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Alt 01.10.2015, 22:17
Jan64 Jan64 ist offline
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Standard AW: S3- Leitlinie erschienen

Hallo Ingla,

Die Biopsie wird aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen empfohlen.

Unter 4.1.2.4.3. steht „Die Biopsie einer unklaren Raumforderung der Niere sollte nur erfolgen, wenn dies die Therapiewahl beeinflussen könnte.“
Das bedeutet, dass eine Biopsie nur dann empfohlen wird, wenn man sich noch unschlüssig ist, ob eine Operation erfolgen soll oder nicht.

4.1.2.4.4.: „Eine Biopsie soll vor ablativer Therapie durchgeführt werden“
Also vor einer Kyro- oder Radiofreqenzablation, weil dabei der Tumor ja im Körper verbleibt. Man muss ja wissen was man da behandelt.

4.1.2.4.6.: „Wenn bislang keine histopathologische Sicherung eines Nierenzellkarzinoms und des Subtyps vorliegt, soll eine Biopsie aus dem Primarius oder einer Metastase vor systemischer Therapie erfolgen.“
Auch hier kommt der Tumor nicht ans Tageslicht, muss aber vor der Therapie bestimmt werden, damit man die Behandlung auf den Tumor abstimmen kann.

4.1.2.4.7.: „Bei metastasierter Erkrankung kann vor geplanter zytoreduktiver Nephrektomie eine Biopsie durchgeführt werden“
Hier kann eine Biopsie angewandt werden, muss nicht.

Also, wenn der Tumor eh herausoperiert wird, ist keine Biopsie vorgesehen, in den Fällen, in denen der Tumor im Körper zurückbleibt, muss eine Biopsie zur Sicherung der Pathologie erfolgen. Ebenso bei unklaren Diagnosen.
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Gruß Jan
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