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iLive 26.10.2012 16:33

Schwerbehindertenausweis nachträglich – macht das Sinn?
 
Hallo zusammen,

vielleicht haben die ein oder anderen meine Geschichte im Hodenkrebs-Forum verfolgt. Hier die Kurzfassung:
- Erstdiagnose Hodentumor rechts 2007, Entfernung + 2 Zyklen Chemo
- Rezidiv Spätsommer 2008, 4 Zyklen Chemo plus Lymphknotenentfernung im Bauch. Dadurch Verlust der natürlichen Zeugungsfähigkeit.
- Seither regelmässig Nachsorgetermine, bisher keine Auffälligkeiten und auch relativ wenig "Nachwirkungen", wenn man von Haarwuchsproblemen, einiger Zeit körperlicher Schwäche und den Narben durch die OPs absieht.

Nun gehen mir allerdings andere Dinge im Kopf herum: Ich bin Freiberufler, jetzt empfiehl mir meine (neue) Steuerberaterin, wenn es möglich sei, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen – das ginge auch rückwirkend.
Dass das steuerlich sinnvoll ist, war mir bis dato nicht bewusst.

Wie auch immer: Macht das in meinem Fall überhaupt Sinn, einen Antrag zu stellen? Geht das rückwirkend für einen so langen Zeitraum?

Mit besten Grüßen,
Christian

Elisabethh.1900 26.10.2012 17:06

AW: Schwerbehindertenausweis nachträglich – macht das Sinn?
 
Lieber Christian,

je nach dem Grad der Behinderung, also den Prozenten, erhältst Du einen Steuerfreibetrag. Bei Tumorerkrankungen wird der Ausweis fast immer auf 5 Jahre befristet, Heilungsbewährung nennt sich dies im Recht. Der Tag der Antragstellung ist immer wichtig. Ob man so einen Ausweis rückwirkend bekommen kann, weiß ich nicht, da mußt Du auf dem Versorgungsamt nochmals fragen.

Der Schwerbehindertenausweis bringt auch einige kleine weitere Vergünstigungen, z.B. beim Kauf von Eintrittskarten.

Mich wundert es, dass Dich noch niemand darauf hingewiesen hat, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.

Mein Rat an Dich wäre, beantrage den Ausweis. Wenn man von der 5-Jahresregelung ausgeht, dann hast Du bis Sommer 2013 noch den Ausweis.

Bei der Antragstellung empfiehlt es sich, Kopien aller vorhandenen Arztberichte einzureichen. Meistens wird nach der Tumorklassifikation (TNM) geschaut, wenn es um die Festlegung des Grades der Behinderung geht.

Liebe Grüße an Dich,

Elisabethh.

Barbara_vP 26.10.2012 17:41

AW: Schwerbehindertenausweis nachträglich – macht das Sinn?
 
hallo
ja man kann einen SB Ausweis auch rückdatieren, man muss es aber gut begründen... wie lange zurück weiß ich nicht. Aber maximal soweit wie z,B. die Diagnosestellung/Therapiebeginn/Op. Da deine Diagnose dein Rezidiv recht lange zurückliegen, wird es schwierig sein den Ausweis so lange rückzudatieren. Ich konnte meinen 6 Monate rückdatieren (Diagnosestellung) da ich meine Therapie erst später begonnen habe und einen Kopf dazu hatte den Ausweis zu stellen.
Da dich bis jetzt niemand daraufhin geweisen hat, einen SB Ausweis zu beantragen, wäre dies auch eine Begründung für die Rückwirkung...

Viele Vergünstigen bekommt erst ab 70% (Theater Museum etc)

Dir alles Gute

Thomas-D 27.10.2012 00:26

AW: Schwerbehindertenausweis nachträglich – macht das Sinn?
 
Zitat:

Zitat von Elisabethh.1900 (Beitrag 1149557)
Bei Tumorerkrankungen wird der Ausweis fast immer auf 5 Jahre befristet, Heilungsbewährung nennt sich dies im Recht.

Gibt es irgendwo weitere Informationen (evtl. Gesetzestexte) wo auf diese 5-Jahres-Frist eingegangen wird?

Ich habe vor einer knappen Woche den Bescheid über den Schwerbehindertenausweis bekommen mit einer Befristung zum Juli 2013 - das ist noch nichtmal 1 Jahr seit Bekanntwerden der Krebserkrankung.

wolfgang46 27.10.2012 00:50

AW: Schwerbehindertenausweis nachträglich – macht das Sinn?
 
Hallo Thomas,

meine Frau hat damals für mich den Antrag ausgefüllt, als ich noch auf dem OP Tisch lag, denn in Hamburg ist es in der Regel son, dass die Anerkennung der Behinderung ab Antragstellung gilt.
Abweichungen werden in den unterschiedlichen Behörden auch unterschiedlich behandelt.
Bei mir war es so, dass ich die ersten 5 Jahre 80 % GDB hatte, nach 5 Jahren wurde ich wegen der "Heilung" auf 50 zurückgestuft.
Meine eigentliche Behinderung, Loch im Kehlkopf und fehlendes Stimmband, hat sich jedoch nicht verändert.
Soll heißen, nach 5 Jahren wird von Amts wegen, die Behinderung neu geprüft - und das meist nach Aktenlage.

Aber auf jeden Fall beantragen und versuchen, wenn nicht das erwünschte Ergebnis kommt, hilft oft ein (begründeter) Widerspruch.
Es ist für den Bearbeiter einfacher einem Widerspruch stattzugeben, als viel Arbeit zu haben und trotzdem dem "Behinderten" Recht geben zu müssen.

Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg
Wolfgang

Katzenmama6 27.10.2012 09:40

AW: Schwerbehindertenausweis nachträglich – macht das Sinn?
 
Reiche unbedingt Widerspruch ein. Das habe ich ja noch nie gehört - 1 Jahr, bei einer Krebserkrankung-!

Und ich rate dir, dich damit an den VDK zu wenden. Die helfen dir bei der Begründung und Widersprüche durch den VDK haben mehr Gewicht.

Mir war der VDK bei meinen Anträgen immer sehr behilflich.

Katzenmama6

J.F. 27.10.2012 10:06

AW: Schwerbehindertenausweis nachträglich – macht das Sinn?
 
Hallo zusammen,

Zitat:

Das habe ich ja noch nie gehört -
ist ein Standardspruch :D, der immer mit Vorsicht zu geniessen ist :). Natürlich gibt es sowas. Steht auch schon in der Tabelle der Behinderungsgrade, man muss nur nachsehen.

Und der vdk, nun ja, ist wohl Erfahrungssache ....

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.16.htm:
Hodgkin-Krankheit

im Stadium I - IIIA

bei langdauernder (mehr als sechs Monate andauernder) Therapie, bis zum Ende der Intensiv-Therapie je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand 60 - 100
nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) 50


Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden.

im Stadium IIIB und IV

bis zum Ende der Intensiv-Therapie 100
nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) 60
Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden.



Zum Thema
Zitat:

Macht das in meinem Fall überhaupt Sinn, einen Antrag zu stellen? Geht das rückwirkend für einen so langen Zeitraum?

ja natürlich. In den Antrag schon reinschreiben, das man eine Rückdatierung haben möchte oder zumindest die Einstufung des medizinischen Dienstes (da wird der Beginn meist vermerkt, so dass der Sachbearbeiter die jeweiligen Jahre dazurechnen kann) in Kopie. Der Bescheid vom Versorgungsamt ist ein sogenannter Grundlagenbescheid. Mit diesem können dann die Vorjahre noch aufgerollt werden. Selbst wenn sich das Amt querstellt, dürfte es kein Problem sein mit irgendeinem Befund den Zeitpunkt der Erstdiagnose nachzuweisen. Da dieser bereits 2007 war wird die Fünfjahresfrist in 2013 ablaufen und es wird zu einer Neubestimmung des Behinderungsgrades kommen, der wahrscheinlich um einiges niedrigerer ist als im Erstbescheid.


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