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Reha-Maßnahme bei Beihilfe und PKV??
Hallo liebe Mitstreiterinnen,
da ich z.Zt. ziemlich ausgepowert bin, empfiehlt mein Hausarzt eine Reha-Maßnahme. Leider weiß er nicht wirklich wer Kostenträger sein wird....ich auch nicht...und die Rentversicherung konnte mir gerade auch keine wirkliche Antwort geben. Ich war bis 2003 "normal" sozialversicherungspflichtig - danach selbständig, jedoch weil mein Mann Beamter ist und ich unter 18.000 Euro pro Jahr verdient habe - 70% beihilfeberechtigt und 30 % PKV. 2006 dann die Krebserkrankung mit allen Therapien, aber keine AHB - wurde mir nicht angeboten und hätte ich damals auch nicht wirklich in Anspruch nehmen wollen. Nun habe ich neben meiner Selbständigkeit seit 03/2009 einen Minijob. Und mittlerweile einen Burn-out oder was auch immer - jedenfalls bin ich am Ende und brauche eine Kur, Reha, etc.pp Nur - für mich ist irgendwie niemand so richtig zuständig.... Wer kann mir mit Info helfen, wer ist ähnlich versichert und hat schon eine Reha bekommen??? DANKE!!!!!
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LG Pia *Streite nie mit einem Dummen - dazu musst du auf sein Niveau herab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung* |
#2
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AW: Reha-Maßnahme bei Beihilfe und PKV??
Hallo, Pia!
Schau mal auf der Homepage von der www.lbv.nrw.de Dort sind die Merkblätter zur Gewährung einer Beihilfe hinterlegt. Selbstverständlich hast Du Anspruch auf eine Reha. Dein Mann kann sich auch von einem Vertrauensmann, der in jeder Behörde sein sollte, beraten lassen. Oder Du wendest Dich an eine Krebsberatungsstelle, die alle Formalitäten für Dich erledigen. Viel Erfolg. Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
#3
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AW: Reha-Maßnahme bei Beihilfe und PKV??
Hallo Pia,
da hast du dir wahrlich keine leichte Situation ausgesucht. Den Tipp von Regina Beate, dich bei diesen Stellen beraten zu lassen, finde ich sehr gut. Man sollte meinen, dass sie sich dort auskennen. Ich bin privat kranken- und rentenversichert und musste lernen, dass das mit dem Reha-Anspruch sehr relativ ist. Von der PKV und meines Wissens auch von der Beihilfe bekommt man lediglich standardgemäß eine AHB, die dann allerdings binnen 4 Wochen nach Therapieende angetreten werden muss. Für die "normale" Reha ist normalerweise der gesetzliche Rentversicherer zuständig und nur wenn gegen diesen keine Ansprüche bestehen (z.B. weil man in einem Versorgungswerk rentversichert ist), tritt die PKV und Beihilfe ein. Ein Anspruch besteht dann auch nur, sofern und soweit man einen sog. Sanatoriums-Aufenthalt mitversichert hat. D.h. man bekommt einen Pauschalbetrag für Kost und Logis. Die Höhe dieses Pauschalbetrags hängt vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Dies gilt auch für die während der Reha in Anspruch genommene medizinische Betreuung. So gesehen, wäre es mit der AHB in punkto Kostenübernahme einiges leichter gewesen. Aber das ist ja nun Schnee von gestern ... Ich wünsche dir viel Erfolg sowie gute Erholung! Und ich freue mich auf deine weitere Berichterstattung. LG, Anne FFM P.S.: Diese Ausführungen geben das wieder, was ich von diesem ganzen Thema verstanden habe. Ob das wirklich alles richtig ist, kann ich natürlich nicht garantieren. ;-)
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Zack: Lächeln! (aus "Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran") Derjenige, der sagt, das geht nicht, sollte nicht denjenigen unterbrechen, der es gerade tut. Altes Chinesisches Sprichwort |
#4
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AW: Reha-Maßnahme bei Beihilfe und PKV??
Hallo ihr Zwei,
vielen Dank für eure Antworten. Ich habe jetzt einfach einen Termin bei der Rentenberatung gemacht, dort wird mir hoffentlich wenigstens jemand sagen können, ob ich dort Anspruch auf eine Reha habe oder nicht. Habe gestern noch mit meiner Frauenärztin telefoniert und sie meinte wenn gar nichts geht, weist sie mich stationär in eine psychiatrische Klinik ein - dort bekommt man letztendlich ähnliche Therapien....*lol* Traurig......
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LG Pia *Streite nie mit einem Dummen - dazu musst du auf sein Niveau herab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung* |
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