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Alt 16.03.2005, 18:08
Gast
 
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo Birgit,

das ist meines Wissens falsch:
Du mußt für die erste Tour 10€ zuzahlen und für die letzte Tour. Denn dei Fahrkosten gelten als EINE VERORDNUNG.
Lies mal folgendes:
(Habe ich aus meiner Rechts CD kopiert)

Die Zuzahlung ist grundsätzlich je Fahrt zu entrichten. Nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen kann es bei Fahrten zu Behandlungen im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 4 SGB V , durch die stationäre Krankenhausbehandlungen vermieden oder verkürzt werden, bei der bisher vom Gesetzgeber offensichtlich gewollten Gleichbehandlung der Versicherten im Hinblick auf die Fahrkostenübernahme - einschließlich der daraus abgeleiteten Begrenzung der Zuzahlung auf die erste und letzte Fahrt - verbleiben (vgl. Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Leistungsrecht am 23./24. Oktober 1997).

Ansonsten heißt es im Gesetzestext:
§ 60 Abs. 2 Nr. 4 SGB V:
Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten in Höhe des sich nach §*61 Satz*1 ergebenden Betrages je*Fahrt übersteigenden Betrages
1.*
......,
2.*
......,
3.*
.......,
4.*
bei Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten Krankenbehandlung sowie zu einer Behandlung nach §*115a oder §*115b , wenn dadurch eine an sich gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung ( §*39 ) vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist, wie bei einer stationären Krankenhausbehandlung.

(§ 61 SGB V Stand 14.11.2003 BGBl I S. 2190)
Zuzahlungen
Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 vom Hundert der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem Versicherten zu quittieren; ein Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht.

Solltest Du aber doch für jede einzelne Fahrt bezahlen müssen, dann aber NUR 10%.
Bitte überlege auch, ob es für Dich sinnvoll ist, das Taxi warten zu lassen, bis Du fertig bist. Die Uhr läuft weiter, ist aber nur eine Fahrt.

Bitte bedenke auch, daß es Grenzen der Zuzahlung gibt.
Bei chronisch Kranken (das sind wir Krebspatienten) gilt die Grenze von 1% des Familieneinkommens (Und zwar für alle Familienmitglieder gleichermaßen - ALLES zusammenzählen!!!)

Ich hoffe, wenigstens etwas helfen zu können.

Gesetzestexte Ausdrucken und zur AOK.

Wird dann schon klappen.

Für Deine Bestrahlungen wünsche ich Dir alles Gute.

Lieben Gruß
Wolfgang
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