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#4
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AW: Kündigung und Brustkrebs zeitgleich wie gehts weiter nach dem Krankengeld???
Hallo Jessi,
hier noch eine Ergänzung. Vom Krankengeld werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen und somit erwirbst Du (für die Monate Deines Krankengeldbezuges) auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn Du also z.B. 10 Monate Krankengeld-Bezug hattest, brauchst Du nur noch 2 Monate vorher versicherungspflichtig gearbeitet zu haben, um die Mindestanspruchsdauer vom Arbeitslosengeld zu erreichen. Liebe Grüße Iris |
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