nicht abwimmeln lassen und nicht mit einer AU ins Haus flattern Christine....Bezieher einer Erwebsminderungsrente sind Versicherungspflichtig auch in die Arbeitslosenversicherung
§ 26 Absatz 2 Nr. 3 SGB III
Alles Gute
Zitat:
Zitat von tinemarinella
Hallo Axellino!
OK Besten Dank!
Dann werde ich gleich mal telefonieren und mein Zeugs raussuchen.
Liebe Grüße
Christine
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