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12.02.2005 18:46

Chefarztpflicht
 
Habe heute erfahren, dass viele Sachen die bis heuer noch auf Krankenschein möglich waren (Vitamin C, Selen, Orthomol, Anthozym) jetzt nicht mehr bewilligt werden und daher selbst bezahlt werden müssen!
Ärgert das nicht nur mich ziemlich!

14.02.2005 14:40

Chefarztpflicht
 
Hallo Martina !
Daß Vit C und Selen von der Krankenkasse bis jetzt bezahlt wurden hab ich nicht gewußt, meine Ärztin offensichtlich auch nicht, habs immer brav selbst gekauft, 3 Jahre lang.
Wie hast Du das geschafft ?
Mich hat geärgert, daß die Mistel nicht bezahlt wird, habe aber jetzt einen Artikel gefunden, der dem widerspricht:
http://www.medmix.at/set1.php?open=/kat/38kat.php
Ich glaube, daß es von Bedeutung ist, welche Begründung der Arzt auf das Rezept schreibt
Lg Marie

14.02.2005 21:55

Chefarztpflicht
 
Hallo!

Erkundigt Euch noch bei andren Ärzten...Wir haben Selenase sowie vitC im Jänner noch auf Krankenschein bekommen.
So wie Marie schreibt, es ist SEHR WICHTIG welche Begründung der Azrt dazu schreibt.
Hatte einmal das Problem, Arzt schrieb Begründung um und alles wurde bewilligt.
Wir sind zwar bei der SVA aber das dürfte nicht das Problem sein.
lg Manuela

15.02.2005 15:31

Chefarztpflicht
 
Interessant, dass es bei manchen noch geht! Aber irgendwie kann es ja auch nicht gehen, dass es mal genehmigt, mal nicht genehmigt wird!
Ein bisschen hilflos komm ich mir da schon vor!

15.02.2005 19:16

Chefarztpflicht
 
Hallo,

alle diese Dinge sind jetzt in der "No Box" der Krankenkasse, was bedeutet, dass eine Kostenübernahme nicht mehr möglich ist.

Die Genehmigung von Manula sollte noch vor dem Gesetzesbeschluss erfolgt sein.
Auf dem link von Marie habe ich nichts gefunden.

Deswegen ist auch eine Patienteninitiative notwendig.

Wer hat noch Erfahrungen dazu ?

lg Manfred

15.02.2005 19:32

Chefarztpflicht
 
Hi Manfred!
Du ich würd trotzdem sagen es kommt auf die Begründung des Arztes an....Du glaubst nicht was alles ging, war wie ein Bullterrier, smile*
es kostete Kraft aber am Schluss bekam Mama doch was wir wollten :-) lg Manuela

gitti2002 16.02.2005 00:35

Chefarztpflicht
 
Hallo Martina,

habe hier einen interessanten Artikel in der "Ärztewoche" gefunden:

Verschreibung auch aus der No-Box:

PatientInnen, denen ein komplementärmedizinisches Medikament trotz ausführlicher Begründung vom Chefarzt nicht bewilligt wird, weist Dr. Gerhard Hubmann, Allgemeinmediziner und Leiter des Arbeitskreises für Praxis und Forschung in der GAMED, auf die Richtlinien zur ökonomischen Verschreibweise hin, in deren Paragraph 6.2 es heißt: „In begründeten Einzelfällen ist eine Erstattungsfähigkeit auch dann gegeben, wenn die Arzneispezialität nicht im Erstattungskodex angeführt ist, aber die Behandlung aus zwingenden therapeutischen Gründen notwendig ist...“ Für den Patienten besteht die Möglichkeit, bei Ablehnung einen Bescheid anzufordern und Einspruch zu erheben.

Quelle: http://www.infoline.at/onkologie/aw070508.html

LG Gitti

16.02.2005 00:46

Chefarztpflicht
 
Danke für die Auklärung, Gitti

lg Manfred

17.02.2005 08:18

Chefarztpflicht
 
Danke für die Information, ich werde schauen, was sich machen läßt!

18.02.2005 22:20

Chefarztpflicht
 
Hallo an alle,
na da gehört unseren lieben Politikern ja wieder eines auf die Mütze...oder?
In vielen Dingen ist unser Gesundheitssystem echt krank!
Jeder "Blödsinn" wird bewilligt bzw. verschrieben...ich denke die Ärtze gehören strenger kontrolliert! Meine Schwiegermutter hatte Kisten weise Medikament gesammelt die sie nie gebraucht hatte! Wöchentlich ist sie zum Artz der hat alles brav aufgeschrieben, egal ob notwendig oder nichtund da wird gespart!!!
*ggg* muss mich ärgern...
lg
Petra

18.02.2005 23:52

Chefarztpflicht
 
Ich habe den eindruck gewonnen, dass die ärzte in den bezirkstellen in vielen fällen überfordert sind,
und nicht so agieren können wie sie wollen.
meiner frau wurde im dezember sowohl wobe mugos als auch anthozym petrasch bewilligt.
im jänner dann beides nicht mehr. weil die ärztin in der bezirkstelle mit mir nicht mehr weiter wusste, bekam ich schlussendlich
die durchwahl einer chefärztin am wienerberg. zunächst lehnte sie auch beide medikamente ab, und
sagte mir dass sie derzeit einfach nicht erstattungsfähig sind, dies könne sich jedoch ändern, und ich kann sie auch in zukunft
anrufen. darauf gab es die verhandlungen mit ministerin, hauptverband und kammer, mit der meldung, dass therapien, die im alten system begonnen wurden
weiterhin von der kassa bezahlt würden. darauf habe ich beim nächsten bedarf wieder angerufen, und siehe da: anthozym wurde bewilligt. wobe leider nicht.
die begründung: über anthozym wurde noch nicht entschieden, wärend bei wobe schon.
mich ärgert einfach, dass man nirgends eine verlässliche information darüber bekommt, was unter welchen voraussetzungen bezahlt wird,
selbst die apotheker grinsen nur verlegen.
liebe grüße
miko

20.02.2005 20:44

Chefarztpflicht
 
ich habe bereits ein mail an die Faru Minister geschrieben und meinen Ärger kundgetan, vielleicht könnten alle anderen das auch tun (Adresse findet man im Internet). Viele Stimmen helfen vielleicht und wir müssen uns nicht alles gefallen lassen!

hansi 02.03.2005 13:01

Chefarztpflicht
 
Hallo und einen schönen Tag,
bin neu hier und würde gerne von Euch erfahrenen Hasen wissen, ob es für das abgelehnte Wobe mugos ein Ersatzpräperat gibt, das die Krankenkassa zahlen MUSS.

04.03.2005 16:16

Chefarztpflicht
 
Hab Dir rauskopiert, die Seite von Medmix :


»No-Box« heisst nicht »NO«!
Der Begriff »NO-BOX« – mit der Assoziation NEIN – führt derzeit zu großer Verwirrung: Es täuscht vor, dass solche Medikamente dem Patienten grundsätzlich nicht erstattet werden und viele Ärzte verzichten deshalb auf deren Verschreibung.
Doch das ist falsch! Für alle Präparate, die nicht im Erstattungskodex gelistet sind, kann genauso eine chefärztliche Bewilligung – wie bei roter und gelber Box – durch den behandelnden Arzt eingeholt werden, wenn die Verschreibung nicht mit Arzneimitteln aus dem Erstattungskodex durchgeführt werden kann – wenn also die Behandlung aus zwingenden therapeutischen Gründen notwendig ist und eine Arzneispezialität aus dem Erstattungskodex dafür überhaupt nicht zur Verfügung steht.
Die Verschreibung muss nur gem. §6 (2) Abs 1 RÖV vom Arzt begründet und dokumentiert werden.

Keine Alternative zur Helixor®-Misteltherapie
Im Fall des Mistelpräparates Helixor®, das in zahlreichen Studien seine positive, Lebensqualität-steigernde und immunmodulatorische Wirkung nachgewiesen hat, steht dem Arzt überhaupt keine gleichwertige Arzneispezialität aus dem Erstattungskodex für die komplementäre Tumorbehandlung zur Verfügung. Die Voraussetzung für die Erteilung der chefärztlichen Bewilligung ist daher gegeben.
Jeder Tumorpatient hat ein Anrecht auf die bestmögliche Therapie – und die komplementäre Helixor®-Therapie hat seit langem unbestritten ihren Fixplatz in der onkologischen Behandlung, wo sie mit großem Erfolg angewendet wird.
Sollte die chefärztliche Bewilligung in Zukunft häufiger verweigert werden – was unbegründbar und nicht nachvollziehbar wäre –, befürchten viele Ärzte, dass sich einerseits der Allgemeinzustand ihrer Tumorpatienten verschlechtern wird, andererseits würde mehr supportive Medikation als bisher verschrieben werden müssen, was beträchtlich teurer als die Helixor®-Therapie ist
Lg Marie

04.03.2005 19:18

Chefarztpflicht
 
Geschichte 1:
Wir hatten auch ein Rezept für Wobemugos und Selen.
Nachdem es chefarztpflichtig ist haben wir es an die Zentrale am Wienerberg (WGKK) gesandt.
Wobemugos waren mit ABGELEHNT gestempelt
SELEN mit "vorläufig" ABGELEHNT und dem
handschriftlichen Vermerk:
1) wann war Therapiebeginn?
2) lfd./letzte Chemo?
retour.
Kein Name eines Arztes oder eines Sachbearbeiters!!!!
Daraufhin rief mein Freund in der Zentrale an und als er endlich
jemanden erwischte der sich zuständig fühlt erhielt er die Antwort das er diese 2 Fragen nicht beantworten kann das müsse der Arzt machen!!!!!!!
Nach langen Diskussionen "genügte" dann seine Beantwortung der Fragen, hingefaxt und bewilligt retour bekommen!!!!
Die Wobemugos lassen wir nun neu verschreiben (das Rezept verbleibt ja in der Apotheke) und gehen auf die Bezirksstelle (er kennt da schon seine Bearbeiterin und die hat ihm bis jetzt alles bewilligt).

FAZIT: einfach nicht aufgeben, sind auch nur Menschen bei den KK´s (die sich zur Zeit nicht wirklich auskennen denke ich)!!!

Geschichte 2:

habe mir selbst einmal beim eislaufen den Fuß verstaucht, war sehr schmerzhaft und ich bekam eine Schiene verschrieben mit der ich dann besser mobil war und auch wieder arbeiten ging.
Den Selbstkostenbeitrag in Höhe von öS 500,-- habe ich eingereicht und er wurde abgelehnt.
Daraufhin habe ich einen Brief an die WGKK geschrieben, sinngemäß: ich hätte auch noch im Krankenstand bleiben können, bin aber trotz Schiene arbeiten gegangen, das hätte doch mehr gekostet????
Siehe da, es rief mich der Chefarzt PERSÖNLICH an und teilte mir mit das der Selbstkostenbeitrag selbstverständlich an mich überwiesen wird.

FAZIT: Einfach nicht locker lassen, was man als ungerecht empfindet muss man nicht hinnehmen!


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