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  #1  
Alt 30.01.2011, 14:53
Benutzerbild von Regina_Beate
Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Kündigung nach mehrfachem Krankheitsausbruch + 100% GdB?

Liebe Andrea!

Schade, dass es Dich so übel erwischt hat.

Leider ist es so, dass auch die Krankheit nicht mehr vor Kündigung schützt. Allerdings ist bei Dir die Sache schwieriger. Du schreibst, Du hast einen GdB von 100 % und bist seit 25 Jahren im Unternehmen. Da solltest Du auf keinen Fall übereilt etwas unternehmen bzw. unterschreiben. Im Zweifelsfall nimm Dir einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, der Deine Interessen vertritt. Ich kann mir gut vorstellen, dass zumindest eine ordentliche Abfindung herausspringen kann.

Warte ab, was Dein Arbeitgeber zu sagen hat und lass Dich zu nichts drängen. Du hast Zeit...


Aufgrund Deiner Erkrankung wird Dir wohl der Weg in die Erwerbsminderungsrente (und zwar die volle) nicht erspart bleiben.

Besprich das mit Deinen Ärzten oder mit einer Krebsberatungsstelle, die an allen größeren Orten vertreten sind.

Reicht die EM-Rente nicht aus kannst Du dazu noch die "Grundsicherung" beantragen.

Bist Du im VdK??? Das wäre ebenfalls nicht schlecht. Der vertritt Dich in allen Fragen zur Problematik in sozialen Angelegenheiten. Bei einem Beitrag von monatl. 4,50 Euro sind die Beratungen und die Vertretungen vor Gericht kostenfrei. Wäre zu überlegen, oder.

Aber nun widme Dich erst mal Deiner Gesundheit, das ist das Allerwichtigste.

Liebe Grüße
Regina Beate
__________________
BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)

Geändert von Regina_Beate (30.01.2011 um 14:56 Uhr)
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  #2  
Alt 30.01.2011, 19:10
Sousha Sousha ist offline
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Standard AW: Kündigung nach mehrfachem Krankheitsausbruch + 100% GdB?

Hallo,

danke für Deine Antwort.

Der Arbeitgeber hat sich diesbezüglich bislang noch nicht geäußert, ich habe nur darüber nachgedacht, wie denn das so ist mit dem Kündigungsschutz.

Teilerwerbsminderungsrente habe ich bereits und ich bin auch Mitglied im VdK.

Jetzt muss ich mal einen Schritt nach dem andren machen.

Dir auch alles Gute

Lieben Gruß

Andrea
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  #3  
Alt 30.01.2011, 20:08
Benutzerbild von struwwelpeter
struwwelpeter struwwelpeter ist offline
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Beiträge: 3.458
Standard AW: Kündigung nach mehrfachem Krankheitsausbruch + 100% GdB?

Hallo Sousha

Der Kündigungsschutz bleibt dann bestehen, wenn der Behindertenausweis dem Arbeitgeber vorgelegen hat. In diesem Fall kann eine Kündigung nur aus ganz wichtigen/außerordentlichen Gründen erfolgen.
Wie sich das allerdings mit dem Bezug der Teilerwerbsunfähigkeitsrente verhält kann ich Dir so nicht sagen.
In dem Rentenbescheid werden im hinteren Teil die Stunden aufgeführt, die Du noch arbeiten darfst. Diese kannst Du dann auch bei Deinem Arbeitgeber ausführen. Ich selbst habe auch in einer Caritativen Einrichtung gearbeitet und hatte zu dieser Zeit einen GdB von 100%. Ich wurde über Jahre hinweg nicht gekündigt und erst mit erreichen der EU Rente wurde mein Arbeitsplatz voll für Andere freigegeben.


Schöne Grüße
Ina
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  #4  
Alt 30.01.2011, 21:07
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.243
Standard AW: Kündigung nach mehrfachem Krankheitsausbruch + 100% GdB?

Liebe Andrea!

Gerade habe ich Deine Beiträge gelesen. Ich freue mich, dass es für Dich eine positive Lösung, bezüglich der finanziellen Probleme gegeben hat. Solange die Firmenleitung bezüglich Deines Arbeitsplatzes nicht um eine Entscheidung bittet, lass doch alles so, wie es ist.

Alle Unternehmen müssen eine bestimmte Anzahl schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigen, ansonsten zahlen sie ja die Schwerbehindertenabgabe.

So einfach kann Dich Dein Arbeitgeber nicht kündigen, Du bist zu 100 Prozent schwerbehindert und 25 Jahre im Unternehmen. Also eine ganz treue Seele.

Für die kommenden Behandlungen wünsche ich Dir ganz viel Kraft!

Tschüß!

Elisabethh.
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  #5  
Alt 03.02.2011, 14:06
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Kündigung nach mehrfachem Krankheitsausbruch + 100% GdB?

Hallo Elisabeth,

nicht alle Firmen müssen Schwerbehinderte einstellen. ich bin Arzthelferin und da es in den Praxen normalerweise weniger als 15 Mitarbeiter gibt, gilt dort auch nicht der Kündigungsschutz. Ich bin mehrmals trotz Schwerbehinderung von erst 60, dann 90% entlassen worden, war für die Arbeitgeber überhaupt kein Problem. Sie mussten nur einen Kündigungsantrag beim Integrationsamt stellen (in dem durften natürlich keine gesundheitlichen Gründe erwähnt werden, sondern betriebstechnische) und jeder meiner Arbeitgeber hat mich dann problemlos "entsorgen dürfen". Es kann ja durchaus sein, dass Andrea auch ähnliche Probleme bekommen könnte, falls die caritative Einrichtung klein ist. Allerdings hat sie natürlich den Vorteil von 25 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Liebe Grüße

Petra
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