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piepselmaus 02.03.2009 16:10

Lebensversicherung
 
Hallo zusammen,

ich hab da mal wieder eine Frage an jemand der sich damit evt. auskennt. Diesmal geht es aber um meinen Freund, und hat absolut nix mit meiner Krankheit zu tun.
Mein Freund hat seit ca. 5 Jahren eine Lebensversicherung, in der ich im Todesfalle drin stehe, also das ich das Geld erhalte.
Nun wollen wir seine Mama da eintragen lassen, im Falle des Todes.
Mein Freund sagt aber das ist nicht gut, weil falls er mal sterben müßte würde sein Vater, zu dem er seit ca. 25 Jahren kein Kontakt hat, da seine Eltern geschieden sind, auch etwas davon abbekommen würde.
Stimmt es wenn seine Mama in seiner Lebensversicherung als Erbe steht, auch sein Vater was davon abbekommt, nee oder???

LG Sandy

mischmisch 02.03.2009 16:20

AW: Lebensversicherung
 
Hallo Sandy,

nein, da hat dein Freund unrecht.
Wenn seine Mutter als Nutzniesserin eingetragen ist kommt nur sie in den "Genuss" der Versicherung, sonst niemand.

Wie es allerdings ist wenn deine Mutter irgendwie Unterhalt für den Exmann bezahlt, das weiss ich nicht.Aber du wirst hier sicher noch Antworten erhalten.

Ganz gute Wünsche an dich von
Rosita

Urmele1980 02.03.2009 16:58

AW: Lebensversicherung
 
*freu* ...endlich kann ich hier mal meinen Beruf einbringen - arbeite in der Sterbefallregulierung bei einem Lebensversicherer...

Also Sandy, Dein Freund hat tatsächlich unrecht: wenn ein namentliches Bezugsrecht verfügt ist, fällt die Leistung nicht in den Nachlass und steht auch nicht den Erben zu. Allein der Begünstigte hat Anspruch auf die Versicherungsleistung.

Sofern Dein Schatz also seine Mutter als Bezugsberechtigte verfügt, kann kommen wer oder was will - Mama allein hat Anspruch. Auch wenn die Mutter für den Vater Unterhalt o.ä. zahlen muss, kann weder der Vater noch sonst wer Ansprüche geltend machen.

Ein Tip von mir als Fachfrau: wichtig ist, dass er alle persönlichen Daten seiner Mutter dem Versicherer bekannt gibt. D.h. unbedingt vollständigen Namen und Geburtsdatum angeben. Würde er nämlich "Eltern" verfügen, dann hätte auch der Vater einen Anspruch darauf. Auch wichtig ist, dass er dies schriflich einreicht.

Noch eine Möglichkeit ist aber, dass er Dich als Begünstigte weiterhin drinnen lässt, aber zeitgleich verfügt, dass im Falle Deines Ablebens, die Mutter nachrückt.

Wenn Du noch Fragen hast - melde Dich einfach ;)

Grüßle von Deiner Namenskollegin


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