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-   -   Warum zahlt die RV bei beruflicher Reha nicht in die Arbeitslosenversicherung ein??? (https://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=67238)

Felix 67 03.12.2015 11:43

Warum zahlt die RV bei beruflicher Reha nicht in die Arbeitslosenversicherung ein???
 
Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand die Frage beantworten und sogar den Text im Gesetz nennen wo man das nachlesen kann. Die Sachbearbeiter der RV können es nicht " das ist eben so", die Krankenkasse und das Arbeitsamt ebenfalls nicht.

Ich war nach meiner Erkrankung 11/10 bis 04/12 AU.

Nach 4 Wochen Resturlaub im Mai 2012 habe ich im Juni über die Rentenversicherung mit der beruflichen Reha begonnen, Dauer der Maßnahme geplant ein Jahr. Während dieser Zeit habe ich Übergangsgeld bezogen und von meinem Arbeitgeber eine Freistellung erhalten.

11/12 bin ich wieder AU ( andere Erkrankung ) geschrieben, nach 6 Wochen hat die RV die Maßnahme gekündigt.

Erneut Krankengeld erhalten bis zum auslaufen im Mai 2014, auf Weisung der Krankenkasse im Mai 2013 Reha beantragt. Ablehnung durch RV, nach Widerspruch bewilligt, konnte mangels Rehafähigkeit nicht angetreten werden.

02/2014 EU Rente beantragt und auf dem Arbeitsamt gemeldet.
Bis zum Ende des Krankengelds war die Rente noch nicht bewilligt, also Nahtlosigkeitsgeld nach $ 142 beantragt.

Ablehnung mit der Begründung, die letzten zwei Jahre hat kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestanden

Von 11/10-04/12 hat die Krankenkasse, 05/12 mein Arbeitgeber in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

RV während beruflicher Reha hat keine Beiträge eingezahlt ------> das ist eben so ????

Für die Zeit ab 11/12 hat die Krankenkasse dann nicht mehr eingezahlt, weil vorher die RV keine Beiträge geleistet hat, das wird nahtlos weitergeführt.
Meine Beiträge von 11/10 -04/12 hat mir die Krankenkasse zurück erstattet.

Freiwillig in die Arbeitslosenversicherung kann nicht eingezahlt werden.


Mai/ Juni 2014 kein Anspruch auf Leistungen und somit auch nicht krankenversichert -----> Familienversichert über Ehemann und auch erst mal kein Geld.

Juli 2014 EU Rente rückwirkend ab Rehaantrag bis 30.04.16 befristet.

Die Weitergewährung der EU Rente wird jetzt beantragt.
Theoretisch müsste ich mich ja zeitgleich wieder auf dem Arbeitsamt melden, auch wenn ich nach dem 30.04.16 keinen Anspruch auf Leistungen habe.

Irgendwo muss man ja nahtlos registriert sein ???

Anspruch auf Krankengeld habe ich ja auch nicht.

Was ist wenn der Antrag nicht bewilligt wird?
Bin ich dann AU geschriebene - meinem Arbeitgeber muss ich ja einen Nachweis vorlegen, Hausfrau ????

Ich kann es immer noch nicht glauben, das man nach 23 Jahren nahtlos eingezahlten Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung wegen einer Rehamaßnahme durch das Raster rutscht.

Ich habe gehört,nach Krankengeld, EU Rente, wenn diese nicht weiter gewährt wird, ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht? Ist das richtig???

Im VdK bin ich Mitglied, eine Beratung steht noch aus.


Sorry, ist ein Roman geworden. Vorab vielen Dank schon mal fürs lesen.


LG Felix

Norma 04.12.2015 19:14

AW: Warum zahlt die RV bei beruflicher Reha nicht in die Arbeitslosenversicherung ein
 
Zitat:

Zitat von Felix 67 (Beitrag 1341903)

02/2014 EU Rente beantragt und auf dem Arbeitsamt gemeldet.
Bis zum Ende des Krankengelds war die Rente noch nicht bewilligt, also Nahtlosigkeitsgeld nach $ 142 beantragt.

Ablehnung mit der Begründung, die letzten zwei Jahre hat kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestanden
:
:
:

Die Weitergewährung der EU Rente wird jetzt beantragt.
Theoretisch müsste ich mich ja zeitgleich wieder auf dem Arbeitsamt melden, auch wenn ich nach dem 30.04.16 keinen Anspruch auf Leistungen habe.

Ich kann es immer noch nicht glauben, das man nach 23 Jahren nahtlos eingezahlten Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung wegen einer Rehamaßnahme durch das Raster rutscht.

Ich habe gehört,nach Krankengeld, EU Rente, wenn diese nicht weiter gewährt wird, ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht? Ist das richtig???

Im VdK bin ich Mitglied, eine Beratung steht noch aus.


Sorry, ist ein Roman geworden. Vorab vielen Dank schon mal fürs lesen.


LG Felix


Hallo Felix,

bin zwar nicht mehr auf dem allerneuesten Stand, aber meines Wissens wird eine berufliche Reha, finanziert durch die DRV, tatsächlich nicht als versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angesehen. Aber auch ich kann dir auf Anhieb keinen § nennen, der dies bestätigen könnte. Frag diesbezüglich doch mal unsere gute alte Tante google!?

Und: NEIN, man hat NICHT automatisch Anspruch auf ALG, wenn eine Zeitrente ausgelaufen ist und noch keine neue Entscheidung getroffen wurde.
Auch hier gilt (unter Vorbehalt), dass noch Anspruch bestehen muss.
Da dir dieser Anspruch bereits verwehrt wurde, dürfte die nächste Ablehnung mit der gleichen Begründung erfolgen.
Dann blieb nur noch ein Antrag auf Sozialleistungen (Sozialamt) für Bedürftige. Das wäre Unterstützung auf Höhe von Hartz 4.

Auf jeden Fall ist da eine Prüfung durch den VDK richtig!

Hier im Forum befinden sich hauptsächlich juristische Laien.

Liebe Grüße
Norma


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