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AW: Klage gegen Herabsetzung des GdB ?
Hallo an alle,
vielen Dank für eure Tipps! Da werde ich also mal googeln, und ich habe auch unbedingt vor, Mitglied im Sozialverband zu werden. Alleine kommt man sicher nicht gegen das Versorgungsamt an, die Nerven habe ich auch gar nicht. Ich habe übrigens einen GdB von 70 %. So weit ich weiß, bringt einem so ein GdB nur was, wenn man nicht unter 50 % rutscht. Richtig? Eine Freundin von mir mit Darmkrebs hatte 80 % und soll jetzt auf 20 % runtergestuft werden. Sie war total geplättet und hat nun in der Tat vor zu klagen. Aber wenn ich das hier so lese, ist das wohl nicht sehr aussichtsreich, schon gar nicht ohne professionelle Unterstützung. LG Chrissie |
#2
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AW: Klage gegen Herabsetzung des GdB ?
Hallo Chrissie,
Du kannst Dich auch unter www.sovd.de informieren. Der Sozialverband hieß früher übrigens "Rechsbund", vielleicht sagt Dir das etwas. Die Herabstufung Deiner Freundin ist natürlich schon ganz schön hart und man fragt sich wirklich, nach welchen Kriterien die Versorgungsämter einstufen. Da schleicht sich doch manchmal der vage Verdacht ein, daß dort nach dem Gießkannenprinzip vorgegangen wird. Unter 50% bringt Dir der GdB tatsächlich nichts. Liebe Grüße Amazona |
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