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berliner-engelchen 04.08.2015 16:39

Testamentsfrage
 
;)Ihr lieben,

wie viele von euch ja wissen, bin ich palliativ an EK erkrankt und habe zwei kleine Kinder, die bei Diagnosestellung 1 und 2,5 waren und heute 6,5 und 8 jahre alt sind.

ich möchte mich mal an mein Testament machen, für den Fall der Fälle und jetzt frage ich mich:

mein Mann und ich sind verheiratet und haben eine Zugewinngemeinschaft. Ich möchte nun meinen Kindern meine Hälfte des Hauses vererben.
Das bekommen sie dann sicherlich nach vor Eintritt der Volljährigkeit. So dass mein Mann, da Erziehungsberechtigter, darüber verfügen kann.
Muss er bei Volljährigkeit den Kindern das geben, was ich vererbt habe? Was ist, wenn er das Haus verkauft und mit dem Geld XY machen würde? Welche Rechte haben die Kids denn?
Kann ich zur Auflage machen, er darf das Haus nicht verkaufen ???

ich frage mich deshalb, weil ich selbst als Kind von meinem Opa ein Sparbuch geerbt habe. Dieses Sparbuch, auf dem nicht wenig Geld lag, wurde von meinem Vater irgendwann "geräubert", er hat das Geld ausgegeben und ich habe nie einen Pfennig davon gesehen. Kann man so etwas irgendwie vermeiden?

Würde mein Mann eine neue Ehe irgendwann eingehen, könnte er dannnicht meine "Erbmasse" in die neue Familie einfließen lassen? Das möchte ich nicht.
Ich möchte sicherstellen, dass meine Kinder das bekommen, was Ihnen zusteht!!!

Kennt sich irgendjemand mit so etwas aus? Hier gibt es doch bestimmt viele, die schon Erfahrung mit Erbangelegenheiten haben ...

ja ja, ich weiß, dass ich noch zu nem Notar und so muss, aber ich wollte mich einfach schon mal schlau machen.
Ausserdem - das wisst ihr ja - :D:D :rolleyes: - trage ich die "wichtigen" Fragen des Lebens mit Krebs immer zuerst zu Euch ... ;)

Auf Antworten freut sich
Euer :engel:chen

GlidingGeli 04.08.2015 17:04

AW: Testamentsfrage
 
Hallo Birgit,

die gesetzliche Erbfolge sieht so aus, das der Ehepartner die Hälfte erbt und die Kinder sich den Rest teilen. Wenn es dein Haus ist, bekämen sie die Hälfte. Soweit ich weiß, kann das dein Mann nicht einfach verkaufen.
Bis zur Volljährigkeit sind deine Kinder nicht geschäftsfähig, daher kann es sein, dass ein Vormund eingesetzt wird.
Das Erbe der Kinder darf nicht angetastet werden, aber das kann sicher auch notariell gesichert werden. Man kann ein Testament auch beim Amtsgericht hinterlegen.
Bei Immobilienbesitz muss zur Testamentsabwicklung auch ein Erbschein vorgelegt werden. Falls der Hinterbliebene Ehepartner neu heiratet muss das vorhandene Testament eingehalten werden.
Wichtig wäre ein Gespräch mit einem Juristen, es gibt sicher Möglichkeiten sich an neutraler zu beraten. Bei uns bietet das z. Bsp. die Kirche an.

Geli

Arya 04.08.2015 23:06

AW: Testamentsfrage
 
Hallo Berliner Engelchen,

du könntest deinen Mann als nicht befreiten Vorerben bezüglich seines Erbanteils vor den Kindern einsetzen. Dann kann er nichts veräußern und den Anteil auch nicht jemand anders vererben. Die Kinder werden dann im Moment seines Todes Erben bezüglich seines Anteils. Bezüglich des Anteils der Kinder könntest du zur Sicherheit eine Vertrauensperson als Testamentsvollstrecker einsetzen.
Ich wünsche dir alles Gute. Ein Testament zu machen ist nie falsch, ich habe das sicherheitshalber vor meiner OP gemacht. Trotzdem wünsche ich dir noch viel Zeit für dich und deine Kinder.

Arya

ulrikes 05.08.2015 06:50

AW: Testamentsfrage
 
Hallo Birgit,
ich glaube, dass es gar nicht möglich ist, deine Haushälfte NUR an deine Kinder zu vererben, dann das würde heißen, dass dein Mann bei deinem Erbe leer ausgehen würde. Ich gehe davon aus, dass dir und deinem Mann das Haus gemeinsam gehört. Wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt (=Kein Testament vorliegt), würde dein Mann die Hälfte deines Besitzes bekommen und die Kinder die andere Hälfte, was bei zwei Kindern bedeutet jeweils ein Viertel deines Besitzes. In eurem Falle hieße das, dass er ein Viertel-Haus dazu bekäme und jedes Kind ein Achtel-Haus. Sie wären dann eine Erbengemeinschaft. Naja, das Spiel kennst Du ja. Problematisch könnte dann die Vormundschaft durch den Vater sein, wenn er im Kindswohl handelt. Dann könnte er auch verkaufen o.ä.
In deinem Testament kannst du die gesetzliche Erbfolge nicht ganz übergehen, außer er hätte sich ernsthaft gegen dir über schuldig verhalten. Das heißt, dass er in jedem Fall mindestens die Hälfte der gesetzlichen Erbfolge bekäme. In diesem Fall ein Achtel-Haus und den Rest könntest Du unter deine Kindern aufteilen. Das wären dann 3/8-Haus, also für jedes Kind 3/16-Haus. Erbengemeinschaft würde sich auch wieder ergeben incl. der Vertretung deiner Kinder. Es gibt dabei auch emotionale Aspekte zu berücksichtigen, denn deine Kinder werden noch lange vom Vater emotional abhängig sein.
Das Ganze ist reichlich kompliziert und es wäre gut, wenn du dir juristische Beratung für deinen Fall suchen würdest, damit wirklich alles in deinem Sinne läuft.
Alles Gute
Ulrike

Nyhavn 05.08.2015 07:43

AW: Testamentsfrage
 
Hallo Birgit,
mein Mann und ich haben auch ein Testament gemacht falls jemand verunglückt.
Mein Vater, ein Jurist, hat uns dringend dazu geraten, da im Falle des Todes eines Ehepartners die eine Hälfte der Mann/ Frau erbt und die andere Hälfte beide Kinder. Da sie wie oben schon geschrieben nicht geschäftsfähig sind wird ein Vormund bestellt. Wir wollten auf keinen Fall, daß ein Fremder auf einmal Mitspracherecht hat!! Wir haben uns jetzt gegenseitig als Erben eingesetzt und es ist klar, daß beide Kinder hinterher das Haus erben. Wir hatten einen Vordruck , den mein Vater etwas abgewandelt hat. Das mußte ich handschriftlich abschreiben und mein Mann und ich haben unterschrieben. Wir haben das Exemplar hier liegen, eine Abschrift hat ein guter Freund, die andere mein Bruder. Das genügt und man muß es nicht hinterlegen, kann man aber.
Ferner haben wir darin bestimmt wer im Falle des Todes von beiden Eltern die Finanzen und alles weitere regelt und die Vormundschaft übernimmt, damit es kein Fremder tut. Dafür haben wir auch sehr gute Freunde gefragt zu denen wir absolutes Vertrauen haben, daß sie zum Wohle unsrer Kinder handeln.
Falls Du Interesse an diesem Vordruck hast frag ich meinen Dad.
Eigentlich sollte das jeder tun, der Haus und Kinder hat, die meisten Leute wiseen das nur nicht.
Liebe Grüße

mausi69 05.08.2015 16:38

AW: Testamentsfrage
 
Hallo Engelchen

Ich beschäftige mich seit dem Tod meiner Mama mit dem Gedanken das mein Papa ein Testament machen müsste, da ich nicht seine leibliche Tochter bin und nach seinem Tod keinen Anspruch hätte, ich dürfte nicht mal die Wohnung betreten.

Zu deiner Frage hat Ulrike eigentlich schon alles bestens erklärt.

Von mir kommt nur ein Rat, falls ihr das Berliner Testament in Betracht zieht, wäre zu bedenken, daß die Erbschaftssteuer zwei mal entrichtet werden müsste (demnach wie hoch das Erbe ist).

Demzufolge wenn der erste Elternteil stirbt und das zweite mal wenn der länger lebende Elternteil verstirbt.

Ich kann dir nur raten zum Fachanwalt für Erbrecht gehen und dich beraten lassen.

LG mausi

Zeka 07.08.2015 08:33

AW: Testamentsfrage
 
Hallo Birgit,

Paul hat schon alles sehr gut beschrieben. Du kannst auch, wenn du das möchtest, eine andere Person als Testamentsverwalter für deiner Kinder einsetzen. Der würde dann das Erbe eurer Kinder bis zu deren Volljährigkeit verwalten.
Ich rate auch eher zum Notar, weil diese Beratung günstiger ist.
Liebe Grüße

Altmann 07.08.2015 12:03

AW: Testamentsfrage
 
Hallo,
ja also günstiger wirds nicht, aber man wäre mit Notar auf der sicheren Seite.
Und die ist immer etwas teurer.
VG Altmann

micha54 07.08.2015 12:56

AW: Testamentsfrage
 
Hallo,

bei dem Hinweis auf die Erbschaftssteuer ist zu berücksichtigen, dass die Freibeträge relativ hoch sind und für ein Einfamilienhaus ausreichen.

Wenn ich das richtig lese sind es 500000 für den Ehepartner und 400000 für ein Kind.

Wir haben übrigens im letzten Jahr beim Notar Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und ein Berliner Testament beim Notar geregelt.

Gruß,
Michael

Safra 09.08.2015 14:58

AW: Testamentsfrage
 
Hallo,
bei uns machen die Notare an einem bestimmten Tag, den man ggf. vorher absprechen muss, eine kostenlose Beratung. D.h., wenn Ihr sowieso die notarielle Variante wählt - wozu auch ich raten möchte - dann erkundigt Euch doch mal nach der Möglichkeit einer kostenlosen Vorab - Beratung.
LG!

HeikesFreundin 08.12.2015 11:38

AW: Testamentsfrage
 
Habe mal in meinen Rechtskundeunterlagen gekramt ... ich würde auf jeden Fall raten, zum Notar zu gehen.
Für ungefähr 80 Euro hat man dann ein Testament, das rechtlich
einwandfrei ist, sowohl den eigenen Wünschen UND auch der Erbfolge
rechtlich gerecht wird.
Nach meiner Info kann man das Testament
dann auch beim Notar oder Nachlassgericht hinterlegt lassen, damit es nicht in "falsche" Hände kommt oder übersehen wird.

Wenn man das nicht will, ist es wichtig, dass
man das handschriftliche Testament möglichst jährlich
mit Datum NEU unterzeichnet, damit klar ist, dass
der letzte Wille so noch immer besteht.

Aber: ich wünsche Dir und Deiner Familie, dass Dein
Testament noch möglichst lange keine Anwendung finden muss.

Herzlichst, Angie :winke:

Mel_1 04.01.2016 14:09

AW: Testamentsfrage
 
Der Preis eines notariellen Testaments richtet sich immer nach den Vermögenswerten. Sprich...was ist zb die Immobilie wert.
Sicherlich ist ein notarielles Testament teurer, aber somit kann es nicht verschwinden, da diese immer beim Notar und wenn gewünscht beim Gericht hinterlegt werden.
Es werden aber die Geburtsstandesämter der Erblasser informiert, dass es solch Testament gibt.
Im Falle des Todes eines Unterzeichners wird automatisch das Standesamt des GEburtortes informiert und diese würden es an das zuständige GEricht melden.
So lief es hier bei uns, als mein Mann verstarb.
Das Testament lag beim Notar, der wurde aufgefordert, das Testament an das GEricht zu schicken, wo es eröffnet wurde.
Ganz wichtig ist aber auch.....durch ein notarielles Testament fallen die Kosten für einen ERbschein weg, der auch richtig Kohle kosten kann.
Bei einem normalen handschriftlichen Testament muss man diese zahlen.
Von daher ist ein notarielles Testament immer eine sichere Sache, wo auch keine Formfehler auftauchen, was leider sehr oft bei handschriftlichen Testamenten vorkommen könnte.
Gerade wenn Immobilien im Spiel sind, sollte man immer zum Notar.
Wichtig ist auch, ein notarielles Testament hat auch die praktischere Seite, wenn das eröffnet ist, ist das wie ein ERbschein zu sehen...ohne ERbschein ist man ja leider handlungsunfähig, grad wenn es um Ausgleich von REchnungen etc geht.
Bei uns ging das mit notariellen Testament so unproblematisch.
Nach Eröffnung wurde ich aufgefordert, eine Vermögensaufstellung zu machen.
Danach hab ich die Rechnung für die ERöffnung bekommen.
Aber mit diesem notariellen Testament und dem Protokoll des Gerichtes, konnte ich auf der Bank Konten schliessen und auch Verträge kündigen usw


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