Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Krebsarten > Brustkrebs

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.03.2009, 13:40
Amazona Amazona ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2008
Ort: 49000
Beiträge: 197
Standard Klage gegen Herabsetzung des GdB ?

Hallo !

Wer von Euch hat schon mal Klage gegen den Ablehnungsbescheid, bzgl. der Herabstufung des GdB eingereicht ?
Mein Einspruch ist abgelehnt worden und nun überlege ich, ob ich evtl. dagegen klage.
Aus Gesprächen mit anderen Betroffenen weiß ich, daß es viel an dem Ermessen der einzelnen Sachbearbeitern im Versorgungsamt liegt.
Einige haben gegen den Bescheid zwar geklagt, aber das sind endlos lange Verfahren, d.h. es dauert ewig bis es zu einer Verhandlung kommt.

Wie sind Eure Erfahrungen ? Wie ist wohl die Aussicht auf einen Erfolg ?

Liebe und neugierige Grüße
Amazona
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 11.03.2009, 11:46
Benutzerbild von akire52de
akire52de akire52de ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 26.11.2008
Ort: OWL
Beiträge: 38
Standard AW: Klage gegen Herabsetzung des GdB ?

Hallo Amazona!
Als ich meinen Ausweis bekam sagte mir der Sachbearbeiter folgendes:

Wenn die 5 Jahre abgelaufen sind und die Verlängerung beantragt wird, dauert es bis zur Antwort ca. 3 Monate.
Wenn Widerspruch eingelegt wird, dauert es bis zur Antwort noch einmal 6 Monate. Wenn dann Klage beim Sozialgericht eingereicht wird, dauert das Ganze noch einmal 2 Jahre. In der ganzen Zeit behältst du deine Prozente, die du am Anfang bekommen hast!
Du solltest günstigen Falls eine Rechtschutzversicherung haben!



Für mich war das wegen meiner Rente interessant, denn als Schwerbehinderter kann man ohne Abzüge mit 63 Jahren in Altersrente gehen! Mir fehlt ein Jahr und so komme ich dann über die Runden!

Ich weiß nicht ob ich dir damit helfen konnte!!
__________________
______________________________________

Liebe Grüße

Erika



Ich liebe das Leben, darum lebe ich es!
(Keßler)
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11.03.2009, 11:54
Benutzerbild von Renate23
Renate23 Renate23 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2007
Ort: Ba-Wü
Beiträge: 213
Standard AW: Klage gegen Herabsetzung des GdB ?

Hallo Amazona,
als aus eigener Erfahrung weiß ich, dass ein Einspruch Deinerseits keinen Erfolg hat. Das mit dem Ermessen der SB ist richtig.
Bei mir war es ebenso. Bin dann zum VdK gegangen, dieser Verein ist besonders für Schwerbehinderungen gegen des Versorgungsamt vorbereitet. Ich hab zwar dann nicht mehr den Anfangs-GdB erhalten aber immerhin mehr als ich runtergestuft wurde.
Eine Klage halte ich auch für nervenaufreibend und endlos lang.
Versuchs doch mal auf diesem Weg.
Renate
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 11.03.2009, 12:08
Benutzerbild von Karin55
Karin55 Karin55 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 599
Standard AW: Klage gegen Herabsetzung des GdB ?

Hallo Amazona,

ich denke, wenn du einen Widerspruch einlegen oder eine Klage führen willst, dann sollten entsprechende Gründe dafür vorhanden sein. Hattest du ein Rezidiv oder bist du auf andere Weise neu belastet? Psychisch eventuell?

Allein die Gefahr eines Wiederauftretens wird meines Wissens nicht akzeptiert. In diesem (hoffentlich nicht eintretenden) Falle kann man erneut einen Antrag stellen. Meiner GdB dann sofort (nach der Herabstufung von 80 auf 50 nach 5 Jahren) auf 100 heraufgesetzt worden.

LG
Karin
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 11.03.2009, 13:03
chrissie17 chrissie17 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 17.09.2007
Beiträge: 65
Standard AW: Klage gegen Herabsetzung des GdB ?

Hallo Renate, hallo Patzi,

ich habe schon öfter gehört, dass der VdK oder der Sozialverband im Falle der Herabsetzung des GdB sehr hilfreich ist. Auch auf mich wird in absehbarer Zeit dieses Problem zukommen. Könnt ihr mir vielleicht sagen, wie oder wo ich diesen Verband finde? Wie genau heißt der denn? Im Telefonbuch habe ich den erstmal nicht entdecken können. Wäre euch für einen Tipp sehr dankbar!!

Liebe Grüße von
Chrissie
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 11.03.2009, 13:34
Benutzerbild von Renate23
Renate23 Renate23 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2007
Ort: Ba-Wü
Beiträge: 213
Standard AW: Klage gegen Herabsetzung des GdB ?

Hallo chrissie,

gib mal bei google VdK ein da findest Du alles darüber.

Renate
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 11.03.2009, 21:29
Amazona Amazona ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2008
Ort: 49000
Beiträge: 197
Standard AW: Klage gegen Herabsetzung des GdB ?

Hallo Ihr Lieben,

herzlichen Dank für Eure Antworten.

Also, das Versorgungsamt will mich von 50% auf 30% herabstufen. Eine Freundin übrigens, mit genau der gleichen Diagnose und Ablatio, von 70% auf 50%. Beide hatten wir vorher keinen GdB.

Mir geht es genauso wie Akire. Z.Zt. bekomme ich eine Erwerbsunfähigkeitsrente und würde auch gerne ohne weitere Abzüge mit 63 in die normale Rente gehen.

Da ich Mitglied im Sozialverband Deutschland bin und mir dort auch bei dem Rentenantrag geholfen wurde, werde ich wohl doch eine Klage einreichen. So werden meine Nerven geschont. Ohne SovD hätte ich nicht den Mut.
Sollte ich Erfolg haben, könnte das ja evtl. anderen Frauen durch das entsprechenden Urteil helfen.

Chrissie, ich würde Dir unbedingt empfehlen, Dir Hilfe bei einem Verband zu suchen. Sonst steht man ganz schön allein auf weiter Flur.

Liebe Grüße
Amazona
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 11.03.2009, 22:59
chrissie17 chrissie17 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 17.09.2007
Beiträge: 65
Standard AW: Klage gegen Herabsetzung des GdB ?

Hallo an alle,

vielen Dank für eure Tipps! Da werde ich also mal googeln, und ich habe auch unbedingt vor, Mitglied im Sozialverband zu werden. Alleine kommt man sicher nicht gegen das Versorgungsamt an, die Nerven habe ich auch gar nicht.

Ich habe übrigens einen GdB von 70 %. So weit ich weiß, bringt einem so ein GdB nur was, wenn man nicht unter 50 % rutscht. Richtig? Eine Freundin von mir mit Darmkrebs hatte 80 % und soll jetzt auf 20 % runtergestuft werden. Sie war total geplättet und hat nun in der Tat vor zu klagen. Aber wenn ich das hier so lese, ist das wohl nicht sehr aussichtsreich, schon gar nicht ohne professionelle Unterstützung.

LG
Chrissie
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 11.03.2009, 23:38
Amazona Amazona ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2008
Ort: 49000
Beiträge: 197
Standard AW: Klage gegen Herabsetzung des GdB ?

Hallo Chrissie,

Du kannst Dich auch unter www.sovd.de informieren. Der Sozialverband hieß früher übrigens "Rechsbund", vielleicht sagt Dir das etwas.

Die Herabstufung Deiner Freundin ist natürlich schon ganz schön hart und man fragt sich wirklich, nach welchen Kriterien die Versorgungsämter einstufen. Da schleicht sich doch manchmal der vage Verdacht ein, daß dort nach dem Gießkannenprinzip vorgegangen wird.
Unter 50% bringt Dir der GdB tatsächlich nichts.

Liebe Grüße
Amazona
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:25 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55