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  #1  
Alt 08.02.2009, 22:59
Benutzerbild von Gaby103
Gaby103 Gaby103 ist offline
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Ort: Dortmund
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Standard Behindertenausweis rückwirkend ?

Hallo,

ich hab da nochmal zwei Fragen:

Kann man einen Behindertenausweis auch rückwirkend beantragen ?

Wenn ja gibt es Fristen zu beachten ? Z.B. der Zeitpunkt der Diagnose darf nicht länger als x Monate zurückliegen.

Wo kann ich nachlesen wieviel Prozent Behinderung ich bekommen werde ?
__________________
Viele Grüße
Gaby


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  #2  
Alt 11.02.2009, 15:19
Benutzerbild von Jacqi
Jacqi Jacqi ist offline
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Ort: Düsseldorf
Beiträge: 17
Standard AW: Behindertenausweis rückwirkend ?

Zur 1. Frage kann ich folgendes mitteilen:Rückwirkend kann man leider keinen Schwerbehindertenausweis beantragen (habe jedenfalls so etwas während meiner Schwerbehindertenvertretung noch nicht gehört oder erfahren).
Der Antrag eines Schwerbehindertenausweises kann sobald ausreichende nachweisbare Erkrankungen vorliegen, beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden.
Als behindert zählt der Mensch, der seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtig ist.


Zur 2. Frage:
Ja, es gibt Möglichkeiten den GdB (Grad der Behinderung) in Netz nachzulesen.
Hier kommt es darauf an, was Du für eine Krankheit hast und auch Dein Alter spielt eine Rolle mit.
sieh mal hier nach
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.14.htm
oder hier in der Übersicht
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm
Bei den Angaben ist das Alter nicht immer mit berücksichtigt

Hier gibt es noch ein Thrade, wo Du die ein oder andere wichtige Information finden kannst.
http://www.rheuma-online.de/phorum/a...p/t-17464.html
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  #3  
Alt 11.02.2009, 15:45
Kegelzicke02 Kegelzicke02 ist offline
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Beiträge: 35
Standard AW: Behindertenausweis rückwirkend ?

Hallo Gaby,
der Grad der Behinderung wird erst durch Beantragung einer Behinderung und prüfung der ärztlichen Unterlagen geklärt, die anerkennung der Behinderung oder auch den Behindertenausweis wird ab Eingang der Beantragung gewertet, warte also nicht zu lange.
Je nach Bundesland kannst du dich bei deinem zuständigen Integrationsamt melden (Versorgungsamt).
Bis dann
Brigitte
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  #4  
Alt 13.02.2009, 12:13
Benutzerbild von Gaby103
Gaby103 Gaby103 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 175
Standard AW: Behindertenausweis rückwirkend ?

@Jacqi

Danke für die Links, habe schon alles gefunden.


@ Brigitte
Ja werde mich so schnell wie möglich drum kümmern.

Vielen Dank Euch beiden für die Informationen.
__________________
Viele Grüße
Gaby


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