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Alt 02.08.2009, 15:00
Andreas P. Andreas P. ist offline
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Standard Unterschied zwischen AHB und Reha?

Hallo allerseits,

Meine Frau (49 J., BSDK - Metastasierend) hat nach einer sehr umfangreichen Whipple-Operation im März eine 3-wöchige Anschlussheilbehandlung (AHB) verordnet bekommen, um kräftemässig überhaupt die danach beginnende Chemo in Angriff nehmen zu können.

Die Rentenkasse hat diese Maßnahme gem. Abschlussbericht der Ärzte als erfolglose Reha gedeutet und uns jetzt über den dadurch automatisch entstandenen Rentenantrag informiert. Dieser lag gestern mit dem Stempel "Eilt sehr"in der Post.

Meine Frage: Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen AHB und REHA?

Meine Frau will den Antrag auf EU-Rente jetzt noch nicht stellen und wir möchten das mit der Begründung ablehnen, dass es sich hierbei um eine AHB und nicht um eine REHA handelt.
Geht das?

Liebe Grüße
Andreas P.
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