuhalten und man sollte nicht unbedingt einer Nebentätigkeit nachgehen die gegen die Verrentung spricht,z.B. wegen kaputter Wirbelsäule verrentet und man macht eine Nebentätigkeit,wo man schwere Kartons schleppt,mal so als krasses Beispiel genannt.Desweiteren ist jede aufgenommene Nebentätigkeit zur Rente,auch wenn diese unentgeltlich sein sollte ( z.B. Ehrenamt ) der Rentenversicherung zu melden.

conquerer 15.01.2015 22:00

AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
 
Danke axellino für die tollen Antworten, unbeschreiblich was man hier an wertvollen Infos bekommt.

Budgie69 19.01.2015 19:13

AW: Nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
 
Zitat:

Zitat von conquerer (Beitrag 1306298)
Danke axellino für die tollen Antworten, unbeschreiblich was man hier an wertvollen Infos bekommt.

Dieser Aussage schließe ich mich gerne an :D

Ich war mit meiner Frau nun letzten Freitag bei der Agentur für Arbeit in Hamburg-Eimsbüttel, die - so dachten wir laut der "wer-ist-für-mich-zuständig-PLZ-Suche" auf deren Homepage - dafür zuständig war. Auf Nachfrage am Schalter, ob meine Frau einen Schwerbehindertenstatus hat (ja, GdB 60) wurde uns mitgeteilt, dass hierfür die Agentur Hamburg-Mitte alleinig zuständig wäre...nur weiß man das anscheinend erst, wenn man vor dem (falschen) Schalter steht, im Internet fand ich diesen hilfreichen Hinweis nicht :boese:
Aber wir hatten da schon einiges an Unterlagen ausgefüllt und heute am Montag noch den Gesundheitsfragebogen bei der "richtigen" Stelle abgegeben. Es ging alles fix vonstatten und die Bearbeiterin war überrascht, wie gut vorbereitet (Kopien aller medizinisch relevanten Unterlagen & des Schwerbehinderungs-Feststellungsbescheides hatte ich dabei) und frühzeitig wir da waren, lt. eines Mitarbeiters am Schalter kommen viele erst wenige Tage vor Ende der Krankengeldzahlung, was nicht gerne gesehen wird.
Nun wird noch ein weiterer zu vereinbarender Termin fällig, sobald meine Frau die auszufüllenden Arbeits- und Versicherungsbescheinigung des Arbeitgebers & der Krankenkasse wiederbekommt, und dann kommt sicherlich noch eine Einladung vom Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit. Aber die ersten bürokratischen "Hürden" sind - auch dank guter Tipps hier - locker bewältigt worden. Es musste auch nicht extra auf §145 Nahtlosigkeit von unserer Seite aus hingewiesen werden, anhand der meiner Frau gestellten Fragen und dem Krankheitsverlauf (ungekündigter Arbeitsplatz, Arbeitsunfähigkeit wegen palliativer Chemo bis über Auslauf des Krankengeldes hinaus) kam diese Art Antrag wohl automatisch zum Tragen.


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