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  #1  
Alt 25.03.2011, 18:41
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Standard Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Hallo Ihr lieben,
Ich wollte mal wissen ab wann es sich lohnt Antrag auf EU Rente zu stellen.
Ich habe seid 2008 Brustkrebs ( OP Chemo Bestrahlung )
2011 OP Eileiter und Eiterstöcke
2011 OP Dünndarm ( GIST = Weichteiltumor )
Ausserdem besitze ich noch NF1 ( Neurofibromatose ) und Osteporose leider auch postraumatische Belastungsstörungen und leichte depressionen.

Meine Frage ob das Reicht und wer kann mir bei der Stellung es Antrages helfen?
Danke euch.

ALOE
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  #2  
Alt 25.03.2011, 20:55
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Hallo Aloe!

Ob das "reicht" entscheidet einzig und allein die DRV.

Ob du die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllst, kannst du hier nachlesen:

http://www.deutsche-rentenversicheru...voll_node.html

Bei der Antragstellung helfen kann dir z.B. der VdK! Mitgliedsbeitrag müsste bei ca. 5 Euro im Monat liegen.

Viele Grüsse
Salute
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  #3  
Alt 26.03.2011, 00:47
puma-billa puma-billa ist offline
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Hallo Aloe,

einen Antrag auf EU-Rente sollte man dann stellen, wenn man meint, nach einer Erkrankungen nicht wieder voll ins Berufsleben einsteigen zu können. Hilfe bekommt man bei Sozialarbeitern in Kliniken und Rehaeinrichtungen sowie bei der Rentenversicherung, beim VdK und beim SovD (Monatsbeitrag 5,-- €).

Wenn Du nach einer Erkrankung immer noch arbeitsunfähig bist, wird Dich auch Deine Krankenkass oder die Arbeitsagentur auffordern, Rente zu beantragen.

Schönen Abend

Bille
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  #4  
Alt 26.03.2011, 08:59
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Zitat:
Zitat von puma-billa Beitrag anzeigen
Wenn Du nach einer Erkrankung immer noch arbeitsunfähig bist, wird Dich auch Deine Krankenkass oder die Arbeitsagentur auffordern, Rente zu beantragen.
Stimmt so nicht!
Die Krankenkasse kann dich höchstens dazu auffordern, innerhalb von 10 Wochen, einen Reha-Antrag zu stellen .
In der Reha wird dann dein (Rest-) Leistungsvermögen in Bezug auf den Arbeitsmarkt eingeschätzt/begutachtet.
Ggf. kann dein Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden.

Info´s dazu hier: http://www.versicherungswissen.org/E...V-Frage15.html

Viele Grüsse
Salute
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Geändert von Salute (26.03.2011 um 09:03 Uhr) Grund: Korrektur
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  #5  
Alt 27.03.2011, 01:36
puma-billa puma-billa ist offline
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Hallo Salute, hallo Aloe,

aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur sagen, dass Dich die Krankenkasse bzw. die Arbeitsagentur je nach Erkrankung sehr wohl auffordert, einen Rentenantrag zu stellen. Wenn Du nur einen Reha-Antrag stellen sollst (weil Du bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Reha gemacht hast), gibt es hier auch den Passus, dass dieser Rehaantrag auch gleichzeitig einen Rentenantrag beinhaltet.

Außerdem war ja die Frage, ob die Behinderungen reichen, um einen Rentenantrag zu stellen. Ich würde es auf jeden Fall versuchen, wenn Du meinst, nicht mehr voll arbeitsfähig zu sein. Mehr als ein "Nein" kann ja nicht dabei heraus kommen. Außerdem gibt es ja auch noch Teil-EU-Renten.

Schönen Abend

Billa
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  #6  
Alt 27.03.2011, 18:17
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Liebe Aloe!

Zuerst bekommst Du Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, danach das Krankengeld der Krankenkasse. Diese Leistungen sind meistens höher als eine Rente, außerdem zahlt die Krankenkasse Beiträge an die Rentenversicherung.

Ich würde Dir empfehlen, erst nach Aufforderung von Krankenkasse oder Arbeitsamt einen Rentenantrag zu stellen. Die Monate, in denen Du Krankengeld erhältst, sind sog. Anrechnungszeiten und auch wichtig für die spätere Rentenhöhe.

Die Deutsche Krebshilfe hat einen Wegweiser zu Sozialleistungen herausgegeben, dort findet man einige wertvolle Hinweise. Die Hefte findest Du unter:http://www.krebshilfe.de/blaue-ratgeber.html

Alles Gute!

Elisabethh.
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  #7  
Alt 28.03.2011, 09:31
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Zitat:
Zitat von puma-billa Beitrag anzeigen
aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur sagen, dass Dich die Krankenkasse bzw. die Arbeitsagentur je nach Erkrankung sehr wohl auffordert, einen Rentenantrag zu stellen.
"Rentenantrag
Zur Stellung eines Rentenantrages darf eine Krankenkasse grundsätzlich nicht auffordern.
Auch ist es nicht möglich, dass eine Krankenkasse den Rentenantrag beim Rentenversicherungsträger im Namen des Versicherten stellt."

Quelle: http://rentenberatung-aktuell.de/200...eldanspruechen

Tja, dann scheint es bei deiner Krankenkasse wohl irgendwelche Sonderregelungen zu geben?!

Viele Grüsse
Salute
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  #8  
Alt 28.03.2011, 10:12
henni henni ist offline
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

hallo alloe
ich bin letzte woche bei der rentenberatung gewesen muß die ewerbsunfähigkeitsrente beantragen da meine therapie mindesstens noch ein jahr geht.ich würde mir einen termin bei einer rentenberatung geben lassen machen ich glaube gemeindeverwaltung oder stadtverwaltung der rentenberater wird dann mit dir den rentenanterag aufnehmen und das andere macht dann die rentenversicherungsanstallt.es muß ja nicht für immer sein bist du denn noch krank geschrieben?
liebe grüße
henni
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  #9  
Alt 28.03.2011, 10:16
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Lenalie Lenalie ist offline
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Ich kann dazu nur sagen, dass ich nach einer Reha als arbeitsunfähig entlassen wurde (Arbeitsfähigkeit unter 3h)
Ich bekam von niemandem die Aufforderung zur Stellung eines Rentenantrages, ich hab das allein getan, seitdem warte ich, und warte, und warte...
Da ich von keiner Stelle Geld bekomme, ist das sehr nervenraubend.

Lenalie
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  #10  
Alt 28.03.2011, 17:45
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tinemarinella tinemarinella ist offline
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Hallo Lenalie!

Du hast Anspruch auf Geld - Nahtlosigkeitsgeld - solange bis über Deinen Rentenantrag entschieden ist. Geh bitte zum Arbeitsamt und beantrage dieses Nahtlosigkeitsgeld - vielleicht bekommst Du sogar die Nachzahlung ab Antragstellung raus. Ich musste mir auch mühsam alles erkämpfen, da mich die KK einfach ohne mein Wissen ausgesteuert hatte. Ich war damals als ich krank wurde im Erziehungsurlaub.

Laß Dich nicht abwimmeln - das ist Dein Recht. Und laß Dich nicht abschrecken, wenn sie Dich an der Info erst mal als normalen "Arbeitslosen" betrachten. Fülle das Notwendigste aus und erkläre in einem persönlichen Gespräch Deine Situation.

Für weitere Infos bin ich für Dich da! Kopf hoch das wird schon....
Ich beziehe Rente seit 04.2005 - also ein alter Hase und grade wieder in der Rentenverlängerungs-Zitter-Phase...

Alles Liebe
Christine
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Da wo ich bin ist oben!
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  #11  
Alt 29.03.2011, 18:09
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Hallo zusammen,

Ich Danke euch für eure Ratschläge ich wollt aber nicht, das zwistigkeiten aufkommen.

Hallo Elisabeth ja ich bin noch Krank bekomme seit 4 Wochen das Geld von der Krankenkasse.
Ich bin ja noch auf den GIST krankgeschrieben.
Die Reha die ich am 26.4. antrete bekomme ich auf den Brustkrebs und es wird mir dann von der Rentenkasse als Übergangsgeld gezahlt.
nach der Reha will ich wieder arbeiten gehen.
Da ich alleine bin brauche ich das Geld. Ich weiss nicht ob ich Nervlich die Kraft habe so einen Rentenantrag zu stellen.
Danke an alle Aloe
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  #12  
Alt 29.03.2011, 23:13
puma-billa puma-billa ist offline
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Hallo Salute,

ich glaube, Du möchtest mich gerne mißverstehen.

"Zur Stellung eines Rentenantrages darf eine Krankenkasse grundsätzlich nicht auffordern....

Tut sie aber, zumindest mündlich!!!! ..... und die Arbeitsagentur auch. Ist ja auch gar nicht so verkehrt, denn sowohl Arbeitslosengeld als auch Krankengeld gibt es ja nicht ewig.

Auch ist es nicht möglich, dass eine Krankenkasse den Rentenantrag beim Rentenversicherungsträger im Namen des Versicherten stellt."

.... davon habe ich nun wirklich nichts geschrieben!!!!!!!!!!!!!!!!

Hallo Lenalie,

eigentlich sollte jede Rehaeinrichtung einen Sozialdienst haben, der für Dich diese Sachen erledigt bzw. Dir behilflich ist und dich berät. War ja anscheinend in Deiner Rehaeinrichtung nicht so oder wurde den Patienten nicht ausreichend "ans Herz gelegt". Aber wie auch Elisabeth schon schreibt, solltest Du auch jeden Fall erst mal das Krankengeld ausschöpfen und erst dann über Rente nachdenken.

Henni hat es ja schon erklärt, auch die Rentenversicherung hilft Dir, die entsprechenden Anträge auszufüllen. Außerdem gibt es ehrenamtliche Rentenberater in fast jeder größeren Stadt - google doch mal danach.

Drücke Dir die Daumen

Billa

Geändert von puma-billa (30.03.2011 um 01:01 Uhr)
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  #13  
Alt 30.03.2011, 00:32
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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@ puma-billa

Du hast schon Recht, dass Krankenkassen nicht dazu auffordern dürfen, einen Rentenantrag zu stellen.

Nur das Schreiben mit dem Hinweis auf die bevorstehende Aussteuerung bei der Krankenkasse oder ein Anruf mit einer entsprechenden Andeutung, trifft viele kranke Menschen in einer Situation, in der sie ehe schon durch Therapien körperlich und seelisch an ihre Grenzen gekommen sind.

Ihnen fehlt dann einfach die Kraft, sich über ihre Rechte zu informieren.

Gerade die Tatsache, dass man Nahtlosigkeitsgeld beantragen kann, ist vielen nicht bekannt.

Zitat:
Aloe

Ich bin ja noch auf den GIST krankgeschrieben.
Die Reha die ich am 26.4. antrete bekomme ich auf den Brustkrebs und es wird mir dann von der Rentenkasse als Übergangsgeld gezahlt
.

Weiß die Rentenversicherung, dass Du an einem GIST erkrankt bist, wenn man Dir die REHA wegen des Brustkrebses genehmigt hat?

Ich frage bloß, nicht dass dann die REHA-Klinik meint, Du bist wg. des GIST nicht reha-fähig oder in einer Einrichtung, welche sich mit diesem Krankheitsbild nicht genügend auskennt!

Liebe Grüße!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (30.03.2011 um 00:39 Uhr)
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  #14  
Alt 31.03.2011, 09:26
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Zitat:
Zitat von puma-billa Beitrag anzeigen
ich glaube, Du möchtest mich gerne mißverstehen.
Du solltest nicht von dir auf andere schliessen! Wer hier wohl wen missversteht!

"Zur Stellung eines Rentenantrages darf eine Krankenkasse grundsätzlich nicht auffordern....
Tut sie aber, zumindest mündlich!!!! .....
Aha, nur mündlich - dass hört sich doch schon anders an! Ich bleibe dabei: Grundsätzlich darf die KK es nicht!

Auch ist es nicht möglich, dass eine Krankenkasse den Rentenantrag beim Rentenversicherungsträger im Namen des Versicherten stellt."
.... davon habe ich nun wirklich nichts geschrieben!!!!!!!!!!!!!!!!
Wer hat behauptet du hättest diesen Satz geschrieben! Du bist diejenige, die diesen Satz in Fettschrift hervorhebt. Ich habe den lediglich aus genannter Quelle zitiert!
Viele Grüsse
Salute
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  #15  
Alt 02.04.2011, 11:47
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Hallo Elisabeth.

Nein die Rentenkasse weis es nicht das ich GIST habe. Spiel das eine große Rolle? und was hat das für Auswirkungen?
Die genemigung der Kur habe ich vor der Diagnose bekommen.
Die Reha Klinik ist eine Einrichtung für Onkokogie jeder Art.
Soweit fühle ich mich auch Fit, sodass ich die Reha, denke ich mal, bedenkenlos ausführen kann.
Ich wuste nicht das meine Frage so eine Welle auslöst hat.
Ich wollt lediglich wissen ob es sich " lohnt " bei diesen Erkrankungen eine Rente zu beantragen.
LG Aloe
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