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Alt 31.03.2009, 20:56
Kunstsommerregen Kunstsommerregen ist offline
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Standard AW: Einstufung Versorgungsamt nach 5 Jahren

Man hat mir mitgeteilt, dass nach Überprüfung davon ausgegangen wird, dass Heilungsbewährung bei mir vorliegt und man beabsichtigt die Prozente von 50 auf 20 herabzusetzen. Sprich, keinen Kündigungsschutz mehr, was mir egal ist, da ich es sowieso nicht angegeben habe, weil es bei meiner letzten Arbeitstselle auch nix geholfen hat. Was mich stört ist, dass die steuerlichen Vergünstigungen weg fallen. Klar ist kein Krebs bisher bei mir aufgetreten, aber ich habe ein doch sehr ausgeprägtes Lymphödem am Arm der betroffenen Seite. Muss man das so hinnehmen oder lohnt es sich, da Widerspruch einzulegen?

Hallo Anett!
Ich finde bei all den Problemen und zusätlichen Kosten, die man mit solch einer Erkrankung hat, stehen einem die Steuervergünstigungen durchaus zu. Ich habe kein Problem mit meinem Status als Schwerbehinderte und freue mich über jede Vergünstigung.
Meine Erkrankung war 10/08 nach 5 Jahren wurde ich von 60% auf 50% runter gestuft. Da auch ich ein massives Lymphödem habe, habe ich damals Widerspruch eingelegt. Es kamen aber noch weitere Beschwerden hinzu, im Detail kann ich nicht mehr sagen, was es ausgemacht hat, dass ich wieder auf 60% zurückgestuft wurde. Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Für manche Frauen, ist der Status als Schwerbehinderte kaum zu ertragen. Sie verzichten auf die Vergünstigungen um diesen "Stempel" nicht aufgedrückt zu bekommen. Auch eine meiner Freundinnen leidet unter diesem "Wisch" und zahlt lieber den vollen Eintritt als den Ausweis zu benutzen. Das muss letztlich jeder selber wissen.

Ich sehe in dem Ausweis nichts anderes als ein Stück Papier was mir hilft Geld einzusparen, was ich dann wieder ausgeben kann um mir etwas schönes zu gönnen - und das können wir doch alle gut brauche!?

In diesem Sinne viel Erfolg beim Einspruch!

Monika
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