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  #1  
Alt 02.08.2009, 16:00
Andreas P. Andreas P. ist offline
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Beiträge: 11
Standard Unterschied zwischen AHB und Reha?

Hallo allerseits,

Meine Frau (49 J., BSDK - Metastasierend) hat nach einer sehr umfangreichen Whipple-Operation im März eine 3-wöchige Anschlussheilbehandlung (AHB) verordnet bekommen, um kräftemässig überhaupt die danach beginnende Chemo in Angriff nehmen zu können.

Die Rentenkasse hat diese Maßnahme gem. Abschlussbericht der Ärzte als erfolglose Reha gedeutet und uns jetzt über den dadurch automatisch entstandenen Rentenantrag informiert. Dieser lag gestern mit dem Stempel "Eilt sehr"in der Post.

Meine Frage: Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen AHB und REHA?

Meine Frau will den Antrag auf EU-Rente jetzt noch nicht stellen und wir möchten das mit der Begründung ablehnen, dass es sich hierbei um eine AHB und nicht um eine REHA handelt.
Geht das?

Liebe Grüße
Andreas P.
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  #2  
Alt 03.08.2009, 10:20
Montana Montana ist offline
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Beiträge: 34
Standard AW: Unterschied zwischen AHB und Reha?

Hallo Andreas

der Unterschied zwischen AHB und Reha liegt meines Wissens nach nur im zeitlichen Faktor. Heißt: die AHB muß innerhalb von zwei Wochen nach Krankenhausaufenthalt angetreten werden , ansonsten gilt es als Reha. Außer der Gesundheitszustand läßt die AHB erst später zu. Und die Zuzahlung ist bei der AHB nicht so lange zu leisten.

Zum Rentenantrag: Wenn deine Frau von der Rentenkasse dazu aufgefordert wird, sollte sie ihn stellen. Ansonsten könnte das später zu Problemen führen, mit der Begründung daß sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist.

Zitat:
Zitat:
Wird während der Arbeitsunfähigkeit und dem Bezug von Krankengeld festgestellt, dass die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse zum Antrag auf Rehabilitation auffordern. Sie kann dabei eine Frist von 10 Wochen setzen. Für die Rehabilitationsmaßnahme ist die gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Sind Reha-Maßnahmen erfolglos oder nicht angezeigt, ist ggfls. eine Rente wegen Erwerbsminderung zu zahlen. Das bedeutet im Ergebnis, dass die Aufforderung eine indirekte Aufforderung zum Rentenantrag ist.

Wird die Frist von 10 Woche nicht eingehalten, fällt der Krankengeldanspruch mit Ablauf der Frist weg. Er lebt aber wieder bei Antragstellung auf.
Liebe Grüße

Montana
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  #3  
Alt 03.08.2009, 16:54
Andreas P. Andreas P. ist offline
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Registriert seit: 20.07.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 11
Standard AW: Unterschied zwischen AHB und Reha?

Hallo allerseits,

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Andreas P.
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  #4  
Alt 04.08.2009, 09:52
Benutzerbild von Salute
Salute Salute ist offline
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Beiträge: 139
Standard AW: Unterschied zwischen AHB und Reha?

Hallo zusammen!

Eine "normale" AHB muss innerhalb von 14 Tagen nach Behandlungsende/Krankenhausaufenthalt angetreten werden.
Nachzulesen unter: http://www.deutsche-rentenversicheru...setzungen.html

Bei einer "onkologischen" AHB/Reha gibt es verlängerte Fristen. Mein Strahlenarzt erwähnte mal etwas von 6 Wochen.
Genaueres könnt ihr hier nachlesen: http://www.deutsche-rentenversicheru...html__nnn=true

Liebe Grüsse
Salute
__________________
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