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Alt 24.02.2011, 23:14
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HelmutL HelmutL ist offline
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Lächeln AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Hallo Katharina,

hab auch mal ein bischen gekuugelt und nach meinem Empfinden hast du immer noch Anspruch auf zumindest den von der EU sanktionierten Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen/Jahr und der Resturlaub verfällt auch nicht mehr automatisch.

http://www.focus.de/finanzen/karrier...id_363624.html

und weitere Artikel. Naja, Links hast du bereits genug.

Dass dein Arbeitgeber sparen möchte, ist mehr als vertändlich. Ich selbst war in einem grossen Betrieb mit starkem Betriebsrat beschäftigt. Da gab es seinerzeit absolut keine Probleme, selbst nicht hinsichtlich tariflichem Urlaub, Sonderurlaub wegen MDE und angespartem Freizeitkonto wegen Mehrarbeit. Der Bescheid und die Zahlung kamen freiwillig. Ich musste nicht mal nachfragen.

Ich hoffe, dass ihr euch gütlich einigen könnt. Nach einem Streit vor Gericht wäre doch eine weitere, befriedigende Zusammenarbeit von keiner Seite gegeben. Was nicht heissen soll, du sollst dich unterbuttern lassen. Mit ein bischen Diplomatie und gegenseitigem Verständnis kommt man oftmals viel weiter.

So wie ich das sehe, möchtest du in deinem Betrieb weiter arbeiten und dein Chef möchte dich als Mitarbeiterin behalten. Das ist die Gretchen-Frage. Wenn das geklärt ist, besteht eine solide, vernünftige Gesprächsbasis. Gut prepariert hast du gute Chancen, zu einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis zu kommen.


Ich drück dir die Daumen und
liebe Grüsse

Helmut
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