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sonnenstrahl 31.03.2009 18:11

Einstufung Versorgungsamt nach 5 Jahren
 
Hallo Ihr Lieben,

ich bin jetzt seit 5 Jahren rezidivfrei und hoffe, dass das auch so bleibt. Da im September mein Schwerbeschädigtenausweis nach 5 Jahren ausläuft, hat das zuständige Versorgungsamt mir einen Fragebogen zugesandt um , ich sage es mal so "meinen Status" zu überprüfen. Habe alles soweit beantwortet und wusste schon was kommt, es konnte nichts gutes sein :eek: Man hat mir mitgeteilt, dass nach Überprüfung davon ausgegangen wird, dass Heilungsbewährung bei mir vorliegt und man beabsichtigt die Prozente von 50 auf 20 herabzusetzen. Sprich, keinen Kündigungsschutz mehr, was mir egal ist, da ich es sowieso nicht angegeben habe, weil es bei meiner letzten Arbeitstselle auch nix geholfen hat. Was mich stört ist, dass die steuerlichen Vergünstigungen weg fallen. Klar ist kein Krebs bisher bei mir aufgetreten, aber ich habe ein doch sehr ausgeprägtes Lymphödem am Arm der betroffenen Seite. Muss man das so hinnehmen oder lohnt es sich, da Widerspruch einzulegen?
Ich weiß, viele von Euch haben noch ganz andere Probleme, weil sie mitten in einer Therapie stecken. Aber vielleicht gibt es ja doch den Einen oder Anderen, der mir einen Tip geben kann.
Würde mich freuen.

Wünsche Euch alles Gute

Viele Grüße Anett :winke:

mischmisch 31.03.2009 18:24

AW: Einstufung Versorgungsamt nach 5 Jahren
 
Hallo Anett,

zuerst natürlich Glückwunsch!

5 Jahre, ein Grund zur Freude, Jahre ohne Chemo, Bestrahlung, Behandlung,
ohne überschwappende Angst vor der nahen Zukunft, oder auch dem vielleicht nicht allzu fernen Ende.

Und dann schreibst du........

ich wusste, das kann nichts Gutes sein!
Bist du denn nicht heilfroh, dass bis jetzt nichts mehr gekommen ist?
Ist das denn nichts G u t e s?

Ich wünsch dir noch viele Mal 5 Jahre, auch wenn du dann leider ja keinen Ausweis mehr hast.

Entschuldige, das kann ich nicht verstehen.

mischmisch

sonnenstrahl 31.03.2009 18:30

AW: Einstufung Versorgungsamt nach 5 Jahren
 
Hallo Mischmisch,

es liegt mir fern, hier irgendjemandem nahe treten zu wollen.
Sicher bin ich sehr sehr froh, dass bei mir nichts mehr aufgetreten ist.
Und ich weiß, dass viele Frauen andere, schwerwiegende Probleme haben.
Meine Frage geht an die Frauen, die auch schon länger "gesund" sind und vielleicht so wie ich nur noch stille Mitleserin sind.

Viele Grüße Anett

renate1964 31.03.2009 20:10

AW: Einstufung Versorgungsamt nach 5 Jahren
 
Hallo Anett,

ich habe meinen Ausweis erst gestern abgeholt und wenn ich ihn in 5 Jahren in den Müll schmeißen kann, werde ich mehr als glücklich sein. Auf die Steuervergünstigungen kann ich dann gerne verzichten.

Freu Dich doch einfach darüber, daß Du jetzt schon so lange krebsfrei bist.

Grüße von Renate

Heike1 31.03.2009 20:50

AW: Einstufung Versorgungsamt nach 5 Jahren
 
Hallo Anett,

ja es ist so, dass du nach 5 Jahren für das Versorgungsamt und den Rentenversicherungsträger "wieder gesund" bist. Wichtig ist ja eigentlich für die Berufstätigkeit die 5 Sonderurlaubstage - die du verschenkt hast - und der steuerliche Freibetrag, der jezt wegfällt. Hast du vielleicht "Fatique" chronische Erschöpfung nach Krebserkrankung? findest du in den Broschüren bei den blauen Ratgebern im Arztzimmer. Wenn ja, probiere einen Widerspruch (natürlich muss dir das dein Arzt bescheinigen sowie das mit der Lymphe.....) und wenn du Glück hast stufen sie dich auf 40 % ein. Probiere es, kostet doch nichts, außer Wartezeit.

Bei mir waren die 5 Jahre auch Anfang 09 rum.......bekam dann aber Metas und das Versorgungsamt hat für 6 Monate verlängert! habe zwischenzeitlich angerufen, was das soll usw..........soll das bitte nicht persönlich nehmen......
habe jetzt 100 % und würde gerne auf die verzichten und tauschen.

Schitt was auf die Prozente und die Vergünstigungen;


Grüße von Heike1:)

Kunstsommerregen 31.03.2009 20:56

AW: Einstufung Versorgungsamt nach 5 Jahren
 
Man hat mir mitgeteilt, dass nach Überprüfung davon ausgegangen wird, dass Heilungsbewährung bei mir vorliegt und man beabsichtigt die Prozente von 50 auf 20 herabzusetzen. Sprich, keinen Kündigungsschutz mehr, was mir egal ist, da ich es sowieso nicht angegeben habe, weil es bei meiner letzten Arbeitstselle auch nix geholfen hat. Was mich stört ist, dass die steuerlichen Vergünstigungen weg fallen. Klar ist kein Krebs bisher bei mir aufgetreten, aber ich habe ein doch sehr ausgeprägtes Lymphödem am Arm der betroffenen Seite. Muss man das so hinnehmen oder lohnt es sich, da Widerspruch einzulegen?

Hallo Anett!
Ich finde bei all den Problemen und zusätlichen Kosten, die man mit solch einer Erkrankung hat, stehen einem die Steuervergünstigungen durchaus zu. Ich habe kein Problem mit meinem Status als Schwerbehinderte und freue mich über jede Vergünstigung.
Meine Erkrankung war 10/08 nach 5 Jahren wurde ich von 60% auf 50% runter gestuft. Da auch ich ein massives Lymphödem habe, habe ich damals Widerspruch eingelegt. Es kamen aber noch weitere Beschwerden hinzu, im Detail kann ich nicht mehr sagen, was es ausgemacht hat, dass ich wieder auf 60% zurückgestuft wurde. Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Für manche Frauen, ist der Status als Schwerbehinderte kaum zu ertragen. Sie verzichten auf die Vergünstigungen um diesen "Stempel" nicht aufgedrückt zu bekommen. Auch eine meiner Freundinnen leidet unter diesem "Wisch" und zahlt lieber den vollen Eintritt als den Ausweis zu benutzen. Das muss letztlich jeder selber wissen.

Ich sehe in dem Ausweis nichts anderes als ein Stück Papier was mir hilft Geld einzusparen, was ich dann wieder ausgeben kann um mir etwas schönes zu gönnen - und das können wir doch alle gut brauche!?

In diesem Sinne viel Erfolg beim Einspruch! :winke:

Monika

mischmisch 31.03.2009 21:12

AW: Einstufung Versorgungsamt nach 5 Jahren
 
Hallo Monika,

"den Status als Schwerbehinderte kaum ertragen"????

"Stempel aufgedrückt bekommen"??

Unter einem "Wisch" keiden??

Von was redest du eigentlich?
Was hab ich z. B. denn da zu ertragen und was für einen Stempel?

Natürlich, mitnehmen was mitzunehmen geht, da hast du natürlich recht, solange es nur keine Metastasen oder Neuerkrankung ist.

Alles Gute für dich und viel Freude beim Ausgeben.

Gruss
mischmisch

sonnenstrahl 01.04.2009 21:38

AW: Einstufung Versorgungsamt nach 5 Jahren
 
Hallo liebe Frauen,

danke für eure Antworten, auch wenn ich nicht beabsichtigt habe, hier Streit vom Zaun zu brechen. Jeder hat mit anderen Problemen zu kämpfen und ich finde man sollte es akzeptieren. Ich freue mich über jeden "gesunden" Tag,
jedes Jahr welches ich noch erleben darf. Aber es ist für mich auch wichtig finanziell um die Runden zu kommen, ich wurde von meinem Mann sitzen gelassen, gehe vollzeit arbeiten und trotzdem muss ich sehen wo ich bleibe. Richtig gesund ist man nie wieder, warum soll ich nicht um Vergünstigungen kämpfen. Ich glaube, dafür rechtfertigen muss ich mich nicht.
Danke auch für die netten privaten Nachrichten, ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Viele Grüße Anett - Sonnenstrahl - ich versuche mein Leben positiv zu sehen, daher auch der nickname

Äpfelchen 01.04.2009 23:22

AW: Einstufung Versorgungsamt nach 5 Jahren
 
Guten Abend,

also ich hatte gaanz am Anfang vor 2 Jahren ein Problem damit, den Antrag einzureichen. Heute weiss ich nicht mehr richtig warum, ich wär froh, wenn ich ihn in den Reisswolf stecken könnte und dafür pumperlg'sund sein dürfte.
Ist aber nicht der Fall derzeit und deshalb nutze ich die Möglichkeiten die ich habe auch aus. Inzwischen habe ich sogar 100% und damit hab ich dies Jahr schon mal die Jahresgebühr in der Bibliothek gespart :rotenase:

Lieben Gruss
Beate

sprotte 02.04.2009 08:25

AW: Einstufung Versorgungsamt nach 5 Jahren
 
Hallo,

ich möchte zunächst einmal berichtigen. Das Maß der Behinderung wird nicht in Prozent, sondern in Grad angegeben.
Man sagt z.B.: Ich habe einen Grad der Behinderung von 50.
Diese Zahl sagt nicht aus, daß man nur noch die Hälfte seiner seelischen und körperlichen Kräfte besitzt.
Irgendwann hat mal jemand im Scherbehindertenrecht die einzelnen Beeinträchtigungen mit einem GdB zwischen 20 und 100 festgelegt. Danach richten sich die Gutachter.
Es werden nicht die einzelnen Beeinträchtigungen zusammenaddiert, sondern es entscheidet die Behinderung mit dem höchsten Grad.

Auch ich sträubte mich zunächst gegen den Schwerbehindertenausweis, Brustkrebs sieht man ja schließlich nicht.
Beim Versorgungsamt wurde ich dahingehend aufgeklärt, daß der Schwerbehindertenausweis bei Brustkrebs nur in den seltensten Fällen aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung ausgestellt wird. Vielmehr geschieht das aufgrund einer seelischen und sozialen Funktionsbeeinträchtigung.

Überzeugt hat mich schließlich das Argument mit dem höheren Kündigungsschutz. In meiner Firma stehen nämlich Entlassungen wegen Arbeitsmangel an.

Nun benutze ich den Ausweis selbstbewußt, z.B. auch um einen günstigeren Eintrittspreis zu erhalten. Ich bekomme z.Zt. Krankengeld und muß mit jedem Cent rechnen.

Liebe Grüße von der Küste
martina

Ilse Racek 02.04.2009 08:50

AW: Einstufung Versorgungsamt nach 5 Jahren
 
Liebe Martina :winke:

das mit den Begünstigungen - besonders in "unseren Zeiten" der Kündigungsschutz - finde ich ein gutes Argument für Betroffene, die sich an dem Ausweis und seiner Aussage stören :shy:
Vielleicht bin ich ein wenig ignorant, aber was soll das Klagen über das Für und Wider eines Schwerbehindertenausweises :confused:

Da ich vor 6 Jahren ziemlich zügig in der Schwerbehinderten Altersrente gelandet war, habe ich steuerlich nicht all zu viel damit gewuppt und mich halt an den Ermäßigungen bei Zoo- und Hallenbad-Besuchen erfreut :D

Inzwischen bin ich, wie BarbaraO, bei 20 % gelandet (ist mir wurscht ob das Prozent oder Grad benannt wird) und hoffe einfach nur inständig, dass ich nicht wieder erkranke :augendreh:

Gleichwohl haben wir das hier im Forum schon öfter behandelt - also scheint es immer mal wieder User zu geben, die sich mehr über Glatze und Schwerbehindertenausweis als an der Erkrankung selbst ereifern :mad:
"Alte Häsinnen" erinnern sich ganz bestimmt :pftroest:


Liebe Grüße aus dem sonnigen Hessen
Herzliche Grüße

Zitronengras 02.04.2009 09:18

AW: Einstufung Versorgungsamt nach 5 Jahren
 
Hm, also klar finde ich, sollte man sich freuen, wenn man 5 Jahre gesund ist. Aber auch hier gilt doch, jede/r geht anders damit um. Die Gedanken um Glatze, Schwerbehindertenausweis, arbeiten, Kinderkriegen, wasweißich gehören für mich zum Alltag und ich persönlich bin froh, dass ich mich mit diesen Alltagsfragen beschäftige und nicht die ganze Zeit damit, wann ich wohl abtrete. Das ist jetzt garnicht böse gemeint, ich will nur sagen, dass ich es völlig normal und gesund finde, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen.

Ilse Racek 02.04.2009 11:51

AW: Einstufung Versorgungsamt nach 5 Jahren
 
Zitronengras :winke:

Klar - normal und gesund :grin: find' ich das auch - aber es ist ja hier zur Diskussion gestellt worden und so antwortet man halt seinem eigenen Ermessen entsprechend ;)



Liebe Grüße

megjabot 02.04.2009 12:48

AW: Einstufung Versorgungsamt nach 5 Jahren
 
Mann jetzt wird mirs aber richtig heiß, hab ich doch einen
Schwerbehindertengrad von 80, puhh..
Mir ist das wurst, Hauptsache ich bekomme den Steuerfreibetrag
und darf umsonst in die Garden Life in Reutlingen.
Man hat so viele Einschränkungen, deshalb geniese ich diese
Vergünstigungen einfach mal so, warum soll ich mir dann nen Kopf machen,
ob behindert, schwerbehindert Hauptsache mir gehts grad gut ohne Krebs.

Sonnige Grüßle Meg

renate1964 02.04.2009 13:07

AW: Einstufung Versorgungsamt nach 5 Jahren
 
[QUOTE=patzi;707029]Liebe Renate,

Du machst doch wohl Deinen Gesundheitszustand nicht allen Ernstes von diesem Ausweis abhängig?
Meinst Du, wenn du ihn nach 5 Jahren in den Müll schmeißen kannst, dann hast Du einen Garantieschein, dass Du gesund bist?

Liebe Patzi,

nein, aber ich mache meinen Krankheitszustand davon abhängig. Denn wenn ich in 5 Jahren keine Verlängerung bekomme, heißt es doch, daß ich bis zu diesem Zeitpunkt "gesund" bin. Das es darüber hinaus keine Garantie gibt, ist mir schon auch klar. Ich wollte doch eigentlich auch nur damit sagen, daß ich in 5 Jahren gerne auf Steuervergünstigungen verzichten möchte, wenn ich bis dahin kein Rezidiv oder was immer bekomme. Und dann ist es mir auch wurscht ob ich zu 50% behindert oder zu 50° schwerbehindert bin.

Liebe Grüße Renate


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