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#1
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
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Geändert von abertausendweit (23.05.2011 um 22:45 Uhr) |
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
hallo
schnell die Antwort zum SB Ausweis: normalerweise gilt die Heilungsbewährung (Zurückstufung des GdB nach 5 Jahren weil man dann als gesund zählt. Ansonsten gilt: vor der Zurückstufung (Ausnahme Heilungsbewährung (ist immer im Bescheid vermerkt (soolte)) muss eine Anhörung des betroffenen erfolgen. Sollte deine Mama eine Anhörung bekommen, Zeit lassen Frist auskosten, erfolgt ddann ein Bescheid, dass sie keine 50% mehr hat, Widerspruch einlegen und die Zeit bis zur Rentenbeginn ausharren. Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#3
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Ich danke dir auch an dieser Stelle noch einmal. Man wird sich vielleicht wundern, dass ich meine anderen Beiträge fast alle gelöscht habe - aber irgendwie hatte ich kein gutes Gefühl mehr dabei, diese teils sehr privaten Daten und Dinge hier öffentlich stehen zu lassen. Das war etwas kopflos, weil es einige Lücken reißt - aber wenn man nicht so recht weiter weiß und Fragen hat, ist das vielleicht noch nachvollziehbar und verzeihlich. Ich möchte hier nur noch still mitlesen.
Mit freundlichen Grüßen a. |
#4
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo Ihr Lieben,
komme gerade aus der Reha. Dort wurde mir von den Ärzten nahegelegt eine Erwerbsunfähigkeitsteilrente zu beantragen. Der Knackpunkt ist , ich bin nach 1961 geboren. Hat hier jemand schon Erfahrung,oder ist der Antrag aussichtslos? Die Ärzte bestätigen mir ,das ich nicht mehr als 3 bis 6 Stunden arbeiten kann. egal in welchem Beruf. Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen. Susanne |
#5
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo Susanne
das Alter spielt keine Rolle bei der Erwerbsminderungsrente Wichtig ist, dass du die gesetzlichen Bestimmungen erfüllst (genügend Monate einbezahlt etc) Der Entlassungsbrief/Beurteilung über deine Arbeitsfähigkeit entspricht einem Gutachten (nicht immer hält sich die DRV daran) Wenn du wissen möchtest, wieviel Rente du bekommen würdest, mach eine Kontenklärung bei der DRV (die musst du so oder so machen, wenn du rente beziehen möchtest) Für die EM Rente ist dein Alter egal, für die BU rente schon, da du aber laut E-Brief, in keinem beruf arbeiten kannst, läuft es auf eine EM rente hinaus, bei einer BU Rente müsstest du umschulen... Frohes Fest
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Liebe Grüße Barbara |
#6
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo Suusi,
Für nach 1961 geborene gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, sonder nur noch die volle oder teilweise Erwerbsminderung. Da spielt der erlernte oder ausgeübte Beruf keine Rolle mehr. Wenn im Entlassungsbrief die Erwerbsminderung festgestellt worden ist, dürfte es von der medizinischen Seite keine Schwierigkeiten geben. Mache einen Termin bei der DRV für eine Kontenklärung, die können dir dann sagen ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und wie hoch deine Rente sein wird. Keine Angst, die reißen dir nicht den Kopf ab, auch wenn es hier manchmal so geschrieben wird. Wenn es ein(e) gescheite(r) Sachbearbeiter(in) ist, helfen sie auch beim Ausfüllen des Antrags. Hilfe und Information gibt es auch beim SOVD oder VDK, dort muß man allerdings Mitglied sein. Viele Grüße Jan P.S. Ich bin Jahrgang 1964, die EW-Rente ging problemlos durch |
#7
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten. Es ist nämlich so,dass mein Rentenberater etwas ganz anderes erzählt und der Sozialdienst in der Reha wieder etwas ganz anderes gesagt hat. Wenn ich von diesen beiden Aussagen ausgehe,dann habe ich keine Chance. Ich arbeite seit meiner Erkrankung,nach der Widereingliederung nur noch 17,5 Std seit 2009.In der jetzigen Reha hat man mir ganz klar gesagt,das ich niemals mehr voll arbeiten kann,also zwischen 3 und 6 Stunden am Tag. Der Sozialdienst in der Reha sagt,das ich nur dann die Erwerbsunfähigkeitsteilrente bekomme, wenn ich mindestens 6 Monate vorher krank war(wieso man bestätigt mir doch,dass ich 3 bis6 Std arbeiten darf)und wenn ich aus einem Ganztagsjob komme. Der Rentenberater sagt,dieses sei ganz egal,ich würde sie aber nicht bekommen,da ich nach 1961 geboren bin. Dank eurer Info,weiß ich ja jetzt wie ich weiter vor gehen muss. Werde mich dann gleich nach den Feiertagen da durchboxen. Liebe grüße Susanne |
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