AW: Klage gegen Herabsetzung des GdB ?
Hallo Amazona,
als aus eigener Erfahrung weiß ich, dass ein Einspruch Deinerseits keinen Erfolg hat. Das mit dem Ermessen der SB ist richtig.
Bei mir war es ebenso. Bin dann zum VdK gegangen, dieser Verein ist besonders für Schwerbehinderungen gegen des Versorgungsamt vorbereitet. Ich hab zwar dann nicht mehr den Anfangs-GdB erhalten aber immerhin mehr als ich runtergestuft wurde.
Eine Klage halte ich auch für nervenaufreibend und endlos lang.
Versuchs doch mal auf diesem Weg.
Renate
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