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  #1  
Alt 04.03.2009, 23:01
Nun denn Nun denn ist offline
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Standard Cronischkrank zählt bei Pfändung nicht ?

vor ein paar Jahren habe ich mehrere Ops wegen Krebs über mich ergehen lassen. Die Fahrkosten zur Stationären Behandlung wurden 3 Tage vor den Termin des Sozialgericht aus " Kulanzgründen " erstattet.
2008 drohte eine Hauptschlagader zu platzen, OP mit anschließender Heilbehandlungskur. Daraus ist eine Zuzahlungsforderung von 320 Euro entstanden.
Nach Einreichung der 1% Klausel sagte mir die Kasse am Telefon es besteht noch eine Forderung von 110,34 Euro.Schriftlich wollte die Kasse das nicht mitteilen.
Jetzt liegt eine Vollstreckungsankündigung des Gerichtsvollziehers über 320 Euro vor.
Erneute Telefonauskunft der Krankenkasse so lange sie die 110,34 nicht zahlen, gild der Antrag Cronischkrank als nicht gestellt und die Pfändung der 320 Euro ist Rechtsmäßig.
Ein Hilfeersuchen bei einen Rechtsanwalt mit Prozeßkostenhilfe blieb erfolglos
da hier kein Prozeß vorliegt.
Bin 100% Schwerbehindert mit Buchstaben G
Meine Frage nun, Wie kann ich mich gegen die Pfändung in unberechtigter Höhe wehren ?
Klar zahlen, aber dazu reicht die Rente nicht aus

Geändert von Nun denn (04.03.2009 um 23:33 Uhr)
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  #2  
Alt 05.03.2009, 14:59
Nun denn Nun denn ist offline
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Standard AW: Cronischkrank zählt bei Pfändung nicht ?

Hallo Silleke
Hier geht es nicht um zahlen oder nicht zahlen.
Es geht um die Abwehr einer Pfändung in unberechtigter Höhe
bei einer Pfändung von 110,34 Euro hätte ich sicher nicht die Frage gestellt.
Die HEK hat mir damals mein Hilfe bitten wegen den Fahrkosten abgelehnt, mit den Worten "Wenn sie sterben wollen bleiben sie zu Hause, sie müßen selbst sehen wie sie ins Krankenhaus kommen."
Was kann mir schon passieren ? Mehr als die Zwangseinweisung in ein Pflegeheim nicht, wo mich einge gern sehen würden. Der Amtsarzt sah aber dazu keine veranlassung.

Geändert von Nun denn (05.03.2009 um 15:42 Uhr)
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  #3  
Alt 05.03.2009, 16:12
Nun denn Nun denn ist offline
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Standard AW: Cronischkrank zählt bei Pfändung nicht ?

Hallo Uwe
Post kommt auf beiden Seiten wohl nicht an, Briefe von der Bank und Rentenservice auch nicht oder nur ab und zu, Die Rente wurde mir deshalb schon gesperrt
Schriftlich wollte mir die Kasse die 1% Ausrechnnung nicht geben, bei der Pfändung von Zuzahlung bedarf es scheinbar keiner Mahnung und keinen Verfahren.
Die KK möchte mich los werden, das wurde mir nach der Klage vor den Sozialgericht auch so unter vorgehaltener Hand gesagt.
Die Ärzte haben mir abgeraten, erst Jahre kassieren und wenn es probleme gibt los werden wollen
Telefonisch wurde ich von der Kasse unterrichtet zahlen sie die 110 euro oder wir reichen die Pfändung ein.
Meine Antwort, wie du mir so ich dir "Tun Sie es wenn Sie sich davon Erfolg versprechen" es war die gleiche Antwort die ich von der Kasse bekommen habe als ich mit der Klage vor dem Sozialgericht gedroht habe.
Auch Klar Steine die mir die KK bei der Krebsbehandlung in den Weg geworfen hat, werfe ich nun zurück
Habe mehrfach Anrufe bekommen, an ein Vorsorgeprogramm teilzunehmen, damit die Kasse einen Ausgleich bekommt
Ich bräuchte dann die 10 Euro bei Arzt nicht zahlen, aber die werden dann nicht bei den 1% abgezogen
also wurde es bei mir mit den 110,34 Euro zuzahlung bleiben SINNLOS für mich, aber für die Kasse ein Ausfall von paar Tausend Euro

Vielleicht wird mein Verhalten verständlicher, als ich Hilfe brauchte hab ich keine bekommen
jeder hier im Forum weis wie oft man zur Ambulanten und Stationären Behandlung bei Krebs ins KH muß.
9 Ops waren nötig
Mit Öffendlichen Verkehrsmittel war das KH zeitlich nicht zuerreichen und ich auch nicht mehr in der Lage sie zubenutzen
Also Taxi eine Fahrt kostete über 100 euro, ich stand vor der wahl Miete zahlen oder ins KH bringen lassen
Sozialamt wollte und konnte nicht helfen, Begründung die Rente liegt weit über den Hilfesatz.
Die KK zahlte nicht mal die Fahrten zur Stationären Behandlung
Mein Wohnungsvermieter bat mich um Aufhebung des Vertrags und den Verkauf der Möbel um seine und deren Versorgungsbetriebe Ansprüche zubefriedigen.
ich konnte nur zustimmen, zwischen den KH aufendhalten kam ich bei einer Bekannten unter.

Geändert von Nun denn (05.03.2009 um 18:43 Uhr)
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  #4  
Alt 05.03.2009, 19:36
Heikeaml Heikeaml ist offline
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Standard AW: Cronischkrank zählt bei Pfändung nicht ?

hallo versteh ich hier was total falsch? du bist durch deiner krebserkrankung aus deiner wohnung geflogen ? und man will bei dir pfänden ? erstmal kann man dich nicht einfach auf die strasse setzen zweitens wenn du nix hast kannst du auch nix zahlen hast du dich mal an die krebshilfe in bonn gewandt oder an irgendeiner sozaileneinrichtung ? ich finde es traurig wenn es tatsächlich so der fall iss das man dich so in sticht läßt
lg heike
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  #5  
Alt 05.03.2009, 20:03
Nun denn Nun denn ist offline
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Standard AW: Cronischkrank zählt bei Pfändung nicht ?

Hallo Heike
das war so vor 5 Jahren, AWO,Sozialamt,Caritas,KK haben mir damals die Hilfe
verweigert. Die Krebshilfe kannte ich zu den Zeitpunkt nicht.

erst nach der Behandlung als ich mich Obdachlos gemeldet habe, waren sie bereit mir zu helfen
Wohnung, Einrichtung u.s.w
mit sicherheit viel teuer als eine Beförderung mit Zahlung entsprechend meiner Rente gekommen wäre

jetzt gehts nur um die Zuzahlung
und da können die nichts machen
Aus reiner Böswilligkeit lege ich noch nicht die geleisteten Zuzahlungsquitungen vor, eben so erfolgt die Pfändung aus Böswilligkeit über 320 Euro
die noch zuzahlenden 3 Euro ein Witz
So wie ich auf die rechtliche Zahlung der Fahrkosten zur Stationären Behandlung 2 Jahre warten mußte, kann nun die Kasse 2 Jahre warten
bis ich den Ausgleich da lege

Geändert von Nun denn (05.03.2009 um 21:49 Uhr)
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  #6  
Alt 06.03.2009, 03:46
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Beiträge: 5
Standard AW: Cronischkrank zählt bei Pfändung nicht ?

Hallo Britta
seit 3 Jahren bin ich mit diesen festen Wohnsitz gemeldet, was willst machen wenn du den Antrag schon persönlich ab gibts, weil der erst per Post nicht angekommen ist und der Abteilungsleiter dir eine schriftliche Bestätigung seiner Zuzahlungsausrechnung verweigert ?
Die Anrufe gehen mehr von der HEK aus als von mir
Mahnverfahren gibt es bei dieser Forderung nicht und bei den Zoll als Pfändungsausführende Behörde einstehen keine Kosten.
Nach Rücksprache mit den Fall bearbeiten Zollbeamten kommen die nicht mal vorbei, da meine Lage aus einen anderen Fall bekannt ist. Ich möchte den Brief unbeachtet lassen, es wird nicht passieren, reine Formsache.
Wenn Sie mal Zeit haben kommen sie und holen meine Unterschrift zur Eidesstattlichen Erklärung. In den lezten 2 Jahren haben sie aber keine Zeit dazu gehabt.
Ich hab langeweile und kämpfe nun mal gern gegen Windmühlen
Es ist der unnötige Verlust meiner gut eingerichteten Wohnung und der jetzigen Sperrmülleinrichtung vom Sozialamt die mich so Bösartig hat werden lassen.
Aber die Fahrkostenerstattung bei nötigen Behandlung in der nächsten Großstadt wurde ja unter Schröder schon abgeschafft.
also die KK Recht mit Ihrer Ausage "Wenn sie sterben wollen bleiben sie zu Hause, sie müßen selbst sehen wie sie ins Krankenhaus kommen."
Oh mann Harz IV Empfänger wohnt dicht an einen Krankenhaus das euch bei einen Krebsfall behandel könnte, sonst könnt ihr eher sterben.

Geändert von Nun denn (06.03.2009 um 04:10 Uhr)
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