AW: Hilfe, Erfahrung mit Versorgungsamt
Hallo Ani,
nach einer Krebserkrankung bekommt man die Prozente nur für 5 Jahre, manchmal sogar nur 2 Jahre. Tritt in dieser Zeit kein Rezidiv oder Metastasen auf, muß man den Ausweis zurückgeben, es sei denn , man hat noch andere, schwerwiegende Krankheiten. Eine Bowen- Krankheit ist meines Wissens eine Vorstufe von Hautkrebs, die eben keine Metastasen oder ähnliches verursachen kann, deshalb wird das anders gewertet (die 80%, die du geschrieben hattest, gelten nur bei sehr schwerwiegenden Hautkrebsformen mit Lymphknotenbefall oder Metas). Du schreibst aber auch von Vulva-Ca, dafür gilt dann wieder das oben erwähnte. Es ist sicher schlimm, dass die Beschwerden durch die Entfernung länger da sind als 5 Jahre, aber das hat beim Versorgungsamt keinen Einfluss. Mir wurde z.B. nach Mamma-Ca Rezidiv eine Brust entfernt, die ja auch nicht wieder nachwächst, aber nach 5 Jahren werde ich den Ausweis wohl auch zurückgeben müssen....
Liebe Grüße
Petra
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