*freu* ...endlich kann ich hier mal meinen Beruf einbringen - arbeite in der Sterbefallregulierung bei einem Lebensversicherer...
Also Sandy, Dein Freund hat tatsächlich unrecht: wenn ein namentliches Bezugsrecht verfügt ist, fällt die Leistung nicht in den Nachlass und steht auch nicht den Erben zu. Allein der Begünstigte hat Anspruch auf die Versicherungsleistung.
Sofern Dein Schatz also seine Mutter als Bezugsberechtigte verfügt, kann kommen wer oder was will - Mama allein hat Anspruch. Auch wenn die Mutter für den Vater Unterhalt o.ä. zahlen muss, kann weder der Vater noch sonst wer Ansprüche geltend machen.
Ein Tip von mir als Fachfrau: wichtig ist, dass er alle persönlichen Daten seiner Mutter dem Versicherer bekannt gibt. D.h. unbedingt vollständigen Namen und Geburtsdatum angeben. Würde er nämlich "Eltern" verfügen, dann hätte auch der Vater einen Anspruch darauf. Auch wichtig ist, dass er dies schriflich einreicht.
Noch eine Möglichkeit ist aber, dass er Dich als Begünstigte weiterhin drinnen lässt, aber zeitgleich verfügt, dass im Falle Deines Ablebens, die Mutter nachrückt.
Wenn Du noch Fragen hast - melde Dich einfach
Grüßle von Deiner Namenskollegin