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  #1  
Alt 07.02.2013, 21:19
PetraS61 PetraS61 ist offline
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Standard AW: schwerbehindetenausweis bei EK

Hallo Meioni,

ich würde hier mal anrufen, wo man meines Wissens Kinder mitnehmen kann zur Reha: http://www.deutsche-rentenversicheru...ndex_node.html

Je nach Auslastung (mit Kindern) kommt eine Kinderfrau ins Haus, in dem es zwei Spielzimmer gibt (mit allem, was Kinder mögen), oder der Klinikbus fährt die Kinder zu einer Tagesmutter, Schulkinder erhalten Unterricht. Die Mitnahme der Kinder ist möglich über "Kinderbetreuung", die zum einen zu Hause erfolgen könnte (das kennt Ihr ja) oder eben zur Abrechnung für eine AHB, Reha usw.

Die Frage ist nur, ob das jetzt noch als Anschlussbeheilbehandlung (für die man quasi von jetzt auf nun einen Platz bekommt) laufen kann, da ja die 14 Tage um sind, aber schließlich hat der Bearbeiter das verbockt und muss es wieder in Ordnung bringen, denke ich.

Ich wünsche Dir eine familienfreundliche Lösung und vor allen Dingen gute Besserung!

Geändert von gitti2002 (08.02.2013 um 12:02 Uhr) Grund: NB
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  #2  
Alt 07.02.2013, 22:14
claudia34 claudia34 ist offline
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Standard AW: schwerbehindetenausweis bei EK

Hallo Meioni,

es ist gut, dass Du dieses Forum gefunden hast. Es tut gut sich auszutauschen, auch wenns kein schöner Anlass ist.

Zum Thema Anschlussheilbehandlung:
Wenn die 14 Tage Frist rum sind, dann handelt es sich um eine Anschlussrehabilation. Ich hatte diese auch, und es hat mir wahnsinnig geholfen, wieder auf die Beine zu kommen. Ohne dies hätte ich es nicht so schnell geschafft.
Informiere Dich unbedingt sehr gut über das Thema Kinderbetreuung.
Versuche Dich zu informieren und auf die Entscheidung Einfluss zu nehmen. Es kann Dir nur guttun.

Gute Besserung + Liebe Gruesse
Claudia

Geändert von gitti2002 (07.02.2013 um 23:12 Uhr) Grund: PN
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  #3  
Alt 08.02.2013, 08:48
PetraS61 PetraS61 ist offline
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Standard AW: schwerbehindetenausweis bei EK

Ich meine, es handelt sich dann um eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM).

Meines Wissens wird die fast genauso behandelt wie die AHB. Das "fast" bezieht sich darauf, dass die Rehaeinrichtung (die ein bestimmtes Kontingent an Plätzen für AHB-Patienten vorhalten muss) dann nicht mehr innerhalb einer vorgegebenen Frist den Platz einräumen muss.

Wenn jedoch in den Unterlagen steht, dass eine AHB beantragt und vorgesehen war, die aber aus vom Versicherten nicht zu vertretenden Gründen gescheitert ist, wird die AGM bei der Anzahl der in Anspruch zu nehmenden onkologischen Rehas genauso behandelt wie die AHB.

Liebe Meioni, ich würde deshalb jetzt darauf achten, dass Dein Antrag mit einem "EILT"-Stempel versehen wird.

Ich wünsche Dir viel Glück und dass Du eine Einrichtung findest, die für Euch passt und in der Dir geholfen wird, wieder auf die Beine zu kommen, wenn auch bestimmt noch gewisse Zeit nötig sein wird, bis Du wieder belastbar sein wirst. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Mütter immer im Einsatz sein müssen, auch wenn sie so schwer krank sind, aber es kommt ja auch viel zurück, was dem Gesamtzustand förderlich sein kann. Außerdem ist es auch für Kinder wichtig, das Trauma - losgelöst vom Alltag - verarbeiten zu können.

PS: Ich habe hier im Eierstock-Forum schon öfter mitgelesen und dabei sind mir die Postings von Michaela aufgefallen, die Erfahrungen mit Rehas mit Kindern hat. Vielleicht gibt sie Dir noch einen Tipp.

Geändert von gitti2002 (08.02.2013 um 12:05 Uhr) Grund: NB
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  #4  
Alt 08.02.2013, 14:13
Edeka Edeka ist offline
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Standard AW: schwerbehindetenausweis bei EK

Liebe Meioni,

noch kurz zum Schwerbehindertenstatus: ich vermute, Du hattest das Krebsstadium pT1a, weil Du keine Chemo bekommen hast. Dann bekommst Du vermutlich keinen Grad der Behinderung 80, sondern 50.
Ab Stadium 1c bekommt man GdB 80. Wenn Du mehr haben musst, musst Du das zusätzlich begründen (wenn Du z.B. ein Lymphödem von der Lymphknotenentfernung hast oder Schmerzen durch Verwachsungen oder auch Beschwerden von anderen Erkrankungen etc.).
Alles Gute auch für die AHB!

Liebe Grüße
Edeka
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