Einzelnen Beitrag anzeigen
  #7  
Alt 18.04.2011, 13:51
Birgit64 Birgit64 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2004
Beiträge: 4.045
Standard AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?

Zitat:
Zitat von mariahelga Beitrag anzeigen
ich bin im Januar operiert worden. Es sollte eine Probe entnommen werden.
Irgendwie bin ich auch grad ein bisschen verwirrt. Die OP hätte doch sicherlich sowieso stattgefunden um den Tumor zu entfernen, auch und vor allem bei einem BK-Befund nach vorheriger Stanzbiopsie.
Auch bei der OP zur Tumorentfernung wird eine Gewebeprobe entnommen und noch während der laufenden OP untersucht.
Dass Mastopathie durch eine OP oder Biopsie entstehen soll ist mir tatsächlich neu. Normalerweise ist das wohl eher veranlagungsbedingt und wird durch die Einwirkung der weiblichen Hormone (Östrogen) in der Intensität beeinflusst.
Die Sache mit der Nekrose leuchtet mir da schon eher ein.
Wie auch immer, eine Stanzbiopsie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben gehört aber zu den Standarduntersuchungen im Rahmen der Tumordiagnostik.
Warum die bei dir nicht in der Form durchgeführt wurde sondern eine operative Probenentnahme (PE) solltest du deinen Arzt fragen. Vielleicht kam das aufgrund der Lage des Tumor und bereits vorhandener Mastopathie nicht in Frage? Und für welche Art von OP hattest du denn deine Einwilligung gegeben?
Bist du in einem zertifizierten Brustzentrum in Behandlung?

Freundliche Grüße
__________________
Birgit64

במאי יש לך תמיד סיבה מספיק להתלונן
Mit Zitat antworten