AW: Klage gegen Herabsetzung des GdB ?
Hallo Amazona,
ich denke, wenn du einen Widerspruch einlegen oder eine Klage führen willst, dann sollten entsprechende Gründe dafür vorhanden sein. Hattest du ein Rezidiv oder bist du auf andere Weise neu belastet? Psychisch eventuell?
Allein die Gefahr eines Wiederauftretens wird meines Wissens nicht akzeptiert. In diesem (hoffentlich nicht eintretenden) Falle kann man erneut einen Antrag stellen. Meiner GdB dann sofort (nach der Herabstufung von 80 auf 50 nach 5 Jahren) auf 100 heraufgesetzt worden.
LG
Karin
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