AW: Leider neu hier
Für viele Tumorerkrankungen gibt es sogenannte S3-Richtlinien, an denen sich die Behandler zu halten haben. Diese gibt es für das NZK (noch) nicht. So gibt es nur Empfehlungen, die aber keinen bindenden Charakter haben. So muss letztlich der Arzt mit dem Patienten einen geeigneten Behandlungsweg finden. Da kommt es nun auf die Erfahrung und das aktuelle Wissen des Arztes und die Wünsche des Patienten an. Nach 5 Jahren gilt man, wenn nichts mehr nachgekommen ist, als geheilt, die Heilbewährung ist dann abgelaufen. Dies ist aber ein politisch festgelegter Zeitpunkt und hat mit dem medizinischen Wissen nichts zu tun. Die Ärzte müssen nach diesen 5 Jahren teure CT's und MRT's gut begründen können, was ein erfahrener NZK Arzt auch sollte.
Gruß Jan
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