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Alt 02.04.2009, 08:25
Benutzerbild von sprotte
sprotte sprotte ist offline
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Registriert seit: 28.12.2008
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Standard AW: Einstufung Versorgungsamt nach 5 Jahren

Hallo,

ich möchte zunächst einmal berichtigen. Das Maß der Behinderung wird nicht in Prozent, sondern in Grad angegeben.
Man sagt z.B.: Ich habe einen Grad der Behinderung von 50.
Diese Zahl sagt nicht aus, daß man nur noch die Hälfte seiner seelischen und körperlichen Kräfte besitzt.
Irgendwann hat mal jemand im Scherbehindertenrecht die einzelnen Beeinträchtigungen mit einem GdB zwischen 20 und 100 festgelegt. Danach richten sich die Gutachter.
Es werden nicht die einzelnen Beeinträchtigungen zusammenaddiert, sondern es entscheidet die Behinderung mit dem höchsten Grad.

Auch ich sträubte mich zunächst gegen den Schwerbehindertenausweis, Brustkrebs sieht man ja schließlich nicht.
Beim Versorgungsamt wurde ich dahingehend aufgeklärt, daß der Schwerbehindertenausweis bei Brustkrebs nur in den seltensten Fällen aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung ausgestellt wird. Vielmehr geschieht das aufgrund einer seelischen und sozialen Funktionsbeeinträchtigung.

Überzeugt hat mich schließlich das Argument mit dem höheren Kündigungsschutz. In meiner Firma stehen nämlich Entlassungen wegen Arbeitsmangel an.

Nun benutze ich den Ausweis selbstbewußt, z.B. auch um einen günstigeren Eintrittspreis zu erhalten. Ich bekomme z.Zt. Krankengeld und muß mit jedem Cent rechnen.

Liebe Grüße von der Küste
martina
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Lieber Gott: Bitte gib´mir Geduld - und zwar sofort!
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