AW: Hartz 4 und nun Mutter verstorben
Hallo Steffi,
habe mich jetzt nicht hier durchgelesen - nur überflogen, aber ich
möchte mich da Altmann anschließen bzgl der Rückzahlung.
Es ist mit Wohnung so:
sie darf auch größer sein als die euch zu zweit zustehenden 60 qm.
Es ist aber so, dass vom Amt immer nur DIE Miethöhe in deren Berechnung einfließt, die ihr zu zweit haben dürft - die Differenz musst Du dann von den 364 Euro selber tragen. Also kann euch niemand zwingen dort auszuziehen, sofern Du die Diffenrenz zahlst.
Und wie meine Vorschreiber erwähnten:
lass Dir vom Kinderarzt evtl Kinderpsychologen bescheinigen, dass Dein Sohn einen Wechsel der gewohnten Umgebung aufgrund seiner Behinderung nicht verkraften würde. Zur Not hilft auch dann der Weg zum Amtsgericht -> Beratungshilfeschein und damit ein Gang zum Fachanwalt für Sozialrecht!
Bestattungskosten über das Sozialamt hatten wir auch -
es ist sogar ein richtiges Grab möglich mit einem kleinen Stein
und eine Trauerfeier, muss halt nur im vorgegebenen Rahmen sein.
Erkundige Dich bei Deiner Stadtverwaltung, wo Du das beantragen kannst.
Ich wünsche Dir viel Kraft
und wenn Du Fragen bzgl Bestattung hast kannst Du mich gern per PN anschreiben.
Alles Liebe,
Angie
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