Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.01.2009, 20:38
Benutzerbild von Salute
Salute Salute ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.12.2008
Ort: zu Hause
Beiträge: 139
Frage Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo Forum

In Kürze werde ich Bestrahlungen und Chemo bekommen. Die Strahlenklinik liegt 25 km von meinem Wohnort entfernt. Hin- und Rückweg also 50 km.

Frage 1: Wo muss ich die Fahrtkostenerstattung beantragen?
Beim Hausarzt, bei der Strahlenklinik, bei der Krankenkasse?



Bin das erste mal in einer solchen Situation und habe echt keinen Plan.
Beim Hausarzt würde ich es nur ungern beantragen wollen. Komme mir schon wie ein "Bettler" vor, weil ich wegen der Krebserkrankung eine Krankmeldung brauche.

Frage 2: Kann die Strahlenklinik mich evtl. auch krankschreiben?
Frage 3: Womit seit ihr zu den Behandlungen gebracht worden? Öffentliche Verkehrsmittel, Taxi oder selbst gefahren mit PKW?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Salute

Geändert von Salute (10.01.2009 um 20:43 Uhr) Grund: Fragenerweiterung
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.01.2009, 20:55
crxfahrerin crxfahrerin ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 51
Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo Salute,
bei mir hat die Strahlenklinik jeden Tag, an dem ich Bestrahlung bekam, aufgeschrieben und am Ende der Behandlung hat die Oberärztin dies alles bestätigt. Das habe ich dann bei der Krankenkasse eingereicht (bin selbst gefahren, hab die Kilometer angegeben) und die haben mir dann die Kosten aufs Konto überwiesen.
Zur Chemo bin ich mit dem Taxi gefahren, da hat mir meine Ärztin einen Krankenbeförderungsschein ausgestellt, den habe ich dann dem Taxifahrer gegeben. Eventuell musst du noch 5 Euro bezahlen (wenn du nicht Zuzahlungsbefreit bist). Der macht dann mit dem Schein seine Abrechnung bei deiner Krankenkasse.
Ob die Strahlenklinik dich auch krankschreiben kann weis ich leider nicht, das hat immer meine Hausärztin gemacht und ich bin dann mit einer Überweisung in die Klinik. Du musst dir bei deinem Hausarzt nicht blöd vorkommen wegen der Krankschreibung, schliesslich bist du krank. Ich hatte da auch nie Bedenken um etwas zu bitten, meine Ärztin hat sich in der ganzen Zeit als echter Glücksgriff erwiesen. Die hatte immer ein offenes Ohr für mich egal was ist.
Ich wünsche dir für die bevorstehende Zeit viel Kraft und alles Gute.
liebe grüsse
__________________
Non Hodgin Lymphom St. IV B mit Knochenmarkbeteiligung,
8xR-CHOP, 36 Bestrahlungen, Remission seit 03/2008
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.01.2009, 21:04
Speedy Schneller Speedy Schneller ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 27.06.2008
Ort: Schleswig-Holstein/ Randgebiet HH
Beiträge: 816
Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo Salute .
erstmal vorweg "TOI- toi" und viel Kraft!
Bei mir war es so:
Zur Chemo hat mich mein Mann gefahren, das hängt aber davon ab, wie man Diese verträgt.
Jedenfalls durfte ich, wegen dem verschlechterten Immunssytem, keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Arztanweisung- schriftlich!
Meine Krankenkasse hat die Fahrkosten mit einer Kilometerpauschale bezahlt.
Habe mir für jeden Termin ,eine Bestätigung meiner Anwesenheit, von der Kinik geben lassen.
Zur Bestrahlung, habe ich vom Krankenhaus einen Beförderungsschein für´s Taxi bekommen, war ja täglich- konnte mein Mann nicht leisten.
Diesen Schein, mußte ich bei der Krankenkasse einreichen und habe es dann genehmigt bekommen und mußte nur einen Anteil , sozusagen "Rezeptgebühr" bezahlen.
Frage deine Onkologen nach den nötien Bescheinigungen, stellen diese ja ständig aus und gehe damit zur Krankenkasse.
Meine Extrakosten habe ich bei der Steuererklärung angegeben.
Hoffe kannst es genauso problemlos klären, wie ich es konnte.
Drücke alle Daumen!
Speedy
__________________
NHL MALT-Lymphom Typ E II 2 , ED im Mai 2007
lange partielle Remission 08 (watch & wait)
2 Ballonerweiterungen Magenausgang 08
Ab September 2009 endlich Vollremission - Juhu!!
2011 - neue ganz kleine Herde - Vollremision weg = "watch & wait" reicht noch aus

Die berühmte "Schaufel", für mein Mundwerk habe ich, vorsichtshalber, gut versteckt! - das bleibt auch so!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.01.2009, 23:24
Christine 2 Christine 2 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 2
Daumen hoch AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo Salute
Ich habe immer alles vorweg mit meiner Krankenkasse besprochen.
Meine Sachbearbeiterin war auch nicht immer hoch erfreut, wenn ich schon wieder etwas Wollte oder eine Frage hatte. Nachdem ich ihr erklärt habe das es für mich 1000 Mal schwerer ist als für sie,gab sie mir gerne über alles Auskunft.
Dann kam von der Krankenkasse eine schriftliche Bestättigung über eine Kostenübernahme für ein Taxi zur Chemo. Gleiches Spiel für die Bestrahlung.
Brauchte dann am 4.Tag nach der Chemo eine Spritze. Auch da dürfte ich mit dem Taxi ins Krankenhaus fahren.(War ein Sonntag,keine Praxis auf)
Da meine Krankenkasse ein Taxi genehmigt hat, bin ich nicht auf die Idee gekommen, selbst zu fahren oder jemanden zu bitten.Warum auch? Hätte dann noch Parkgebühren bezahlen müssen und das Risiko ist groß, dass das eigene Auto auch mal versagt.
Die Taxifahrt habe ich sehr genossen. Ich brauchte mich um nichts kümmern, außerdem hatte ich immer die gleiche Frau, die mich gefahren hat. Wir haben uns nett unterhalten.
Also auf in den Kampf, Krankenkasse ich komme!!!
Es kommt auch auf die Kasse an.Vielleicht ist es bei dir ja ganz einfach!!
Ich drücke dir für die Chemo und Bestrahlung die Daumen
Viele liebe Grüße Christine 2*

Nur Fledermäuse lassen den Kopf hängen!!!

Geändert von Christine 2 (10.01.2009 um 23:28 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 10.01.2009, 23:47
Dirk1973 Dirk1973 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2006
Ort: Ende aus, Micky Maus
Beiträge: 2.204
Standard Erst genehmigen lassen.......

Hallo zusammen,

wichtig ist die Einhaltung der Reihenfolge.

Grundsätzlich sind Fahrten zur ambulanten Behandlung kein Bestandteil mehr der gesetzlichen Krankenversicherung. Ausnahmen hiervon regeln die Krankentransport-Richtlinien. So sind Fahrten u.a. zu Serienbehandlungen wie z.B. einer Chemo oder Bestrahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung unter bestimmen Voraussetzungen erstattungsfähig.

Folgende Reihenfolge sollte eingehalten werden:

Mit dem behandelnden Arzt reden, er möge eine "Verordnung einer Krankenbeförderung" ("Transportschein") ausstellen. Welches Beförderungsmittel (Taxi / Mietwagen (nicht Sixt....), Tragestuhlwagen oder Krankentransportwagen) in Anspruch genommen werden muss, entscheidet der Arzt.

Die Verordnung muss bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht / vorgelegt werden. Die Krankenkasse wird in der Regel die Fahrten wie beantragt genehmigen.

Sofern keine Zuzahlungsbefreiung für Rezeptgebühren vorliegt, ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% des Fahrpreises, mindestens 5,00 , maximal 10,00 Euro pro Fahrt zu zahlen.
Einzelne Krankenkassen berechnen bei Serienbehandlungen nur den Eigenanteil für die erste und die letzte Fahrt.

Was an Zuzahlung zu leisten ist, steht auf der Kostenübernahme der KK drauf.

Erst wenn die Kostenübernahme der Krankenkasse vorliegt, sollten Fahrdienste in Anspruch genommen werden. Nicht, dass Ihr auf den Kosten hängen bleibt. Rückwirkende Kostenübernahmen sind reine Ermessenssache der KK-Mitarbeiter. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu gibt es nahezu nicht.

Bei Fahrten, die auf Grund einer akuten Störung nicht im Vorfeld bei der KK zu beantragen sind (weil die Behandlung keinen Aufschub) zuläßt( sog. Kurzfristfahrt), ist keine Kostenübernahme erforderlich. So z.B. Fahrten zu Ersten Hilfe. Geplante Termine in der Arztpraxis werden in der Regel nicht als Kurzfristfahrt anerkannt und sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Abschließend noch ein kurzer Grundsatz: der Arzt verordnet, die Krankenkasse genehmigt. Eine Verordnung für ambulante Fahrten ohne Kostenübernahme der KK ist wertlos. Der Arzt kann verordnen, was er möchte, die Krankenkasse muss es jedoch nicht bzw. nicht im beantragten Umfang genehmigen. Hier ist zwar Bewegung drin, aber ein abschließendes Urteil steht dazu noch aus.
__________________

Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 11.01.2009, 08:11
Benutzerbild von Salute
Salute Salute ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.12.2008
Ort: zu Hause
Beiträge: 139
Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo @all!

Werde also morgen erstmal bei der Krankenkasse anrufen, um diese Angelegenheit zu klären.
Hatte eigentlich geplant ( wie crxfahrerin ) selbst zu fahren.
Allerdings habe ich keine Ahnung, ob man nach den Bestrahlungen auch dazu in der Lage ist? Ich hoffe schon...................
Zur Chemo würde ich mich fahren lassen oder hat es hier schon jemand geschafft selbst zu fahren?
Stimmt es, das es einem am Tag der Chemo selbst eigentlich noch recht gut geht und das schlechte Befinden erst 1 - 2 Tage später einsetzt???

Anders gefragt: Wie realistisch sind meine Pläne selbst zu fahren während der Radiochemo?

Fragende Grüße
Salute
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 11.01.2009, 12:01
crxfahrerin crxfahrerin ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 51
Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

hallo salute,
also ich habe mich nur zu den ersten drei chemos fahren lassen, weil ich nicht wirklich wusste was auf mich zukommt. zu den letzten fünf bin ich dann selbst gefahren. ich musste über nacht im krankenhaus bleiben und bin am nächsten morgen gleich heimgefahren. das "schlechtgehen" ging bei mir erst mittags los. so konnte ich mich auf alles einrichten und einstellen, weil danach nichts mehr ging. aber das ist sicher von chemo zu chemo und von mensch zu mensch unterschiedlich.
parkgebühren musste ich auch nicht zahlen weil ich patient war, bezahlen müssen nur die besucher. ich habe von der klinik eine dauerparkkarte bekommen, damit hat sich dann immer die schranke geöffnet. frag einfach mal in der klinik nach, diese handhabungsweise kenne ich auch aus anderen krankenhäusern.
viele grüsse und toi toi toi
karin
__________________
Non Hodgin Lymphom St. IV B mit Knochenmarkbeteiligung,
8xR-CHOP, 36 Bestrahlungen, Remission seit 03/2008
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:11 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55