Einzelnen Beitrag anzeigen
  #12  
Alt 17.06.2004, 21:00
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Heilungsbewährung

Hallo Kuttel,

kommt auch darauf an, was im Sozialplan steht. Kann auch drinn stehen, 12 Monate zum Quartalsende oder 12 Monate zum Jahresende, heißt also, wenn Du bis Ende Juni die Kündigung erhalten solltest, dann müßte in dieser stehen, dass Du zum 30.06.2005 gekündigt wirst, ansonsten wäre es nur zum Quartalsende bzw. zum Jahresende möglich und dann zählen immer 12 Monate.
Gruss Petra
Mit Zitat antworten