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Alt 05.03.2009, 19:03
Nun denn Nun denn ist offline
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Standard AW: Cronischkrank zählt bei Pfändung nicht ?

Hallo Heike
das war so vor 5 Jahren, AWO,Sozialamt,Caritas,KK haben mir damals die Hilfe
verweigert. Die Krebshilfe kannte ich zu den Zeitpunkt nicht.

erst nach der Behandlung als ich mich Obdachlos gemeldet habe, waren sie bereit mir zu helfen
Wohnung, Einrichtung u.s.w
mit sicherheit viel teuer als eine Beförderung mit Zahlung entsprechend meiner Rente gekommen wäre

jetzt gehts nur um die Zuzahlung
und da können die nichts machen
Aus reiner Böswilligkeit lege ich noch nicht die geleisteten Zuzahlungsquitungen vor, eben so erfolgt die Pfändung aus Böswilligkeit über 320 Euro
die noch zuzahlenden 3 Euro ein Witz
So wie ich auf die rechtliche Zahlung der Fahrkosten zur Stationären Behandlung 2 Jahre warten mußte, kann nun die Kasse 2 Jahre warten
bis ich den Ausgleich da lege

Geändert von Nun denn (05.03.2009 um 20:49 Uhr)
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