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  #1  
Alt 10.07.2009, 12:51
bittersweet bittersweet ist offline
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Registriert seit: 10.03.2009
Beiträge: 25
Standard Melde-und Nachweispflicht

Hallo,
ich bin seit dem 17.02.09 krankgeschrieben.
Nun bekam ich heute von meiner Firma ein Schreiben,
indem u.a darum gebeten wird,
das ich den Auszahlschein vorzulegen habe.
Soweit mir bekannt ist,darf dies der Arbeitgeber nicht verlangen,da die Art der Erkrankung dort vermerkt ist.
Irre ich mich da?


Lg
Patricia
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  #2  
Alt 10.07.2009, 13:49
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.152
Standard AW: Melde-und Nachweispflicht

Hallo patricia
den AG gehen deine Diagnosen nichts an.
Er hat aber ein recht darauf, zu wissen, dass du krankgeschrieben bist. ich hatte es damals so gemacht, dass mir der Arzt formlos bescheinigt hat, dass ich bis auf weiteres AU bin. das hat meinem Arbeitgeber gereicht.
Gruß
Barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #3  
Alt 10.07.2009, 15:34
zwergboe zwergboe ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2007
Ort: Kreis Stade
Beiträge: 10
Standard AW: Melde-und Nachweispflicht

... da Ärzte gerne Gebühren für "formlose Bescheinigungen" nehmen, decke doch einfach die Diagnose ab und kopiere den Zahlschein. Es geht für den Arbeitgeber nur darum zu sehen, daß weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht.

LG
Zwergboe
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  #4  
Alt 10.07.2009, 20:32
mischmisch mischmisch ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.04.2008
Beiträge: 1.070
Standard AW: Melde-und Nachweispflicht

Hallo,
also den Auszahlschein bekam ich vom Arzt für die KK,
für den Arbeitgeber gabs alle paar Wochen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,
auf der ja auch nur die Daten der "Krankmeldung" stehen.

Mehr als eben diese Bescheinigung kann der Arbeitgeber auch nicht verlangen,
wobei gerade doch in kleineren Firmen eh jeder Bescheid weiss, ist ja auch keine Schande.
Frag doch mal nach wozu die den Auszahlschein wollen?

Gruss
Rosita
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