Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Krebsarten > Brustkrebs

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 27.05.2010, 12:31
Benutzerbild von *sunny*
*sunny* *sunny* ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2009
Ort: Im hohen Norden
Beiträge: 294
Standard Arztbrief an PKV senden ?

Moin moin !

Da ich nebenan unter "Rechtliches und finanzielles" keine Antworten bekomme versuche ich es mal hier.

Also...

ich bin jetzt aus der AHB zurück und möchte mit der Wiedereingliederung beginnen. Meine private Krankenkasse fordert nun den Entlassungsbericht an und droht gleich mit Konsequenzen, falls ich das nicht tue. Das allein finde ich sehr befremdlich. Aber auch, dass sie überhaupt nach dem Brief fragen. Es ist ein Reha-Brief, der sieben Seiten lang ist und in dem ausführlich viele Dinge drin stehen, Sozialanamnese und so weiter, die meine Versicherung und auch sonst niemanden etwas angehen außer meinen Onkologen.

Nun ist es für die GKV ja gut geregelt, dass die Kassen keine Unterlagen anfordern dürfen, sondern nur der medizinischen Dienst. Aber wie verhält es sich bei privaten Krankenversicherungen ? Dürfen die das ? Ich recherchiere schon seit Stunden, finde aber nichts.

Ich bin schon am überlegen, ob ich dem Ärger aus dem Weg gehe und eine abgespeckte Version des Briefes einfach hinschicke, auch wenn ich der Meinung bin, dass Arztbriefe nicht zum Versicherer gehören.

Gibt es Meinungen und/oder rechtliche Grundlagen ? Wie habt Ihr das gemacht ?
__________________
Liebe Grüße, sunny

Letzte FEC am 28.12.09 - geschafft :-) !
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 27.05.2010, 13:06
Ortrud Ortrud ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.763
Standard AW: Arztbrief an PKV senden ?

Hallo Sunny,

bei mir ist das alles schon sehr lange her. Ich hoffe, ich bekomme es noch zusammen.
Meine priv. Krankenkasse hat zur AHB nichts dazu gezahlt. Krankengeld bekam ich auch nicht. So hatte sie auch nichts mit meiner Wiedereingliederung zu tun.

Vermutlich sieht das bei Dir anders aus.
Ich glaube, ich habe Dir nicht wirklich helfen können.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 27.05.2010, 13:33
Silvi67 Silvi67 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2009
Beiträge: 16
Standard AW: Arztbrief an PKV senden ?

Hallo Sunny,
also ich bin auch privatversichert (+ Beihilfe). Meine Versicherung hat noch nie einen Arztbericht gefordert. Die Diagnose kennen sie nur aus den Rechnungen.
Mit der Wiedereingliederung hatte meine Versicherung gar nichts zu tun. Bin allerdings auch Beamtin und habe während der Krankheit weiter Gehalt bekommen. Bei den gesetzlich Versicherten hat die KK glaube ich nur damit zu tun, weil sie ja Krankengeld zahlt. Weiß nicht, wie das bei dir geregelt ist.

Schöne Grüße, Silvia
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 27.05.2010, 14:14
Benutzerbild von Anne FFM
Anne FFM Anne FFM ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2004
Ort: Umgebung von Frankfurt am Main
Beiträge: 272
Standard AW: Arztbrief an PKV senden ?

Hallo sunny,

ich würde mich im Zweifel direkt an den PKV-Verband wenden und mich dort nach der Üblichkeit der Vorgehensweise und den näheren Gründen und Rechtsgrundlagen erkundigen: http://www.pkv.de/service/kontakt/

Das kannst du aber natürlich auch erst einmal bei deiner PKV tun. Dann kannst du auch gleich deine Bedenken äußern.

LG, Anne FFM
__________________
Zack: Lächeln!
(aus "Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran")

Derjenige, der sagt, das geht nicht, sollte nicht denjenigen unterbrechen, der es gerade tut.
Altes Chinesisches Sprichwort
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 27.05.2010, 15:14
Benutzerbild von *sunny*
*sunny* *sunny* ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2009
Ort: Im hohen Norden
Beiträge: 294
Standard AW: Arztbrief an PKV senden ?

Hallo Ihr Lieben,

danke für die Antworten !

Anne,(süßes Avatarbild ) vielen Dank für den link, ich habe direkt mal eine Anfrage gestartet. Bei meiner PKV hab ich die Bedenken schon geäußert, ich hatte aber mal wieder jemanden am Apparat, die eh nicht so genau Bescheid wusste und mir auch keine Begründung nennen konnte, wozu sie den Brief überhaupt haben wollen. Es bestehen im Moment eigentlich keine Unklarheiten. Diagnose ist seit 10 Monaten bekannt, Wiedereingliederungsplan liegt längst vor (Beginn am Montag ), aktueller Zahlschein ist auch da. Ich habe ganz freundlich meine Bedenken geäußert, aber sie hat mich überhaupt nicht verstanden und wurde gleich etwas ungehalten.

Silvi, bei mir müssen sie weiter Krankengeld zahlen, ich bin keine Beamtin. Das haben sie mir auch - bisher nur mündlich - zugesichert.

Ortrud, meine Versicherung zahlt die AHB - das war aber ein harter Kampf - und ganz normal Krankengeld. Zumindest letzteres war bisher mal kein Problem.
__________________
Liebe Grüße, sunny

Letzte FEC am 28.12.09 - geschafft :-) !

Geändert von *sunny* (27.05.2010 um 15:16 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 27.05.2010, 15:31
Ortrud Ortrud ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.763
Standard AW: Arztbrief an PKV senden ?

Hallo sunny,

ich finde es toll, dass Du jedem extra geantwortet hast. Auch wenn ich Dir nicht helfen konnte.
Merkwürdig und eigentlich unlogisch finde ich es schon, dass sie den Arztbrief haben wollen.
Deine Diagnose wissen sie doch sowieso aus den Rechnungen.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 27.05.2010, 16:22
Benutzerbild von *sunny*
*sunny* *sunny* ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2009
Ort: Im hohen Norden
Beiträge: 294
Standard AW: Arztbrief an PKV senden ?

Ortrud, das finde ich auch so unlogisch. Die Diagnose ist seit 10 Monaten bekannt und was ich genau in der Reha gemacht habe, meine ganze Sozialanamnese und so weiter müssen sie ja gar nicht wissen.

Elly, das liegt alles vor, die Wiedereingliederung wurde schon von SPO aus angeleiert und die Formulare ausgefüllt.

Die Frage ist, wenn es hart auf hart kommen sollte - ist das ganze irgendwo rechtlich verankert, dass ich den Brief nicht schicken muss ? Über die GKV hab ich einiges gefunden, aber über die PKV mal wieder nicht. Da steht sogar in einem Artikel, dass sie sich schon durch das Ansinnen strafbar machen . Und mit Leistungsentzug dürfen sie auch nicht drohen.

Wenn sie jetzt spezielle Fragen hätten hätte ich auch kein Problem, die von meinem Onkologen beantworten zu lassen. Ich will überhaupt nicht unkooperativ sein. Ich will nur nicht, dass quasi meine Lebensgeschichte in so einem Konzern rumflattert. Wo bleibt da mein Datenschutz ?

__________________
Liebe Grüße, sunny

Letzte FEC am 28.12.09 - geschafft :-) !
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 27.05.2010, 16:28
Ortrud Ortrud ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.763
Standard AW: Arztbrief an PKV senden ?

Hallo sunny,
schick doch einfach eine mail an Deine Krankenkasse und frage, was unbedingt notwendig an Unterlagen ist, für eine Wiedereingliederung.

Wenn sie dann auf einem Arztbrief bestehen, sollten sie auch begründen, warum, was sie neues aus dem Brief erfahren wollen. Vielleicht hilft auch ein Hinweis auf den Datenschutz.

Warum sollte die PKV etwas verlangen dürfen, was der GKV versagt ist?
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 27.05.2010, 17:08
Benutzerbild von *sunny*
*sunny* *sunny* ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2009
Ort: Im hohen Norden
Beiträge: 294
Standard AW: Arztbrief an PKV senden ?

Zitat:
Zitat von Ortrud Beitrag anzeigen

Warum sollte die PKV etwas verlangen dürfen, was der GKV versagt ist?
Gute Frage !

Ich kann denen gar nicht mailen, also nur über ein allgemeines Kontaktformular und da fürchte ich, dass es so wie bei der Hotline sein wird: jeder sagt was anderes. Die Mitarbeiterin vorgesten hatte ich ja gefragt und sie konnte keine wirkliche Begründung geben. "Damit wir wissen, was sie in der Reha gemacht haben" war das einzige - äh...... .

Na, ich bin mal gespannt, was der Verband der PKV antwortet .
__________________
Liebe Grüße, sunny

Letzte FEC am 28.12.09 - geschafft :-) !
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 27.05.2010, 17:16
Benutzerbild von Anne FFM
Anne FFM Anne FFM ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2004
Ort: Umgebung von Frankfurt am Main
Beiträge: 272
Standard AW: Arztbrief an PKV senden ?

Hallo Sunny,

ich habe noch einmal weiter geforscht. In der PKV gibt es sog. Mitteilungspflichten (Obliegenheiten). In deinem Fall dürfte es um die Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles gehen. Hierzu habe ich Folgendes gefunden:

Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Diese Obliegenheiten gehören zu den vertraglichen Pflichten (Par. 9 der AVB) des privat Versicherten:
1. Die Krankenhausbehandlung ist dem Versicherer innerhalb von 10 Tagen zu melden.
2. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alle Auskünfte zu geben, die der Versicherer braucht, um seine Leistungspflicht prüfen zu können.
3. Die versicherte Person ist verpflichtet, sich von einem vom Versicherer bekannten Arzt untersuchen zu lassen, falls dies erforderlich ist.
4. Bei der Krankentagegeldversicherung muß der Versicherer innerhalb der festgelegten Fristen über Beginn und Ende einer Arbeitsunfähigkeit unterrichtet werden.
5. Außerdem darf der Versicherte nicht gegen die Anweisung des Arztes verstoßen und die Genesung verhindern.

Verletzt der Versicherte eine dieser Obliegenheiten grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist der Versicherer nicht leistungspflichtig.
(Quelle: http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00001046.htm)

Daraus würde ich ableiten, dass du zum einen alle Auskünfte geben musst, die deine PKV braucht, um ihre Leistungspflicht bzgl. der Reha prüfen zu können. Zum anderen musst du über die Anweisungen des Arztes informieren. Das hat dann aber wohl weniger mit dem gesamten Inhalt des Arztbriefs zu tun, oder?

WICHTIG:
Es besteht keine Pflicht, eine bestimmte Therapie oder Behandlungsmethode durchführen zu lassen, wenn eine Erkrankung feststeht. Zwar kennt das private Versicherungsrecht den Leistungsausschluss für vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfallereignisse. Daraus folgt aber kein Weisungsrecht des Versicherers für bestimmte Therapien oder Behandlungsformen. (Quelle: http://www.mammamia-online.de/MMSpezialBuch.pdf - Seite 65)


Ich wünsche dir viel Erfolg! Freue mich auf deine Erfolgsmitteilung.

LG, Anne FFM
__________________
Zack: Lächeln!
(aus "Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran")

Derjenige, der sagt, das geht nicht, sollte nicht denjenigen unterbrechen, der es gerade tut.
Altes Chinesisches Sprichwort
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 27.05.2010, 23:28
Benutzerbild von *sunny*
*sunny* *sunny* ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2009
Ort: Im hohen Norden
Beiträge: 294
Standard AW: Arztbrief an PKV senden ?

Vielen Dank, Anne !

Dass sie Auskünfte brauchen, um die Leistungspflicht zu prüfen ist klar, die bekommen sie auch immer von mir. Der Witz ist ja, dass sie zur Zeit außer dem Krankengeld gar nichts weiter leisten müssen. Der Wiedereingliederung haben sie zugestimmt, insofern ist klar, dass das Krankengeld weiterläuft.

Insofern schätze ich mal, dass von den Obliegenheiten zur Zeit nichts zutrifft.

Tja, was mache ich nun.... ich denke mal, ich sitze das Problem erstmal aus. Bisher ist mir noch niemand begegnet, der/die schon mal einen Arztbrief an den Kostenträger gesendet hat, insofern kann das zumindest schon mal nicht die Regel sein.
__________________
Liebe Grüße, sunny

Letzte FEC am 28.12.09 - geschafft :-) !
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 28.05.2010, 08:21
Ortrud Ortrud ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.763
Standard AW: Arztbrief an PKV senden ?

Guten Morgen sunny,

kannst Du den Arzt aus der Reha nicht bitten, Dir einen Entlassungsbericht zu schreiben, der sich nur auf die Krankheit bezieht. Damit ist doch beiden Seiten geholfen.

Tschüssi
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 28.05.2010, 10:28
Benutzerbild von *sunny*
*sunny* *sunny* ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2009
Ort: Im hohen Norden
Beiträge: 294
Standard AW: Arztbrief an PKV senden ?

Moin moin !

Ein Kurzbrief ist eine sensationelle Idee, danke Ortrud ! Ich habe natürlich ein schlechtes Gewissen, die Ärztin zu behelligen, aber wenn es hart auf hart kommt mache ich das. Super, danke !
__________________
Liebe Grüße, sunny

Letzte FEC am 28.12.09 - geschafft :-) !
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 28.05.2010, 10:41
Ortrud Ortrud ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.763
Standard AW: Arztbrief an PKV senden ?

Hallo sunny,
ich denke, wenn Du ihr erklärst, warum Du das so haben möchtest, wird sie Verständnis haben.

Bitte berichte, wie die Angelegenheit ausgegangen ist und wie Du sie gelöst hast.

Danke

Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 28.05.2010, 13:21
Benutzerbild von Mary-Lou
Mary-Lou Mary-Lou ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 09.04.2007
Ort: Im Nirwana
Beiträge: 5.114
Standard AW: Arztbrief an PKV senden ?

Hallo sunny, eine andere Moeglichkeit waere es sicherlich, Deine Krankenkasse mal schriftlich anzufragen aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen Du verpflichtet bist, ihnen diese Auskunft zu geben. Sachbearbeiter-Nr. usw hast Du ja bestimmt auf dem Schreiben der PKV

Gruesse
__________________

****************
„Die hellen Tage behalte ich, die dunklen gebe ich dem Schicksal zurück“
Zsuzsa Bánk
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:09 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55