AW: 05.11.2013 Boltenhagen
Das hat mit "Privatpatient" nichts zu tun, sondern damit, ob man anspruchsberechtigt gegenüber der Rentenversicherung (bzw. als Hausfrau, Schüler, Student gegenüber der Krankenkasse) ist. Und das sind beispielsweise Beamte oder auch sehr viele Selbstständige nicht.
Und bevor das wieder schräg ankommt: Im Zweifelsfalle bezahlen diese Leute einen ganz erheblichen Teil der Kosten (oder sogar die gesamten Kosten) alleine.
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