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Alt 13.06.2004, 10:21
Gast
 
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Standard Heilungsbewährung

Hallo Eva,
natürlich geht es bei dem Steuerfreibetrag nicht darum, quasi im Wege des "Schmerzensgeldes" alle Nachteile auszugleichen! Der Freibetrag ist, glaube ich, im übrigen auch gestaffelt, je nach Höhe des GdB.

Für Schwerbehinderte, die noch im Berufsleben stehen, gibt es darüberhaus z.B. einen Sonderkündigungsschutz und Anspruch auf etwas mehr Urlaub. Das ist, finde ich, eine ganze Menge. Soweit, so gut, wenn man einen Arbeitsplatz HAT. Die Kehrseite dieser Medaille ist, dass bei der Suche nach einem Arbeitsplatz von Arbeitgeberseite nur ungern - wegen dieser rechtlichen Beschränkungen - Schwerbehinderte eingestellt werden.

Für schwerbehinderte mit den Merkmalen "G" (= Gehbehinderung) gibt es darüberhinaus Vergünstigungen wahlweise bei der Kfz-Steuer oder im öffentlichen Personennahverkehr; im Falle des Merkzeichens "aG" (= außergewöhnliche Gehbehinderung) z.B. die Berechtigung, auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken.

Das mag alles nicht besonders viel in Anbetracht der tatsächlichen Beeinträchtigungen und Mehrkosten der Erkrankung sein ... In Anbetracht der Streichungswut der Politiker (Tendenz: "Alle Vergünstigungen weg, massive Einsparungen im sozialen Bereich, usw.") ist für mich durchaus nicht sicher, dass diese ohnehin schon kleinen Vergünstigungen für Schwerbehinderte nicht auch noch entfallen.

Gruß, Lea
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