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Alt 27.02.2011, 21:45
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Liebe MissLisa!

Wenn Dein Mitbewohner weiterhin Hartz IV oder Grundsicherung beziehen möchte, dann ist eine eindeutige Trennung Eurer Lebensbereiche sehr wichtig. Die Arge wendet hierfür bestimmte Kriterien an.

Zitat:
Ein Anwalt kam zu dem Schluss, dass die Einstellung der Krankenkasse rechtswidrig war. Konsequenzen aber keine.
Das Sozialgericht hat eine einstweilige Anordnung gegen die Arge abgelehnt, da der Anwalt nicht hinreichend auf die Krebserkrankung und den gesundheitlichen Zustand hingewiesen hat
.

Es ist sehr traurig, dass der Anwalt seine Pflichten nur halbherzig erfüllt hat.

Auf den Webseiten der Gewerkschaft Verdi, Verband Mittelhessen ist ein Muster für die Einreichung einer Klage wg. der Einstandsgemeinschaft.
Hier ist die entsprechende URL:http://www.verdi.de/mittelhessen/soz...dsgemeinschaft
undhttp://www.verdi.de/mittelhessen/soz...dsgemeinschaft

Tschüß!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (27.02.2011 um 22:04 Uhr) Grund: Links ergänzt
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