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  #1  
Alt 10.01.2009, 20:38
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Salute Salute ist offline
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Frage Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo Forum

In Kürze werde ich Bestrahlungen und Chemo bekommen. Die Strahlenklinik liegt 25 km von meinem Wohnort entfernt. Hin- und Rückweg also 50 km.

Frage 1: Wo muss ich die Fahrtkostenerstattung beantragen?
Beim Hausarzt, bei der Strahlenklinik, bei der Krankenkasse?



Bin das erste mal in einer solchen Situation und habe echt keinen Plan.
Beim Hausarzt würde ich es nur ungern beantragen wollen. Komme mir schon wie ein "Bettler" vor, weil ich wegen der Krebserkrankung eine Krankmeldung brauche.

Frage 2: Kann die Strahlenklinik mich evtl. auch krankschreiben?
Frage 3: Womit seit ihr zu den Behandlungen gebracht worden? Öffentliche Verkehrsmittel, Taxi oder selbst gefahren mit PKW?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Salute

Geändert von Salute (10.01.2009 um 20:43 Uhr) Grund: Fragenerweiterung
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  #2  
Alt 10.01.2009, 20:55
crxfahrerin crxfahrerin ist offline
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Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo Salute,
bei mir hat die Strahlenklinik jeden Tag, an dem ich Bestrahlung bekam, aufgeschrieben und am Ende der Behandlung hat die Oberärztin dies alles bestätigt. Das habe ich dann bei der Krankenkasse eingereicht (bin selbst gefahren, hab die Kilometer angegeben) und die haben mir dann die Kosten aufs Konto überwiesen.
Zur Chemo bin ich mit dem Taxi gefahren, da hat mir meine Ärztin einen Krankenbeförderungsschein ausgestellt, den habe ich dann dem Taxifahrer gegeben. Eventuell musst du noch 5 Euro bezahlen (wenn du nicht Zuzahlungsbefreit bist). Der macht dann mit dem Schein seine Abrechnung bei deiner Krankenkasse.
Ob die Strahlenklinik dich auch krankschreiben kann weis ich leider nicht, das hat immer meine Hausärztin gemacht und ich bin dann mit einer Überweisung in die Klinik. Du musst dir bei deinem Hausarzt nicht blöd vorkommen wegen der Krankschreibung, schliesslich bist du krank. Ich hatte da auch nie Bedenken um etwas zu bitten, meine Ärztin hat sich in der ganzen Zeit als echter Glücksgriff erwiesen. Die hatte immer ein offenes Ohr für mich egal was ist.
Ich wünsche dir für die bevorstehende Zeit viel Kraft und alles Gute.
liebe grüsse
__________________
Non Hodgin Lymphom St. IV B mit Knochenmarkbeteiligung,
8xR-CHOP, 36 Bestrahlungen, Remission seit 03/2008
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  #3  
Alt 10.01.2009, 21:04
Speedy Schneller Speedy Schneller ist offline
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Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo Salute .
erstmal vorweg "TOI- toi" und viel Kraft!
Bei mir war es so:
Zur Chemo hat mich mein Mann gefahren, das hängt aber davon ab, wie man Diese verträgt.
Jedenfalls durfte ich, wegen dem verschlechterten Immunssytem, keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Arztanweisung- schriftlich!
Meine Krankenkasse hat die Fahrkosten mit einer Kilometerpauschale bezahlt.
Habe mir für jeden Termin ,eine Bestätigung meiner Anwesenheit, von der Kinik geben lassen.
Zur Bestrahlung, habe ich vom Krankenhaus einen Beförderungsschein für´s Taxi bekommen, war ja täglich- konnte mein Mann nicht leisten.
Diesen Schein, mußte ich bei der Krankenkasse einreichen und habe es dann genehmigt bekommen und mußte nur einen Anteil , sozusagen "Rezeptgebühr" bezahlen.
Frage deine Onkologen nach den nötien Bescheinigungen, stellen diese ja ständig aus und gehe damit zur Krankenkasse.
Meine Extrakosten habe ich bei der Steuererklärung angegeben.
Hoffe kannst es genauso problemlos klären, wie ich es konnte.
Drücke alle Daumen!
Speedy
__________________
NHL MALT-Lymphom Typ E II 2 , ED im Mai 2007
lange partielle Remission 08 (watch & wait)
2 Ballonerweiterungen Magenausgang 08
Ab September 2009 endlich Vollremission - Juhu!!
2011 - neue ganz kleine Herde - Vollremision weg = "watch & wait" reicht noch aus

Die berühmte "Schaufel", für mein Mundwerk habe ich, vorsichtshalber, gut versteckt! - das bleibt auch so!
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  #4  
Alt 10.01.2009, 23:24
Christine 2 Christine 2 ist offline
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Daumen hoch AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo Salute
Ich habe immer alles vorweg mit meiner Krankenkasse besprochen.
Meine Sachbearbeiterin war auch nicht immer hoch erfreut, wenn ich schon wieder etwas Wollte oder eine Frage hatte. Nachdem ich ihr erklärt habe das es für mich 1000 Mal schwerer ist als für sie,gab sie mir gerne über alles Auskunft.
Dann kam von der Krankenkasse eine schriftliche Bestättigung über eine Kostenübernahme für ein Taxi zur Chemo. Gleiches Spiel für die Bestrahlung.
Brauchte dann am 4.Tag nach der Chemo eine Spritze. Auch da dürfte ich mit dem Taxi ins Krankenhaus fahren.(War ein Sonntag,keine Praxis auf)
Da meine Krankenkasse ein Taxi genehmigt hat, bin ich nicht auf die Idee gekommen, selbst zu fahren oder jemanden zu bitten.Warum auch? Hätte dann noch Parkgebühren bezahlen müssen und das Risiko ist groß, dass das eigene Auto auch mal versagt.
Die Taxifahrt habe ich sehr genossen. Ich brauchte mich um nichts kümmern, außerdem hatte ich immer die gleiche Frau, die mich gefahren hat. Wir haben uns nett unterhalten.
Also auf in den Kampf, Krankenkasse ich komme!!!
Es kommt auch auf die Kasse an.Vielleicht ist es bei dir ja ganz einfach!!
Ich drücke dir für die Chemo und Bestrahlung die Daumen
Viele liebe Grüße Christine 2*

Nur Fledermäuse lassen den Kopf hängen!!!

Geändert von Christine 2 (10.01.2009 um 23:28 Uhr)
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  #5  
Alt 10.01.2009, 23:47
Dirk1973 Dirk1973 ist offline
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Standard Erst genehmigen lassen.......

Hallo zusammen,

wichtig ist die Einhaltung der Reihenfolge.

Grundsätzlich sind Fahrten zur ambulanten Behandlung kein Bestandteil mehr der gesetzlichen Krankenversicherung. Ausnahmen hiervon regeln die Krankentransport-Richtlinien. So sind Fahrten u.a. zu Serienbehandlungen wie z.B. einer Chemo oder Bestrahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung unter bestimmen Voraussetzungen erstattungsfähig.

Folgende Reihenfolge sollte eingehalten werden:

Mit dem behandelnden Arzt reden, er möge eine "Verordnung einer Krankenbeförderung" ("Transportschein") ausstellen. Welches Beförderungsmittel (Taxi / Mietwagen (nicht Sixt....), Tragestuhlwagen oder Krankentransportwagen) in Anspruch genommen werden muss, entscheidet der Arzt.

Die Verordnung muss bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht / vorgelegt werden. Die Krankenkasse wird in der Regel die Fahrten wie beantragt genehmigen.

Sofern keine Zuzahlungsbefreiung für Rezeptgebühren vorliegt, ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% des Fahrpreises, mindestens 5,00 , maximal 10,00 Euro pro Fahrt zu zahlen.
Einzelne Krankenkassen berechnen bei Serienbehandlungen nur den Eigenanteil für die erste und die letzte Fahrt.

Was an Zuzahlung zu leisten ist, steht auf der Kostenübernahme der KK drauf.

Erst wenn die Kostenübernahme der Krankenkasse vorliegt, sollten Fahrdienste in Anspruch genommen werden. Nicht, dass Ihr auf den Kosten hängen bleibt. Rückwirkende Kostenübernahmen sind reine Ermessenssache der KK-Mitarbeiter. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu gibt es nahezu nicht.

Bei Fahrten, die auf Grund einer akuten Störung nicht im Vorfeld bei der KK zu beantragen sind (weil die Behandlung keinen Aufschub) zuläßt( sog. Kurzfristfahrt), ist keine Kostenübernahme erforderlich. So z.B. Fahrten zu Ersten Hilfe. Geplante Termine in der Arztpraxis werden in der Regel nicht als Kurzfristfahrt anerkannt und sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Abschließend noch ein kurzer Grundsatz: der Arzt verordnet, die Krankenkasse genehmigt. Eine Verordnung für ambulante Fahrten ohne Kostenübernahme der KK ist wertlos. Der Arzt kann verordnen, was er möchte, die Krankenkasse muss es jedoch nicht bzw. nicht im beantragten Umfang genehmigen. Hier ist zwar Bewegung drin, aber ein abschließendes Urteil steht dazu noch aus.
__________________

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  #6  
Alt 11.01.2009, 08:11
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Salute Salute ist offline
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Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo @all!

Werde also morgen erstmal bei der Krankenkasse anrufen, um diese Angelegenheit zu klären.
Hatte eigentlich geplant ( wie crxfahrerin ) selbst zu fahren.
Allerdings habe ich keine Ahnung, ob man nach den Bestrahlungen auch dazu in der Lage ist? Ich hoffe schon...................
Zur Chemo würde ich mich fahren lassen oder hat es hier schon jemand geschafft selbst zu fahren?
Stimmt es, das es einem am Tag der Chemo selbst eigentlich noch recht gut geht und das schlechte Befinden erst 1 - 2 Tage später einsetzt???

Anders gefragt: Wie realistisch sind meine Pläne selbst zu fahren während der Radiochemo?

Fragende Grüße
Salute
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  #7  
Alt 11.01.2009, 12:01
crxfahrerin crxfahrerin ist offline
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Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

hallo salute,
also ich habe mich nur zu den ersten drei chemos fahren lassen, weil ich nicht wirklich wusste was auf mich zukommt. zu den letzten fünf bin ich dann selbst gefahren. ich musste über nacht im krankenhaus bleiben und bin am nächsten morgen gleich heimgefahren. das "schlechtgehen" ging bei mir erst mittags los. so konnte ich mich auf alles einrichten und einstellen, weil danach nichts mehr ging. aber das ist sicher von chemo zu chemo und von mensch zu mensch unterschiedlich.
parkgebühren musste ich auch nicht zahlen weil ich patient war, bezahlen müssen nur die besucher. ich habe von der klinik eine dauerparkkarte bekommen, damit hat sich dann immer die schranke geöffnet. frag einfach mal in der klinik nach, diese handhabungsweise kenne ich auch aus anderen krankenhäusern.
viele grüsse und toi toi toi
karin
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  #8  
Alt 19.01.2009, 02:40
kraecker kraecker ist offline
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Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Bin auch selbst gefahren zur Chemo, (bisher 2 x ) mir war auch jeweils erst nach 2 Tagen schlecht. Habe allerdings noch nicht versucht Fahrtkosten zu bekommen. Sollte ich vielleicht mal probieren. Rückwirkend geht ja wohl nicht?

Gruß Bruno
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  #9  
Alt 29.01.2009, 23:55
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Salute Salute ist offline
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Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo zusammen!

Möchte mich mal eben zurückmelden und berichten, wie´s gelaufen ist.
Habe mit der Krankenkasse telefoniert und die möchten bitte erst die ärztliche Verordnung auf dem Tisch haben. Diese Verordnung wird auf der Rückseite entweder genehmigt oder abgelehnt und natürlich unterschrieben und abgestempelt.
Meine Verordnung wurde anstandslos für die Chemos und auch alle Bestrahlungen genehmigt und ich kann nun bedenkenlos das Taxi nutzen.
Lediglich für die 1. und für die letzte Fahrt muss ich einen Eigenanteil von wenigstens 5 Euro, aber höchstens 10 Euro zahlen.
Insofern muss ich Dirk1973 Recht geben: Unbedingt die Reihenfolge beachten!

Erleichterte Grüsse
Salute
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  #10  
Alt 08.02.2009, 12:59
Sievermohn3 Sievermohn3 ist offline
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Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo Salute .
Habe heute deinen Beitrag wegen Fahrtkosten erstattung gelesen . Und habe folgende Frage.
Mein Freund muß ab Dienstag zur Chemo und Bestrahlung. Täglich so 70 Kilometer einfache Fahrt. Taxifahrten sind genehmigt worden mit täglich 10 Euro Eigenanteil . Er ist bei der AOK Bayern und Rentner. Hat das seine Richtigkeit. Würde mich freuen , wenn du mir antworten würdest.
LIebe Grüße .Sievermohn3
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  #11  
Alt 17.02.2009, 09:28
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Salute Salute ist offline
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Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo Sievermohn !

Entschuldige, aber ich habe deine Frage erst jetzt entdeckt. Trotzdem möchte ich dir antworten:

Als erstes wurde ich vom Taxiunternehmen gefragt, bei welcher Krankenkasse ich bin. Als ich sagte BKK, gab es ein hörbares Aufatmen.
Die Fahrer des Taxiunternehmens, welche mich täglich zu den Behandlungen bringen, schimpfen immer wieder über die AOK.
Bei dieser Krankenkasse gäbe es sehr häufig Probleme über die Abrechnung der eingetragenen Wartezeiten (wenn der Taxifahrer draussen wartet, bis du mit der Behandlung fertig bist). Auch sonst würde seitens der AOK alles angezweifelt werden.
Das wäre die schlechteste Kasse, die man als Patient haben könnte.
Auch von Mitpatienten, die bei der AOK sind, ist mir bekannt, dass sie zu jeder Fahrt die Eigenleistung dazuzahlen müssen.
Ich persönlich zahle bei der BKK nur die Eigenleistung für die 1. und die letzte Fahrt dazu. Das macht finanziell natürlich massig was aus.
Schon mal über einen Kassenwechsel nachgedacht???

Diese Informationen habe ich also nur durch Mitpatienten und Taxiunternehmen.
Wenn jemand andere Erfahrungen gemacht hat, dann möge er sie hier posten.

Liebe Grüsse
Salute
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  #12  
Alt 17.02.2009, 18:41
BlaueFlasche BlaueFlasche ist offline
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Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

@ Salute

Hallo,
mein Vater ist auch bei der AOK und als ich mich dort wegen der Fahrkostenerstattung erkundigt habe, haben die mir gesagt, dass er lediglich je 5 € für die erste und die letzte Fahrt zahlen muss!
Ich weiß allerdings nicht, ob es regionale Unterschiede gibt (Wir sind in HH)

LG
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  #13  
Alt 19.02.2009, 17:04
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Martina-W Martina-W ist offline
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Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo an Alle,

auch ich kämpfe gerade mit meiner Krankenkasse (BKK Gesundheit). Die wollen doch tatsächlich auch zu jeder Fahrt diese Zuzahlung kassieren. Und das bei 33 Bestrahlungen, da muss ich ja in der Fußgängerzone singen gehen...

Meinen ersten Widerspruch haben sie abgelehnt, jetzt habe ich gerade einen verfasst, der dann vor den Widerspruchsausschuss geht. Ich finde einfach, wir Krebspatienten sind schon genug gestraft. Es geht um's Prinzip. So.

Ich habe mich stundenlang dumm und dusselig gegoogelt und möchte meine Ergebnisse gerne mit Euch teilen, damit ihr nicht die gleiche Arbeit machen müsst.

Des weiteren stelle ich meinen Text ein, vielleicht hilft er Euch in dem ein oder anderen Fall weiter.

Ich halte Euch auf dem Laufenden, wie das bei mir weiter geht.

Viele Grüße
Martina

************************************************** *
Hier mein Text an meine Krankenkasse mit den Links:

Sehr geehrte Frau XXX,

ich habe heute Ihr Schreiben vom 17. Februar 2009 erhalten. Hierin geben Sie an, den Sachverhalt geprüft zu haben und teilen mir mit, dass Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen können.

Ich halte nach wie vor an meinem Widerspruch fest und bitte darum, meinen Widerspruch mitsamt den von mir angeführten Begründungen (inkl. der Artikel, die ich per Link angegeben habe) an den Widerspruchsausschuss weiter zu leiten. Vielen Dank.

Die Klinik für Strahlentherapie der Universität Magdeburg schreibt folgendes:"...Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Fahrkosten einer ambulanten Serienbehandlung, d.h. Sie müssen nur bei der ersten und letzten Fahrt eine Zuzahlung leisten..."

Hier der Link: http://www.med.uni-magdeburg.de/fme/...ten/fragen.htm

Der VdK schreibt:"Fahrten zu ambulanten Behandlungsmaßnahmen... Zuzahlungen

Die Höhe der Zuzahlung zu Fahrkosten beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten...

Die Zuzahlung ist grundsätzlich je Fahrt zu entrichten.

Nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen kann es bei Fahrten zu Behandlungen, durch die stationäre Krankenhausbehandlungen vermieden oder verkürzt werden, bei der bisher vom Gesetzgeber offensichtlich gewollten Gleichbehandlung der Versicherten im Hinblick auf die Fahrkostenübernahme - einschließlich der daraus abgeleiteten Begrenzung der Zuzahlung auf die erste und letzte Fahrt - verbleiben.

...

In Fällen einer Chemo- oder Strahlentherapie kann allerdings unterstellt werden, dass eine an sich gebotene voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung durch die ambulante Behandlung vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist."

Hier der Link zum kompletten Artikel:

http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID...IBq5GfKq8ewJN0

Die DAK äußert sich wie folgt:
"... Der Versicherte zahlt eine Eigenbeteiligung von mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 € je Fahrt. Bei Serienbehandlungen (onkologische Chemo-Strahlentherapie) nur für die erste Hin- und letzte Rückfahrt der Serie...."

Hier die Links zu den kompletten Artikeln:

http://www.presse.dak.de/ps.nsf/sbl/...B002D55B8?open

http://www.presse.dak.de/ps.nsf/sblA...B002C761E?open


Und, wie bereits erwähnt, weiß ich nicht nur von einigen meiner Mitpatientinnen, sondern auch von den Taxifahrern, dass andere Kassen (z. B. Barmer, Techniker, AOK) die Zuzahlung nur für die erste Hinfahrt und die letzte Rückfahrt verlangen. Eine Patientin gab an, dass sie bei ihrer Krankenkasse (in diesem Fall die AOK) darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine Krebsbehandlung handelt und dann wurden die Kosten übernommen.

Insofern bitte ich darum, meinen Widerspruch an den Widerspruchsausschuss weiter zu leiten, damit dort der Sachverhalt geprüft wird.

In der Anlage habe ich die Inhalte meines Mails nochmals als Dokument mit meiner Unterschrift.

Mit freundlichen Grüßen

******************************
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  #14  
Alt 21.02.2009, 00:51
tina49 tina49 ist offline
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Beiträge: 3
Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo
warum beantragst du nicht einen Befreiungsausweis bei der kk.
chronisch kranke brauchen nur 1% zu zahlen im jahr. somit würde dann auch deine zuzahlung für die fahrt entfallen.

lieben gruß tina49
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  #15  
Alt 22.02.2009, 15:24
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GlidingGeli GlidingGeli ist offline
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Beiträge: 542
Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo Martina,

die 1% Regel der Selbstbeteiligung gilt leider nicht im Jahr der Ersterkrankung, sondern erst ab dem 2. Jahr gilt man als chronisch krank. Diese 1% Regel gilt dann aber für alle Familienmitglieder.

Hast du dir überlegt einen Scherbehindertenausweis zu beantragen, es gibt festgelegte Werte je Stadium der Erkrankung. Man erhält einene besseren Kündigungsschutz, fünf Tage mehr Urlaub, je nach Grad der MdE einen Steuerfreibetrag und manchmal vergünstigte Eintritte in Museen, Schwimmbäder etc. Die Formulare hat der Sozialdienst in der Klinik. Das Versorgungsamt benötigt noch den Befund und ein Passbild für den Ausweis. Ich war erstaunt wie schnell ich die Bearbeitung lief.

Viele Grüße und ich hoffe, dass die Kasse einlenkt.

AngieM
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