Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 07.05.2004, 19:04
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Urlaub bei Krankenschein

Hallo Angela,
Urlaub während der Krankheit ist nicht schlechthin verboten. Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit hat man alles zu unterlassen, was die Genesung beeinträchtigen könnte und alles zu tun, was die Genesung fördert. Richtig ist deshalb tatsächlich: arbeitsunfähig bedeutet nicht bettlägerig! Richtig ist deshalb der Weg über den Arzt: wenn dieser die geplante Urlaubsreise medizinisch befürwortet und attestiert, spricht nichts dagegen, auch ein Arbeitgeber ist dann daran gebunden.
LG, Lea
Mit Zitat antworten