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Alt 24.02.2011, 16:08
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karatina karatina ist offline
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Standard Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Hallo,

ich bin seit Mitte April 2010 arbeitsunfähig geschrieben.
Nun teilte mir mein Arbeitgeber mit, dass ich seit April keinen Urlaubsanspruch laut Tarifvertrag aufgebaut hätte.
In dem Tarifvertrag NFE würde stehen, dass bei Langzeiterkrankung (länger als 3 Monate) kein Urlaubsanspruch bestände.

Dies würde ja bedeuten, dass ich, wenn ich anfange zu arbeiten,ohne Resturlaub vom letzen Jahr und ohne vollen Urlaubsanspruch von diesem Jahr bin.

Da ich das hier noch nie gelesen habe, dass man durch Krankheit seinen Urlaubsanspruch verwirkt, bin ich sehr irritiert.
Sollte dazu jemand etwas wissen, würde ich mich sehr über Antworten freuen.

freundliche Grüße
Katharina
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