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  #1  
Alt 03.03.2010, 21:38
Benutzerbild von rosi 789
rosi 789 rosi 789 ist offline
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Registriert seit: 25.11.2007
Ort: Dortmund
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Standard Ein weiteres Mal 78 Wochen Krankengeld?

Hallo,
kann mir jemand sagen,ob man ein weiteres Mal nach Aussteuerung Krankengeld beziehen kann?Wie viele Jahre müßte ich dann wieder gearbeitet haben?
Gruß
Rosi
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  #2  
Alt 03.03.2010, 23:14
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Beiträge: 1.161
Standard AW: Ein weiteres Mal 78 Wochen Krankengeld?

Hallo Rosi
so weit ich weiß musst du 6 Monate gearbeitet haben um wieder einen neuen ANSPRIUCH AUF kRANKENGELD ZU BEKOMMEN (bzw. auch Lohnfortzahlung)
Gruß
Baaarbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #3  
Alt 04.03.2010, 20:56
crxfahrerin crxfahrerin ist offline
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Beiträge: 51
Standard AW: Ein weiteres Mal 78 Wochen Krankengeld?

hallo.

wikipedia hat das schön erklärt. ich habe es dir mal reinkopiert.

Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb einer Frist von drei Jahren gezahlt (Blockfrist). Diese Drei-Jahres-Frist ist eine starre Frist und beginnt grundsätzlich mit dem ersten Auftreten einer Erkrankung. Die Zeit einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber wird als Bezugszeit von Krankengeld mitgerechnet, so dass in diesem Fall de facto nur 72 Wochen Krankengeld beim Vorliegen derselben Krankheit durch die Krankenkasse gezahlt werden muss. Nach Beginn eines neuen Drei-Jahres-Zeitraumes besteht wegen derselben Krankheit ein erneuter Anspruch auf Krankengeld nur dann, wenn der mit Krankengeldanspruch Versicherte in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate wegen dieser Krankheit nicht arbeitsunfähig und erwerbstätig war bzw. der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand.(http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_k060.htm). Eine andere Erkrankung erzeugt eine neue unabhängige Drei-Jahres-Frist.

"Dieselbe" Krankheit in dem vorgenannten Sinne liegt vor, wenn mehrere Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf ein und dieselbe Grunderkrankung (Schulbeispiel: mehrere Fieberschübe in längeren Abständen bei Malaria-Erkrankung) oder auf eine nicht ausgeheilte Erkrankung zurückzuführen sind. Erkrankungen, die sich nur gleichen, begründen jeweils neue 78-Wochen-Zeiträume (z.B. mehrere, voneinander unabhängige Erkältungserkrankungen). Zwei (oder mehrere) Erkrankungen, die in einer Zeit der Arbeitsunfähigkeit zusammenfallen, werden als einheitliche Krankheit angesehen. Für sie läuft eine einheitliche 78-Wochen-Frist.

viele grüsse
__________________
Non Hodgin Lymphom St. IV B mit Knochenmarkbeteiligung,
8xR-CHOP, 36 Bestrahlungen, Remission seit 03/2008
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  #4  
Alt 18.08.2012, 16:20
Petra_TZ Petra_TZ ist offline
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Registriert seit: 18.08.2012
Beiträge: 1
Standard AW: Ein weiteres Mal 78 Wochen Krankengeld?

Hallo, etwas her, aber denke ja aktuell gleich.

Bedeutet das, das nach 3 Jahren (deshalb 3 Jahres Zeitraum?) wieder ein neuer 78 Wochen Rhytmus losgeht? (Vom ersten Tag der Krankschreibung an?)

Auch, wenn nicht 78 Wochen AU war? ALso z.B 40 Wochen, aber seit erstem Tag der AU sind mehr als 3 Jahre vergangen, und man war z:b schon 1 Jahr in Arbeit.. (Oder ALG1..bzw Umschulung...was ja gleich sein soll)

Vielen,vielen Dank für die Info
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