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  #1  
Alt 25.03.2011, 17:41
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Aloe Aloe ist offline
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Standard Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Hallo Ihr lieben,
Ich wollte mal wissen ab wann es sich lohnt Antrag auf EU Rente zu stellen.
Ich habe seid 2008 Brustkrebs ( OP Chemo Bestrahlung )
2011 OP Eileiter und Eiterstöcke
2011 OP Dünndarm ( GIST = Weichteiltumor )
Ausserdem besitze ich noch NF1 ( Neurofibromatose ) und Osteporose leider auch postraumatische Belastungsstörungen und leichte depressionen.

Meine Frage ob das Reicht und wer kann mir bei der Stellung es Antrages helfen?
Danke euch.

ALOE
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  #2  
Alt 25.03.2011, 19:55
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Hallo Aloe!

Ob das "reicht" entscheidet einzig und allein die DRV.

Ob du die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllst, kannst du hier nachlesen:

http://www.deutsche-rentenversicheru...voll_node.html

Bei der Antragstellung helfen kann dir z.B. der VdK! Mitgliedsbeitrag müsste bei ca. 5 Euro im Monat liegen.

Viele Grüsse
Salute
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  #3  
Alt 25.03.2011, 23:47
puma-billa puma-billa ist offline
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Hallo Aloe,

einen Antrag auf EU-Rente sollte man dann stellen, wenn man meint, nach einer Erkrankungen nicht wieder voll ins Berufsleben einsteigen zu können. Hilfe bekommt man bei Sozialarbeitern in Kliniken und Rehaeinrichtungen sowie bei der Rentenversicherung, beim VdK und beim SovD (Monatsbeitrag 5,-- €).

Wenn Du nach einer Erkrankung immer noch arbeitsunfähig bist, wird Dich auch Deine Krankenkass oder die Arbeitsagentur auffordern, Rente zu beantragen.

Schönen Abend

Bille
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  #4  
Alt 26.03.2011, 07:59
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Zitat:
Zitat von puma-billa Beitrag anzeigen
Wenn Du nach einer Erkrankung immer noch arbeitsunfähig bist, wird Dich auch Deine Krankenkass oder die Arbeitsagentur auffordern, Rente zu beantragen.
Stimmt so nicht!
Die Krankenkasse kann dich höchstens dazu auffordern, innerhalb von 10 Wochen, einen Reha-Antrag zu stellen .
In der Reha wird dann dein (Rest-) Leistungsvermögen in Bezug auf den Arbeitsmarkt eingeschätzt/begutachtet.
Ggf. kann dein Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden.

Info´s dazu hier: http://www.versicherungswissen.org/E...V-Frage15.html

Viele Grüsse
Salute
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Geändert von Salute (26.03.2011 um 08:03 Uhr) Grund: Korrektur
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  #5  
Alt 27.03.2011, 00:36
puma-billa puma-billa ist offline
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Hallo Salute, hallo Aloe,

aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur sagen, dass Dich die Krankenkasse bzw. die Arbeitsagentur je nach Erkrankung sehr wohl auffordert, einen Rentenantrag zu stellen. Wenn Du nur einen Reha-Antrag stellen sollst (weil Du bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Reha gemacht hast), gibt es hier auch den Passus, dass dieser Rehaantrag auch gleichzeitig einen Rentenantrag beinhaltet.

Außerdem war ja die Frage, ob die Behinderungen reichen, um einen Rentenantrag zu stellen. Ich würde es auf jeden Fall versuchen, wenn Du meinst, nicht mehr voll arbeitsfähig zu sein. Mehr als ein "Nein" kann ja nicht dabei heraus kommen. Außerdem gibt es ja auch noch Teil-EU-Renten.

Schönen Abend

Billa
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  #6  
Alt 27.03.2011, 17:17
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Liebe Aloe!

Zuerst bekommst Du Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, danach das Krankengeld der Krankenkasse. Diese Leistungen sind meistens höher als eine Rente, außerdem zahlt die Krankenkasse Beiträge an die Rentenversicherung.

Ich würde Dir empfehlen, erst nach Aufforderung von Krankenkasse oder Arbeitsamt einen Rentenantrag zu stellen. Die Monate, in denen Du Krankengeld erhältst, sind sog. Anrechnungszeiten und auch wichtig für die spätere Rentenhöhe.

Die Deutsche Krebshilfe hat einen Wegweiser zu Sozialleistungen herausgegeben, dort findet man einige wertvolle Hinweise. Die Hefte findest Du unter:http://www.krebshilfe.de/blaue-ratgeber.html

Alles Gute!

Elisabethh.
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  #7  
Alt 28.03.2011, 08:31
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Zitat:
Zitat von puma-billa Beitrag anzeigen
aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur sagen, dass Dich die Krankenkasse bzw. die Arbeitsagentur je nach Erkrankung sehr wohl auffordert, einen Rentenantrag zu stellen.
"Rentenantrag
Zur Stellung eines Rentenantrages darf eine Krankenkasse grundsätzlich nicht auffordern.
Auch ist es nicht möglich, dass eine Krankenkasse den Rentenantrag beim Rentenversicherungsträger im Namen des Versicherten stellt."

Quelle: http://rentenberatung-aktuell.de/200...eldanspruechen

Tja, dann scheint es bei deiner Krankenkasse wohl irgendwelche Sonderregelungen zu geben?!

Viele Grüsse
Salute
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