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-   -   Lücke Arbeitslosengeld zu Rente? Was kann man tun...? (https://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=66390)

conquerer 21.07.2015 20:40

Lücke Arbeitslosengeld zu Rente? Was kann man tun...?
 
Hallo,


das ging jetzt Schlag auf Schlag bei mir. Mir wurde Rente rückwirkend bis 1.8.2014 auf unbestimmte Zeit gewährt. Jetzt teilte mir das Arbeitsamt mit das sie bis 20.7.2015 zahlen und dann die Zahlung einstellen. rente bekomme ich ab 1.8.2015 gezahlt. Nun fehlt mir für 10 Tage das Geld, bis zur noch geringeren Rente. Für einige scheint sich das harmlos anzuhören, aber ich weiß nicht so recht wie ich den Monat meistern soll.

Ich habe also eine Lücke von 10 Tagen wo keiner zahlt, ,kann das wirklich so im Sinne eines Bescheids sein ?

Grüsse

waldi5o 21.07.2015 21:36

AW: Lücke Arbeitslosengeld zu Rente? Was kann man tun...?
 
Lieber Conquerer,
da ist irgendwo ein Fehler .
Mein Rentenbeginn war genau 1 Tag später, nachdem das Arbeitslosengeld nicht mehr bezahlt wurde.
Liebe Grüße
Waltraud

conquerer 21.07.2015 21:42

AW: Lücke Arbeitslosengeld zu Rente? Was kann man tun...?
 
Bei mir wurde ja ein 1 Jahr alter Reha Antrag umgewandelt. Vollstes Chaos im Moment.

waldi5o 21.07.2015 22:07

AW: Lücke Arbeitslosengeld zu Rente? Was kann man tun...?
 
Ja, das scheint mir auch so.
Bist Du in irgendeinem Sozialverband? Dann würde ich den kontaktieren.
Ich wünsche Dir viel Erfolg
Waltraud

axellino 21.07.2015 22:23

AW: Lücke Arbeitslosengeld zu Rente? Was kann man tun...?
 
Hallo conquerer,

einfach nur zum kot... wie unterschiedlich die Arbeitsagenturen arbeiten.
Mir wurde die Rente auch im laufenden Monat des ALG1 Bezuges,rückwirkend bewilligt.Mir wurde jedoch noch der volle Monat ALG 1 bezahlt,im Gegensatz zu Dir.Ich weiss auch nicht,warum man bei Dir so einen Aufstand machen muss.Einen Erstattungsanspruch aus der Nachzahlung hat doch die Arbeitsagentur sowieso und bekommt die Kohle oder ebend einen teil der Kohle wieder.Nun gut hilft nix,denn rechtlich kann man gegen die sofortige Einstellung des ALG 1 nix machen.
Vorschlag,
laut deinen Angaben fehlen nun 10 Tage ALG 1 bis zur Aufnahme der ersten Rentenzahlung.Somit müsste die bisher einbehaltene Rentennachzahlung für die 10 Tage an dich ausgezahlt werden, nachdem der Erstattungsanspruch seitens der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit für die Zeit bis zum 20.07.2015 abgerechnet wurde.Du solltest deshalb umgehend mit der Rentenversicherung Kontakt aufnehmen und klären, ob und inwieweit die Erstattungsansprüche seitens der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit dort bereits vorliegen. Erst dann kann auch der Dir zustehende Anteil der Rentennachzahlung berechnet und zeitnah an dich gezahlt werden.Du solltest dabei unbedingt auf deine prekäre finanzielle Situation hinweisen.Je nach Auskunft von der Rentenversicherung über den Stand der Abrechnung der Nachzahlung solltest Du ggfls. mit den Rentenbescheid und Kontoauszügen beim Sozialamt aufschlagen und deine Hilfebedürftigkeit darlegen,um ein Überbrückungsdarlehen zu bekommen.
Tut mir leid,das ich keine positivere Antwort für dich habe.
Also trete der Rentenversicherung,Arbeitsagentur,Krankenkasse auf die Füsse,das sie die Nachzahlung schleunigst untereinander abrechnen und Du dann zeitnah deine 10 Tage aus der Nachzahlung ausbezahlt kommst.

Viel Glück

Gruss
axellino

conquerer 26.07.2015 01:30

AW: Lücke Arbeitslosengeld zu Rente? Was kann man tun...?
 
Danke für die Tips.

Im Zeitalter von EDV geht ja alles recht flott, da kamen Abrechnungen von Arbveitsamt und Krankenkasse und 3/4 des Geldes wurden gutgeschrieben.

Manchmal ist die Welt echt verrückt....


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