AW: vorzeitige Rentenabfindung
soweit ich weiß, ist der Begriff" vorzeitige Rentenabfindung" nur für die Auszahlung der Rentenansprüche.
Das geht, meiner Kenntnis nach, nur in bestimmten Fällen. Z.B. wenn ein ausländischer Arbeitnehmer jahrelang in Deutschland gearbeitet und Rentenzahlungen geleistet hat. Hat dieser Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht und will in seine Heimat zurück, dann kann er sich unter bestimmten Vorraussetzungen die Rente als Einmahlzahlung auszahlen lassen.
Ich hoffe, ich habe das einigermassen verständlich erklärt.
silverlady
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