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  #1  
Alt 20.01.2015, 20:04
Benutzerbild von Karin55
Karin55 Karin55 ist offline
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Standard AW: Austausch von Usern mit fortgeschrittener Erkrankung

Ja, das wird offensichtlich sehr unterschiedlich gehandhabt. Ich kenne das allerdings nur so: Bei Metas gibt es einen GdB von 100, egal, ob man aktuell schon beeinträchtigt ist. Den Buchstaben "G" musste ich allerdings gesondert beantragen und begründen. Merkwürdig finde ich allerdings eine Befristung, oder weiß jemand, dass eine Metastasierung neuerdings auch dauerhaft den "Rückweg" antreten kann?

Karin
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  #2  
Alt 20.01.2015, 20:27
Nov06 Nov06 ist offline
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Standard AW: Austausch von Usern mit fortgeschrittener Erkrankung

Dauerhafter Rückzug der Metastasierung wohl eher nicht. Ich hoffe aber auf die Forschung, Entwicklung von neuen wirksamen Medis.

Für mich war das voriges Jahr nach 7,5 Jahren der absolute Horror.
Ich habe jetzt auch sowieso das Gefühl etwas zu verpassen.

Habe in meinem Kopf eine "Löffelliste", also das was ich machen will bevor ich abtreten muss - den Löffel abgebe....

Ich fange in 2 Wochen an, das erste Löffelchen einzulösen, wir fliegen in die Karibik. Bisher bin ich aus Europa bzw. noch Kanarische Inseln nicht weg gekommen. Solange ich noch einigermaßen in takko bin, werden jetzt auch Fernreisen gemacht, denn für´s Alter brauch ich wohl net viel weglegen, denn es wird wohl kein wirkliches Alter für mich geben. Ich werde jetzt 48 Jahre alt,bis an die 60 ran kann ich mir ja noch vornehmen, hoffe ich, aber 70 oder gar 80 ist echt nicht drin.
Ich mach es so wie im Film "Das Beste kommt zum Schluss" ...
Ich will noch soooo viel sehen von der Welt....ich hoffe ich schaffe das auch....
Mein Sohn ist zum Glück erwachsen, der steht fast auf eigenen Beinen

l.G.
Kirsten
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  #3  
Alt 20.01.2015, 20:29
Calypso Calypso ist offline
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Standard AW: Austausch von Usern mit fortgeschrittener Erkrankung

Karin, ganz so seltsam finde ich das mit der Befristung nicht, nur die Bezeichnung "Heilungsbewährung" ist eben etwas seltsam, weil man ja selten von Heilung sprechen kann.
Aber ich hatte z. B. bis zum Progress trotz Metas eigentlich keine Einschränkungen und hätte es dann normal gefunden, runtergestuft zu werden. Leider kamen ja die Bauchfellmetas dazu.
Und micha123, jetzt kannst Du doch einfach eine neue Einstufung beantragen, es ist ja wieder eine Verschlimmerung eingetreten, die erneut behandelt wird.

Zu den psychischen Beeinträchtigungen nur folgendes:
"Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungs fähigkeit (z. B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen)" sind in der Tabelle mit einem GdB von 30-40 aufgeführt. Das sind also schon ziemlich heftige Einschränkungen, und ich hoffe mal, dass es dir nicht so schlecht geht.
Natürlich kann man über diese Einstufungen streiten oder sich wundern, aber sie sind schon ziemlich eindeutig, finde ich.

Wenn ich bedenke, dass mein Vater damals mit nur einem Arm und in der Lunge steckenden Splittern einen GdB von 100 hatte, und ich hab den auch - da muss ich einfach sagen, seltsam, dass ich so viel habe, denn er war ja viel viel mehr eingeschränkt als ich es bin.
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  #4  
Alt 21.01.2015, 13:58
Calypso Calypso ist offline
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Standard AW: Austausch von Usern mit fortgeschrittener Erkrankung

Bei Knochenmetas, insbesondere in der Wirbelsäule, gibt es fast immer einen GdB von 100, allerdings wird er eben, wenn keine Verschlimmerung eintritt, nach 5 Jahren herabgestuft. Das steht so drin, bei malignen Erkrankungen wird nämlich ab der Diagnose immer erstmal ein höherer GdB angesetzt, als es der tatsächlichen Einschränkung entsprechen würde. Erst nach 5 Jahren wird dann danach beurteilt, wie stark die Beeinträchtigungen wirklich sind.
Vereinfacht ausgesdrückt: Wir kriegen eigentlich einen "Bonus" der nach 5 Jahren zurückgenommen wird.

Aber was micha betrifft, ist ja eine gravierende Veränderung eingetreten, da müsste man eben einen neuen Antrag stellen. Übrigens wird auch nicht alles addiert, also nicht 20 für Fatigue, 20 für Lymphödem und 20 für künstliches Hüftgelenk = 60. Es wird immer eine Gesamtbetrachtung gemacht, also nicht einfach summiert.
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  #5  
Alt 21.01.2015, 15:26
Lola_R Lola_R ist offline
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Standard AW: Austausch von Usern mit fortgeschrittener Erkrankung

Hallo,
mir hat man nach der OP vor 7 Jahren gesagt, ein Antrag auf Schwerbehindertenausweis bringe nichts - man finde eher schlechter Arbeit (egal, was Gegenteiliges in Stellenanzeigen steht) und habe auch sonst nicht viel davon. Ich hab mich dann nicht mehr darum gekümmert, es ging mir ja auch ausgezeichnet. Nun ist die Situation eine andere, da ich seit einem Jahr alle möglichen Metastasen habe und die Therapien ganz schön anstrengend sind. Heute sprach mich eine Kollegin an, ich soll mich doch mal um einen Schwerbehinderten-Ausweis kümmern. Jetzt möchte ich mal in die Runde fragen, da hier ja offenbar viele sind, die damit Erfahrung haben: Was hat man davon? Lohnt der Papierkram überhaupt? Ich weiß, es gibt 5 Tage mehr Urlaub. Das ist aber, da ich mir meine Arbeitszeit sowieso sehr frei einteilen kann, für mich nicht sonderlich wichtig. Und sonst?
Danke im Voraus - und herzliche Grüße!
Lola
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  #6  
Alt 21.01.2015, 15:41
micha123 micha123 ist offline
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Standard AW: Austausch von Usern mit fortgeschrittener Erkrankung

Calypso: Danke für die Infos. Du schreibst, dass steht da so drin, wo drin ? Das würde ich mir gerne mal durchlesen.

Lola: Ich hatte 6 Tage mehr Urlaub, einen Steuerfreibetrag, könnte 2 Jahre früher in Rente gehen, bei der Genehmigung von Altersteilzeit werden bei uns Schwerbehinderte bevozugt.

Geändert von gitti2002 (21.01.2015 um 23:38 Uhr) Grund: zusammengeführt
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  #7  
Alt 21.01.2015, 18:30
Nov06 Nov06 ist offline
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Standard AW: Austausch von Usern mit fortgeschrittener Erkrankung

Lola, du schaffst es mit allen möglichen Metastasen zu arbeiten?
Womöglich noch Vollzeit?
Hut ab...
l.G.
Kirsten
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  #8  
Alt 21.01.2015, 19:47
Calypso Calypso ist offline
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Standard AW: Austausch von Usern mit fortgeschrittener Erkrankung

Am besten "GdB" oder "SGB IX" googeln, dann findet man leicht die Tabelle. Für einen ersten Überblick ist vielleicht das hier geeignet:
http://www.betanet.de/betanet/sozial...erung-164.html

Es gibt auch ganz ausführliche Beschreibungen über das Gesetz hinaus, die vielleicht als Argumentationshilfe gelten. Aber wie gesagt, es geht immer darum, ob man einen erheblichen nachteil gegenüber gleichaltrigen Gesunden hat. Deshalb werden Hitzewallungen bei Frauen über 40 nicht als nachteil herhalten können ;-)

Übrigens der VdK berät ganz ausführlich zu dem Thema und füllt auch die Anträge aus.
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Stichworte
hirn metastase, knochenmetastasen, lebermetastasen


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