Heilungsbewährung
Hallo Kuttel,
auch bei der betriebsbedingten Kündigung darf der Arbeitgeber nicht ohne Zustimmung des Integrationsamtes kündigen. Hat er die? Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen ist im übrigen die Sozialauswahl zu beachten, die Dir u.U. eine bessere Position gewährt! Im Zweifel solltest Du Dich gegen die Kündigung wehren (innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erheben) mit der vorsorglichen Begründung, die Sozialauswahl sei nicht gewahrt.
Gruß, Lea
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