AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Liebe Birgit,
ich hatte eine Mastitis(eine Brustentzündung) aufgrund Krankenhauskeime. Diese wäre sicherlich nicht entstanden, wenn ich ambulant eine Stanzbiopsie hätte durchführen lassen. Auch stand vor der OP fest, dass ich kein bösartigen Befall hatte, sondern lediglich eine eingezogene Brustwarze durch einen verklebten Milchgang. Ich habe der PE Probeentnahme) zugestimmt, nicht aber einer TE (Tumorentnahme), da gar kein Tumor vorlag. Deshalb würde ich gerne näheres wissen.Durch die Mastitis entstand eine Fettgewebsnekrose, die zur Amputation führte.
Danke für die Mühe.
Liebe Grüße
Mariahelga
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